Artenschutz an Gebäuden
Vor Bauvorhaben, Abbrucharbeiten oder Umbauten sollten zeitgerecht folgende Themen geklärt werden:
- Gebäudebrüter: Abbruch, Sanierung oder Dachausbau – Was ist zu beachten?
- Durchsichtige Fallen: Wie Glasflächen die Tierwelt bedrohen
- Licht aus, Natur an – Artenschutz durch bewusste Beleuchtung in Salzburg
Gebäudebrüter: Abbruch, Sanierung oder Dachausbau – Was ist zu beachten?
Insgesamt erfordert der Schutz von Gebäudebrütern und anderen Wildtieren bei Bauvorhaben eine enge Zusammenarbeit zwischen Bauherren, Architekten, Behörden und fachkundigen Biologen. Durch frühzeitige Planung und Berücksichtigung geeigneter Schutzmaßnahmen können artenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten, der Verlust von Brutplätzen und Rückzugsräumen weitgehend vermieden und im besten Fall sogar die Lebenssituation verbessert werden.
Abbrucharbeiten, Dachausbauten oder Sanierungen von Gebäuden in der Stadt Salzburg bergen häufig die Gefahr, dass bestehende Niststätten für Vögel oder Quartiere von Fledermäusen beeinträchtigt werden. Um mögliche, daraus resultierende rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, müssen folgende wichtige Punkte bei Bauvorhaben beachtet werden:
- Wichtig ist eine Abklärung, ob und welche geschützten Tierarten vom Vorhaben betroffen sind. Damit lassen sich artspezifische Maßnahmen festlegen, die frühzeitig in die Planung integriert werden können.
- Im Rahmen einer abgestimmten Bauzeitplanung kann beispielsweise Rücksicht auf die Brutzeit der Vögel genommen werden, die gewöhnlich von März bis August dauert. In dieser Zeit muss gewährleistet sein, dass keine Gebäudebrüter gestört werden bzw. keine Nistplätze mit Gelegen und Jungen zerstört werden.
- Bei Sanierungsarbeiten an Fassaden und der Umgestaltung von Dachräumen, dürfen Gerüste nicht so aufgestellt werden, dass der Zugang der Vögel zu ihren Brutplätzen versperrt wird. Auch Störungen in Brutplatznähe sind zu vermeiden.
- Wenn Nistplätze nicht erhalten bleiben, müssen diese durch rechtzeitige und fachgerechte Anbringung von Ersatznistkästen ersetzt werden. Sollte der Bau in der Brutzeit erfolgen, müssen rechtzeitig Interimsmaßnahmen zur vorübergehenden Umsiedelung der betroffenen Tiere geschaffen werden.
- In manchen Fällen können vorausschauende Artenschutzmaßnahmen in Abstimmung mit dem Naturschutz auch dazu führen, dass eine Bewilligungspflicht nach dem Salzburger Naturschutzgesetz entfällt.
- Grundsätzlich ist es ratsam, bereits in der Planungsphase den Kontakt zu Fachstellen wie dem Bereich Naturschutz in der MA 05/01 – Baurechtsamt aufzunehmen. Eine fachliche Beratung kann helfen, potenzielle Nistplätze frühzeitig zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
- Bei Sanierungen von Dächern und Fassaden ist auch auf den Schutz von Fledermäusen zu achten, die häufig Spalten und Ritzen als Quartiere nutzen. Um solche Lebensräume zu erhalten, können spezielle Rückzugsorte für die Tiere eingerichtet werden. Heute gibt es eine Vielzahl an technologisch ausgereiften Lösungen für Quartiere und Nisthilfen, die sich harmonisch in Wärmedämmsysteme einfügen lassen. Auf diese Weise können Gebäudesanierungen und Artenschutz gut miteinander vereinbart werden.
Die gute Nachricht: Gebäude zu modernisieren, muss den Tieren nicht schaden. Mit frühzeitiger Planung können kostengünstig neue Quartiere geschaffen werden. Auch Bauwerke ohne gebäudebewohnende Arten können durch Nistkästen und Niststeine aufgewertet werden. Neubauten mit glatten Fassaden können ebenfalls für Gebäudebrüter und Fledermäuse attraktive Unterschlüpfe vorsehen. Solche Maßnahmen fördern die Biodiversität in der Stadt und schaffen damit auch für die Menschen eine lebenswerte Umgebung.
