Radfahrausweis nach Verlust beantragen
Kinder über 12 Jahre dürfen sich frei im Straßenverkehr bewegen.
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur mit diesem Ausweis ohne Aufsichtsperson mit dem Fahrrad im Straßenverkehr fahren.
Den Radfahrausweises können Kinder in Zusammenarbeit mit den einzelnen Schulen bei dem Stadtpolizeikommando Salzburg erhalten.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Vollendetes 9. Lebensjahr des Kindes und Besuch der 4. Klasse Volksschule.
- Positiv abgelegte Radfahrprüfung - die praktische und die theoretische Prüfung.
Die Übungs- und Prüfungsstrecke befindet sich im Stadtteil Maxglan. Bitte beachten sie die Helmpflicht für Kinder.
Bei positiver Ablegung der Fahrradprüfung bekommt das Kind gleich nach der Prüfung seinen Radfahrausweis.
Bei Verlust des Radfahrausweises stellt das Verkehrs- und Straßenrechtsamt ein Duplikat aus.
Dazu wird ein Passfoto des Kindes benötigt. Vorsprache oder Abholung NUR nach vorangegangener telefonischer Vereinbarung!