Laufende Bebauungsplanverfahren
Erweiterter Bebauungsplan der Grundstufe
„SCHALLMOOS-WEST - 12 / E1“
Bayerhamerstraße 16
Gst. 1642/6 und 3813/1, KG Salzburg
Auflage des Entwurfs
Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird
kundgemacht, dass der Planentwurf zur Aufstellung des erweiterten Bebauungsplanes
der Grundstufe „SCHALLMOOS-WEST - 12 / E1“ (ON 5) für den Bereich Bayerhamerstraße
16, Gst. 1642/6 und 3813/1, KG Salzburg, zur allgemeinen Einsicht wie folgt
aufliegt:
Ort:
Magistrat Salzburg
Amtsgebäude der MA 5 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes
Zeitraum der Auflage:
Vom 03.12.2024 bis einschließlich 31.12.2024
Mit diesem Bebauungsplan wird nachstehende Verordnung geändert bzw. ergänzt:
- Erweiterter Bebauungsplan der Grundstufe „Schallmoos-West 5/G1/NE1“
Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen,
die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.
Bebauungsplan der Grundstufe "GÄRTNEREI DOLL 1 / G1"
Bereich zwischen Nonntaler Hauptstraße, Biberngasse und Bernardigasse
Gst 244/1 ua, alle KG Morzg;
Auflage des Entwurfs
Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird kundgemacht,
dass der Entwurf des Bebauungsplanes der Grundstufe „GÄRTNEREI DOLL 1 / G1“
(ON 3) für den Bereich zwischen Nonntaler Hauptstraße, Biberngasse und Bernardigasse,
Gst 244/1 ua, alle KG Morzg, samt erforderlichem Wortlaut zur allgemeinen Einsicht wie
folgt aufliegt:
Ort:
Magistrat Salzburg
Amtsgebäude der MA 5 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes
Zeitraum der Auflage:
Vom 11.11. bis einschließlich 9.12.2024
Mit diesem Bebauungsplan soll der Bebauungsplan der Grundstufe „Morzg - Nonntal
21/G1/N1 Bernadigasse“ im betreffenden Bereich geändert werden.
Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen,
die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.