Taxi-Karte in Leichter Sprache
Auch Menschen mit wenig Geld sollen mit dem Taxi fahren können.
Deshalb gibt es in der Stadt Salzburg für bestimmte Menschen eine Taxi-Karte.
Die Taxi-Karte gibt es in der Abteilung 3 im Kiesel Gebäude, im 4. Stock, Zimmer 426.
Die Abteilung 3 finden Sie im Kiesel Gebäude in der Saint-Julien-Straße 20.
Das Kieselgebäude ist barrierefrei.
Sie erreichen das Kieselgebäude mit den Buslinien: 1, 2, 3, 5, 6
Telefon: 0662 8072 3202 oder 3241
E-Mail: soziales@stadt-salzburg.at
Achtung:
Sie dürfen die Taxi-Karte nicht verkaufen oder verschenken.
Taxi-Karte für ältere Personen
Eine ältere Person muss für die Taxi-Karte bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Die Person muss mindestens 60 Jahre alt sein.
- Die Person muss in der Stadt wohnen.
- Die Person darf kein Auto haben.
- Das Einkommen von der Person darf
höchstens 1.620 Euro im Monat sein. - Bei einem Ehepaar darf das gemeinsame
Einkommen höchstens 2.060 Euro im Monat sein.
Nicht zum Einkommen zählen zum Beispiel: Wohnbeihilfe oder Pflegegeld.
Taxi-Karte für Menschen mit Behinderung
Für Menschen mit Behinderungen gibt es von der Stadt auch die Taxi-Karte.
Eine Person muss aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Die Person darf kein Auto haben.
- Die Person muss in der Stadt wohnen.
- Die Person muss einen Behinderten-Ausweis haben.
- Im Behinderten-Ausweis muss dieser Satz stehen:
„Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitäts-Einschränkung aufgrund einer Behinderung“
- Die Person darf keine vergünstige Buskarte haben.