Öffentliche Grillplätze am Salzachsee
- Die sieben Grillstellen am Grillplatz am Salzachsee (Karlsbader Weiher) stehen während der Grillsaison vom 26. April bis 30. Oktober kostenlos zur Verfügung. Außerhalb der Grillsaison ist das Grillen auf dem Grillplatz verboten.
- Die Nutzung der Grillstellen ist nur nach vorheriger Reservierung erlaubt. Sie können pro Tag eine Grillstelle reservieren, eine Reservierung ist maximal 1 Woche im Voraus möglich. Reservierungen sind von 10 bis 16 Uhr oder von 16 bis 22 Uhr möglich.
- Bitte bringen Sie ihren eigenen Griller mit und beachten Sie die ausgeschilderten Hinweise und Regeln am Grillplatz!
Hier können Sie die Grillstelle online buchen
- Grillplatzordnung - für alle 16 Punkte bitte hier klicken!
1. Diese Grillplatzordnung gilt für alle bestehenden öffentlich zugänglichen Grillplätze im Stadtgebiet Salzburg, die im Eigentum oder in der Verwaltung der Stadtgemeinde Salzburg stehen.
2. Die Grillplätze sind der Grillnutzung vorbehalten. Auf den Grillplätzen darf nur auf den von der Stadt Salzburg ausgewiesenen und nummerierten Grillstellen (1 Meter x 1 Meter) in der Zeit von 01.04. bis 30.10. eines jeden Jahres jeweils täglich von 10:00 bis 22:00 Uhr und mit gültiger Reservierungsbestätigung gegrillt werden.
3. Es darf ausschließlich mit Grillgeräten, die die Grillstelle nicht überragen, gegrillt werden. Die Grillgeräte dürfen ausschließlich mit Grillkohle betrieben werden, nicht hingegen mit Holz, brennbaren Flüssigkeiten, Gas und dergleichen. Pro reservierter Grillstelle ist nur ein Grillgerät zulässig.
4. Es dürfen keine ganzen Tiere, zum Beispiel Schafe oder Schweine gegrillt werden.
5. Die antragsstellende Person haftet der Stadt Salzburg gegenüber für sämtliche von ihr und ihr zurechenbaren Personen verursachten Schäden und Verunreinigungen am Grillplatz. Die antragsstellende Person hat die Stadt Salzburg zudem hinsichtlich sämtlicher im Zusammenhang mit der Benützung der Grillstelle von ihr verursachten Schäden gegenüber dritten Personen vollständig schad- und klaglos zu halten.
6. Die Nutzung der Grillstellen ist ausschließlich nach vorheriger Reservierung (Online oder in begründeten Ausnahmefällen im städtischen Bürgerservice oder einer Bewohnerservicestelle) und mit gültiger Reservierungsbestätigung erlaubt. Die Reservierung ist maximal 7 Tage im Vorhinein möglich.
7. Die Reservierung einer Grillstelle ist für den Zeitraum von 10:00 bis 16:00 Uhr und für den Zeitraum von 16:00 bis 22:00 Uhr möglich, wobei von einer antragstellenden Person pro Tag nur einer der beiden Termine reserviert werden kann.
8. Auf die Benützung der Grillstellen besteht kein Rechtsanspruch.
9. Die Erlaubnis der Benützung der Grillstellen erfolgt auf jederzeitigen Widerruf.
10. Die Reservierungsbestätigung ist auf Verlangen den Kontrollorganen im Auftrag der Stadt Salzburg vorzulegen.
11. Die antragsstellende Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
12. Das Entfachen von offenem Feuer, das Anlegen von Feuerstellen und das Verbrennen von Papier, Abfall und Ähnlichem ist untersagt.
13. Grillkohlereste und Grillasche sind in den von der Stadt Salzburg zur Verfügung gestellten Behältern zu entsorgen.
14. Selbst mitgebrachte Gegenstände (z.B. Sitzmöglichkeit, Tisch) dürfen nur im unmittelbaren Umfeld aufgestellt werden. Vor Ablauf des Reservierungszeitraums sind sämtliche mitgebrachten Gegenstände zu entfernen.
15. Den Anordnungen von Kontrollorganen im Auftrag der Stadt Salzburg ist unverzüglich Folge zu leisten.
16. Personen, die den Bestimmungen der Grillplatzordnung zuwiderhandeln, können vom Grillplatz verwiesen und von zukünftigen Reservierungen der Grillstellen ausgeschlossen werden.