Laufende Bebauungsplanverfahren

Bebauungsplan der Aufbaustufe "BÜROGEBÄUDE HOFER IFA 2 / A1" im Bereich Moserstraße 39
Auflage des Entwurfs

Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird
kundgemacht, dass der Planentwurf zur Aufstellung Bebauungsplan der Aufbaustufe
"BÜROGEBÄUDE HOFER IFA 2 / A1" (ON 2) im Bereich Moserstraße 39, zur allgemeinen
Einsicht wie folgt aufliegt:

Ort:
Magistrat Salzburg
Amtsgebäude der MA 5 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes

Zeitraum der Auflage:
Vom 3.12.2024 bis einschließlich 31.12.2024

Mit diesem Bebauungsplan werden nachstehende Verordnungen geändert bzw. ergänzt:
- Bebauungsplan der Grundstufe „TAXHAM-WALS – 24 / G1“
- Bebauungsplan der Aufbaustufe „BÜROGEBÜUDE HOFER IFA – 1 / A2“

Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen,
die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.

Erweiterter Bebauungsplan der Grundstufe
„SCHALLMOOS-WEST - 12 / E1“
Bayerhamerstraße 16
Gst. 1642/6 und 3813/1, KG Salzburg
Auflage des Entwurfs

Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird
kundgemacht, dass der Planentwurf zur Aufstellung des erweiterten Bebauungsplanes
der Grundstufe „SCHALLMOOS-WEST - 12 / E1“ (ON 5) für den Bereich Bayerhamerstraße
16, Gst. 1642/6 und 3813/1, KG Salzburg, zur allgemeinen Einsicht wie folgt
aufliegt:

Ort:
Magistrat Salzburg
Amtsgebäude der MA 5 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes

Zeitraum der Auflage:
Vom 03.12.2024 bis einschließlich 31.12.2024

Mit diesem Bebauungsplan wird nachstehende Verordnung geändert bzw. ergänzt:
- Erweiterter Bebauungsplan der Grundstufe „Schallmoos-West 5/G1/NE1“
Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen,
die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.