Meldezettel - Anmelden und Abmelden
Gleichzeitiges An- und Abmelden: kostenfrei
Nach einem Umzug entfällt das extra Abmelden am alten Wohnort. Sobald dem Melde-Service am neuen Wohnort Ihr vollständig ausgefüllter Meldezettel vorliegt, erhalten Sie die behördliche Bestätigung Ihrer Abmeldung bzw. Anmeldung.
Hinweis: falsch gemeldete Personen können vom Melde-Service im Rahmen eines Berichtigungsverfahrens abgemeldet werden.
ANmeldung
Fristen
- binnen 3 Tagen nach Unterkunftnahme
- 3 Tage nach der Rückkehr aus der Geburtsstation oder Sie nützen unser Geburten-Service (Eltern können mittels Antrag sofort nach der Entbindung im Krankenhaus die nötigen Papiere anfordern)
- 1 Monat bei Änderung der Staatsbürgerschaft, des Namens oder des Geschlechts im Ausland
Benötigte Dokumente
- Vollständig ausgefüllter Meldezettel als Antrag (siehe Download)
- Reisepass oder Personalausweis (amtlicher Lichtbildausweis: z.B. Führerschein für Inländer) oder Geburtsurkunde bzw. Staatsbürgerschaftsnachweis.
- Hinweis: ausländische Staatsbürger*innen müssen sich ausnahmslos mit einem Reisepass oder Personalausweis ausweisen. Bei dem Ausweis muss es sich jedenfalls um ein Reisedokument handeln.
Unterschriften
- Original Unterschrift des/der Meldepflichtigen (rechts unten am Meldezettel)
- Original Unterschrift des/der Unterkunftgeber*in (links unten am Meldezettel)
Hinweise:
als Eigentümer muss man sowohl als Meldepflichtiger als auch als Unterkunftgeber am Meldezettel unterschreiben. Bitte beachten, dass ein Mietvertrag nicht die Unterschrift des Unterkunftgebers auf dem Meldezettel ersetzen kann.
ABmeldung
Fristen: innerhalb von 3 Tagen davor oder nach Aufgabe der Unterkunft
Diese ABmeldung kann entweder persönlich oder auch elektronisch per email übermittelt werden.
Benötigte Dokumente
- Vollständig ausgefüllter Meldezettel als Antrag (siehe Download)
- Reisepass oder Personalausweis (amtlicher Lichtbildausweis: z.B. Führerschein für Inländer)
Unterschrift des Meldepflichtigen (rechts unten am Meldezettel)
Zu Beachten
Beim Ausfüllen des Meldezettels ist darauf zu achten, dass der Personenstand z.B. ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, ausgefüllt wird.
Hauptwohnsitz zu Nebenwohnsitz: zwei Meldezettel notwendig
Wenn Sie gleichzeitig mit der Hauptwohnsitznahme aus Ihrem bisherigen Hauptwohnsitz einen Nebenwohnsitz machen, benötigen Sie dazu zwei Meldezettel.
Mit einem Meldezettel melden Sie den neuen Hauptwohnsitz an und den bisherigen Hauptwohnsitz ab.
Mit dem zweiten Meldezettel melden Sie den bisherigen Hauptwohnsitz als Nebenwohnsitz an.
Beachten Sie, dass für beide Meldezettel auch die Unterschrift des Unterkunftgebers notwendig ist.
Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade.
Ein Nachweis über die Berechtigung zur Führung diverser Titel wird von Behörden bzw. verschiedenen speziellen Einrichtungen (z.B. Universität) aufgrund von Prüfungen, Ehrungen etc. ausgestellt und bezeugt die rechtmäßige Verwendung eines Titels; Beispiele sind: Sponsionsurkunde, Promotionsurkunde, Verleihungsurkunde etc.
Bitte beachten Sie, dass die akademischen Grade mancher Staaten nicht in österreichische Urkunden eingetragen werden dürfen.
Wichtiger Hinweis für Erwachsenenvertreter*innen:
Sollten Sie eine Person anmelden deren gesetzlicher Vertreter Sie sind, beachten Sie bitte:
Lebt die volljährige entscheidungsunfähige Person mit Ihnen im gleichen Haushalt, unterschreiben Sie den Meldezettel als Meldepflichtiger und als Unterkunftgeber.
Lebt die volljährige entscheidungsunfähige Person nicht mit Ihnen im gleichen Haushalt trifft die Meldepflicht den Unterkunftgeber; d.h. der Unterkunftgeber muss den Meldezettel sowohl als Meldepflichtiger als auch als Unterkunftgeber unterschreiben. Sie können den Meldezettel in diesem Fall nicht für die volljährige entscheidungsunfähige Person unterschreiben.
Zur Anmeldung einer volljährigen entscheidungsunfähigen Person ist jedenfalls die entsprechende Urkunde zur Bestellung als Vertreter vorzulegen.