Laufende Bebauungsplanverfahren

Erweiterter Bebauungsplan der Grundstufe „Um- und Neubau Schwarzstrasse
35 - 1/E1"
Bereich Schwarzstraße 35, Elisabethkai 36
Gst. 1006, 1008/1 und 1008/2 alle KG Salzburg
Auflage des Entwurfs

Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird
kundgemacht, dass der Planentwurf zur Aufstellung des erweiterten Bebauungsplanes
der Grundstufe „Um- und Neubau Schwarzstrasse 35 - 1/E1" (ON 8) für den Bereich
Schwarzstraße 35 bzw. Elisabethkai 36, Gst. 1006, 1008/1 und 1008/2, alle KG Salzburg,
zur allgemeinen Einsicht wie folgt aufliegt:

Ort:
Magistrat Salzburg
Amtsgebäude der MA 5 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes

Zeitraum der Auflage:
Vom 8.1.2025 bis einschließlich 5.2.2025

Mit diesem Bebauungsplan wird nachstehende Verordnung geändert bzw. ergänzt:
- Bebauungsplan der Grundstufe „Schallmoos-Neustadt 10/G1“
Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen,
die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.

Erweiterter Bebauungsplan der Grundstufe "WOHNBEBAUUNG
VOGELWEIDERSTRASSE 25 - 1 / E1"
Vogelweiderstraße 25 und 25a
Gst. 1670/2 u.a., KG Salzburg
Auflage des Entwurfs

Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird
kundgemacht, dass der Planentwurf zur Aufstellung des erweiterten Bebauungsplanes
der Grundstufe "WOHNBEBAUUNG VOGELWEIDERSTRASSE 25 - 1 / E1" (ON 3)
Vogelweiderstraße 25 und 25a, Gst. 1670/2 u.a., KG Salzburg, zur allgemeinen Einsicht
wie folgt aufliegt:

Ort:
Magistrat Salzburg
Amtsgebäude der MA 5 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes

Zeitraum der Auflage:
Vom 8.1.2025 bis einschließlich 5.2.2025

Mit diesem Bebauungsplan wird nachstehende Verordnung geändert bzw. ergänzt:
- Bebauungsplan der Schallmoos – West 1/G1“

Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen,
die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.