Laufende Bebauungsplanverfahren
Bebauungsplan der Grundstufe "ALPENSTRASSE 67 - 1 / G1"
Gst. 42/2, 42/3 und 42/49, je KG Morzg
Auflage des Entwurfs
Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird kundgemacht,
dass der Entwurf des Bebauungsplanes der Grundstufe „ALPENSTRASSE 67 - 1 /
G1“ (ON 4), Gst. 42/2, 42/3 und 42/49, je KG Morzg, zur allgemeinen Einsicht wie folgt
aufliegt:
Ort:
Magistrat Salzburg
Amtsgebäude der MA 5 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes
Zeitraum der Auflage:
Vom 11.8.2025 bis einschließlich 8.9.2025
Mit diesem Bebauungsplan soll der Bebauungsplan der Grundstufe „JOSEFIAU 41 A2“ im
betreffenden Bereich geändert werden.
Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen,
die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.
Erweiterter Bebauungsplan der Grundstufe
„SCHALLMOOS-NEUSTADT - 15 / E1"
Franz-Josef-Straße 13
Gst. 1466 und 3759/2, KG Salzburg
Auflage des Entwurfs
Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird kundgemacht, dass der Planentwurf zur Aufstellung des erweiterten Bebauungsplanes der Grundstufe „SCHALLMOOS-NEUSTADT - 15 / E1" (ON 6) für den Bereich Franz-Josef-Straße 13, Gst. 1466 und 3759/2, KG Salzburg, zur allgemeinen Einsicht wie folgt aufliegt:
Ort:
Magistrat Salzburg
Amtsgebäude der MA 5 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes
Zeitraum der Auflage:
Vom 12.08.2025 bis einschließlich 09.09.2025
Mit diesem Bebauungsplan wird nachstehende Verordnung geändert bzw. ergänzt:
- Erweiterter Bebauungsplan der Grundstufe „Schallmoos-Neustadt 2/G1/NE1“
Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.
Bebauungsplan der Grundstufe, "SCHALLMOOS SÜD - 20 / G1", Bereich Linzer
Bundesstraße 5, Auflage des Entwurfs
Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird
kundgemacht, dass der Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Grundstufe
„SCHALLMOOS SÜD – 20 / G1“ (ON 2), für den Bereich Linzer Bundesstraße 5, zur
allgemeinen Einsicht wie folgt aufliegt:
Ort:
Magistrat Salzburg
Amtsgebäude der MA 5 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes
Zeitraum der Auflage:
Vom 31.7.2025 bis einschließlich 28.8.2025
Mit diesem Bebauungsplan wird nachstehende Verordnung geändert bzw. ergänzt:
- Bebauungsplan der Grundstufe „SCHALLMOOS SÜD 9-G1“
Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen,
die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.
Bebauungsplan der Grundstufe "CONRAD-VON-HÖTZENDORF-STR. - 1 / G1"
Gst. 436/12, KG Maxglan
Auflage des Entwurfs
Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird
kundgemacht, dass der Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes der
Grundstufe „CONRAD-VON-HÖTZENDORF-STR. - 1 / G1“ (ON 10), Gst. 436/12, KG
Maxglan, zur allgemeinen Einsicht wie folgt aufliegt:
Ort:
Magistrat Salzburg
Amtsgebäude der MA 5 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes
Zeitraum der Auflage:
vom 29.7.2025 bis einschließlich 26.8.2025
Mit diesem Bebauungsplan wird nachstehende Verordnung(en) geändert:
- Bebauungsplan der Grundstufe „Maxglan-Leopoldskron 10/G1“
Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen,
die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.