Hinweisgeber:innen-System

Digitales Meldesystem für anonyme Hinweise

("Salzburger Hinweisgeberschutzgesetz“)

Wir handeln mit Verantwortung!

Die Stadt Salzburg legt großen Wert auf Ehrlichkeit, Transparenz und Verantwortung. Regelverstöße und Gesetzesbrüche, die die Stadtverwaltung Salzburg betreffen, können ihr schaden. Deshalb bitten wir alle Mitarbeitenden, Kund:innen, Geschäftspartner:innen, uns Verdachtsfälle zu melden. Dies kann mit Namen oder anonym geschehen. Wenn Sie anonym bleiben möchten, achten Sie darauf, keine persönlichen Daten anzugeben. Bitte beachten Sie, dass diese Meldestelle nur für Verstöße zuständig ist, die die Stadtverwaltung Salzburg betreffen. Hinweise zu anderen Gemeinden oder privaten Nachbarschaftsstreitigkeiten können hier nicht bearbeitet werden.

Nach Ihrer Meldung erhalten Sie ein sicheres Postfach, über das wir anonym mit Ihnen kommunizieren können. So können wir Sie über den Stand der Prüfung informieren. Bitte nutzen Sie für Fragen zu unseren Dienstleistungen das Stadtservice oder die zuständigen Ämter. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

JA - Beispiele für Hinweise, die gemeldet werden können: 

  • Korruption: Verdacht auf Bestechung oder Bestechlichkeit, Geschenkannahme
  • Umweltschutz: Verstöße gegen Umweltvorschriften, wie illegale Entsorgung von gefährlichen Abfällen.
  • Datenschutz: Missbrauch oder unzureichender Schutz personenbezogener Daten.
  • Finanzdienstleistungen: Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung

NEIN - Hinweise, die NICHT für das digitale Meldesystem gedacht sind:

  • Arbeitsplatzkonflikte: Persönliche Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern, die keine rechtlichen Verstöße darstellen.
  • Leistungsbewertungen: Beschwerden über schlechte Leistungsbewertungen oder Beförderungen sofern nicht der Verdacht des Amtsmissbrauchs vorliegt.
  • Hinweise die die Verwaltung anderer Gemeinden betreffen.
  • Allgemeine Unzufriedenheit: Allgemeine Beschwerden über die Arbeitsbedingungen, die keine spezifischen Rechtsverstöße betreffen.

Achtung: Dieses System darf nicht dazu missbraucht werden, um bewusst falsche oder verleumderische Hinweise zu geben!

Personen, die einen Verstoß gegen Unionsrecht melden wollen, werden ersucht, mit der externen Meldestelle Kontakt aufzunehmen. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt.

Die Externen Meldestelle obliegt nach dem Salzburger Hinweisgeberschutzgesetz – S.HSchG (§10 ff), soweit es sich dabei um Angelegenheiten der Landesgesetzgebung handelt, dem Landes-Europabüro Salzburg/ Verbindungsbüro zur EU Brüssel.