Laufende Bebauungsplanverfahren

Bebauungsplan der Grundstufe
„MAXGLAN-LEOPOLDSKRON - 49 / G1“
Zaunergasse 2-4, Rudolf-Biebl-Straße 3A-5A
Gst. 3302/2, 3302/4, 3302/5, 3304/9, 3304/13, 3534 und 4012/1 KG Salzburg
Auflage des Entwurfs

Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird
kundgemacht, dass der Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Grundstufe
„MAXGLAN-LEOPOLDSKRON - 49 / G1“ (ON 4) für den Bereich Zaunergasse 2-4, Rudolf-
Biebl-Straße 3A-5A, Gst. 3302/2, 3302/4, 3302/5, 3304/9, 3304/13, 3534 und 4012/1
KG Salzburg, zur allgemeinen Einsicht wie folgt aufliegt:

Ort:
Magistrat Salzburg
Amtsgebäude der MA 5 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes

Zeitraum der Auflage:
Vom 27.06.2024 bis einschließlich 25.07.2024

Mit diesem Bebauungsplan wird nachstehende Verordnung geändert bzw. ergänzt:
- Bebauungsplan der Grundstufe „Maxglan-Leopoldskron 3/G2 Zaunergasse“
Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen,
die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.

Bebauungsplan der Grundstufe
"MORZG-NONNTAL - 39 / G1", Bereich
Hellbrunner Straße 14; Auflage des Entwurfs


Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird
kundgemacht, dass der Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Grundstufe
„MORZG-NONNTAL – 39 / G1“ (ON 2) für den Bereich Hellbrunner Straße 14 zur
allgemeinen Einsicht wie folgt aufliegt:

Ort:
Magistrat Salzburg
Amtsgebäude der MA 5 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes

Zeitraum der Auflage:
Vom 26.6.2024 bis einschließlich 24.7.2024

Mit diesem Bebauungsplan wird nachstehende Verordnung geändert bzw. ergänzt:
- Bebauungsplan der Grundstufe „MORZG – NONNTAL 4/G3“


Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen,
die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben
werden.

Bebauungsplan der Grundstufe
„TAXHAM-WALS – 29 / G1“
Radingerstraße 16
Gst. 200/1, 200/2, 200/4, 1353 ua, KG Maxglan
Auflage des Entwurfs

Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird
kundgemacht, dass der Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Grundstufe
„TAXHAM-WALS – 29 / G1“ (ON 5) für den Bereich Radingerstraße 16, Gst. 200/1,
200/2, 200/4, 1353 ua, KG Maxglan, zur allgemeinen Einsicht wie folgt aufliegt:

Ort:
Magistrat Salzburg
Amtsgebäude der MA 5 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes

Zeitraum der Auflage:
Vom 11.06.2024 bis einschließlich 09.07.2024

Mit diesem Bebauungsplan wird nachstehende Verordnung geändert bzw. ergänzt:
- Bebauungsplan der Grundstufe „Taxham-Wals 18/G1 Radingerstr.“

Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen,
die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.