ID Austria

Beim elektronischen Identitätsnachweis handelte es sich um eine Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte. Sie wird zukünftig Handy-Signatur und Bürgerkarte ersetzen. Der elektronische Identitätsnachweis (E-ID) ermöglicht es Bürger*innen, die eigene Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten nachzuweisen.

Ihr E-ID ist somit Ihr digitaler Ausweis und kann im behördlichen Umfeld, und in Zukunft auch darüber hinaus, im Zuge von privatwirtschaftlichen Angeboten, genutzt werden. Bei ausgewählten Behörden bietet ID Austria in der Pilotphase noch denselben Funktionsumfang wie die Handy-Signatur. Der Anwendungsbereich für ID Austria wird im Laufe des Jahres kontinuierlich erweitert.

Bestehende Bürgerkarten bzw. Handy-Signaturen sind ab der Aktivierung insgesamt fünf Jahre gültig und bleiben dies weiterhin bis zum Ablauf dieser fünf Jahre. Ab Start der Pilotphase können Sie Ihre bestehende Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur auf die ID Austria mit Basisfunktion umstellen und somit den bisherigen Funktionsumfang der Handy-Signatur weiternutzen. Diesen Umstellungsprozess können Sie auf oesterreich.gv.at selbst starten. Mit „Basisfunktion“ ist in diesem Zusammenhang gemeint, dass Sie die heutigen Funktionen der Handy-Signatur bis zum Ablauf des Handy-Signatur-Zertifikats nutzen können. Das Handy-Signatur-Zertifikat ist nach der erstmaligen Aktivierung für die Dauer von 5 Jahren gültig. Neue ID Austria Funktionen, die ab Herbst 2021 geplant sind, wie z.B. die Ausweisfunktion am Smartphone, können mit der „Basisfunktion“ nicht genutzt werden. Dafür braucht es die ID Austria mit vollem Funktionsumfang.

Um die ID Austria mit vollem Funktionsumfang zu nutzen, ist eine behördliche Identitätsfeststellung notwendig. Das bedeutet, dass dafür das persönliche Aufsuchen einer Registrierungsbehörde erforderlich ist. Nach dieser Identitätsfeststellung können neue Einsatzmöglichkeiten der ID Austria genutzt werden. Zum Beispiel eine Ausweisfunktion am Smartphone oder auch der Identitätsnachweis für die Nutzung digitaler Angebote österreichischer Unternehmen.

So einfach geht’s:

Laden Sie sich vor dem Besuch bei der Behörde aus dem App Store bzw. Google Playstore die aktuelle Version der App „Digitales Amt“ herunter. Falls Sie die App „Digitales Amt“ bereits installiert haben, überprüfen Sie diese auf ihre Aktualität.
Für die Verwendung der App „Digitales Amt“ wird ein Smartphone mit aktivierter Gesichtserkennung (z.B. Face ID) bzw. Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) benötigt (diese Voraussetzung gilt für iOS- und Android-Geräte).
Beachten Sie, dass Sie für die Beantragung der ID Austria persönlich bei der Registrierungsstelle vorstellig werden müssen.
Für die persönliche Beantragung ist derzeit eine Terminreservierung erforderlich.
Sollten Sie nur die ID-Austria im Passamt beantragen wollen und es ist kein Passbild mehr in der EDV gespeichert, weil es älter als sechs Monate ist, benötigen Sie ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) Passbild, das alle Kriterien für die Reisedokumentenerstellung erfüllt.

Helpdesk ID Austria

Serviceline des BRZ
Adresse: Hintere Zollamtsstraße 4, 1030 Wien
Tel: +43 1 71123 884466
E-Mail: help-desk@brz.gv.at

A-Trust-Widerruf: Im Falle von Verlust/Diebstahl des Handys können Sie Ihre ID Austria unter +43 1 715 20 60 widerrufen lassen.