Folgende Arten stehen zurzeit im Fokus
- Haussperling
Der Haussperling („Spatz“, Passer domesticus“) lebt als Kulturfolger ganzjährig in unserem Siedlungsraum. Als reine Gebäudebrüter sind Spatzen vollständig auf unsere Bauwerke angewiesen. Hier brüten sie in kleinen Kolonien gerne in Spalten und Hohlräumen in Fassaden und unter Dächern, die sie außerhalb der Brutzeit auch als Ruheplätze aufsuchen. Im Umfeld ihrer Bruthöhlen benötigen sie zur Nahrungssuche Rasen- und Wiesenflächen, als Schutz sind dichte Strauchhecken, etwa von Liguster, Berberitze und Hainbuche notwendig. Wichtig sind auch offene Bodenstellen zum Sandbaden und Pfützen zur Gefiederpflege.
Bei Bauvorhaben soll beachtet werden:
- Rechtzeitig vor geplanten Baumaßnahmen ist zu prüfen, ob Haussperlinge (oder andere Gebäudebrüter) am betroffenen Bauwerk nisten. Auch Fassadenlöcher (z.B. Spechtlöcher) sind häufig besiedelt.
- Nistplätze dürfen bei Sanierungen oder Neubauten nicht entfernt werden, ansonsten sind Ersatzquartiere möglichst nahe beim früheren Nistplatz anzubieten. Sie können unter Dach, auf der Fassade oder in der Dämmung (Niststeine) eingebaut werden.
- Bei Brutvorkommen sind Baumaßnahmen und Sanierungen außerhalb der Brutzeit zwischen September und Februar auszuführen. Ansonsten sind Interimsmaßnahmen (Anlage von Ersatzquartieren, und Verhinderung eines Brutbeginn kurz vor den Baumaßnahmen), von Fachkräften geplant, erforderlich.
- Auch außerhalb der Brutzeit ist die Einbindung von Fachkräften wichtig.
- Dichte heimische Hecken nächst dem Brutplatz sind als Deckung sehr wichtig, ebenso offene Grünflächen zur Nahrungssuche, sowie offene Bodenstellen und Pfützen für Staub- und Wasserbäder zur Gefiederpflege.
- Mauersegler
Der Mauersegler (Apus apus) ist als ausgeprägter Kulturfolger auf Nistmöglichkeiten auf hohen Gebäuden angewiesen. Mauersegler kehren als Zugvögel erst Anfang Mai aus dem Überwinterungsgebiet in Zentralafrika nach Europa zurück und ziehen bereits Anfang bis Mitte August wieder in den Süden. Sie sind vollkommen an ein Leben in der Luft angepasst, wo sie nach Fluginsekten jagen und selbst in der Nacht im Flug schlafen. Sie landen nur um unter den Dächern zu brüten.
Bei Bauvorhaben soll beachtet werden:
- Möglichst in der Brutzeit vor Beginn von Arbeiten an Fassaden und Dächern ist eine Prüfung auf Mauersegler-Nistplätze vorzunehmen.
- Niststätten dürfen auch außerhalb der Brutzeit nicht zerstört werden, Fachkräfte können helfen, alternative Nistmöglichkeiten zu finden.
- Baumaßnahmen im Winter oder Frühjahr müssen rechtzeitig vor der Rückkehr der Mauersegler abgeschlossen sein, damit eine ungestörte Brut möglich ist.
- Die Brutplätze sind in Mauerspalten und Nischen, unter Dächern oder Dachvorsprüngen, auf verkleideten Dachsparren, in Traufkästen und auch in Spechtlöchern in der Fassade.
- Die Mauersegler benötigen stets einen freien Anflug zum Nest und eine freie Fallhöhe (mind. 4-5 m) beim Abflug vom Nest.
- Wegen der extremen Treue zum Brutplatz muss der Ersatz möglichst an der Stelle des ursprünglichen Nistplatzes in oder an der Fassade bzw. unter dem Dach wiederhergestellt werden.
- Fledermäuse
Für einen Großteil der heimischen Fledermäuse sind Gebäude als Ruhe- und Fortpflanzungsstätten von Bedeutung. Während Fledermausquartiere in alten Dachböden besonders von kirchlichen Bauten recht gut erfasst sind, ist unser Wissen über die Quartiere Spalten bewohnender Fledermäuse noch sehr beschränkt. Fledermäuse können z.B. in Dehnungsfugen zwischen Gebäuden, in Spalten zwischen Mauerkronen und Abdeckungen, unter Verschalungen aller Art, ja selbst in Fensterlaibungen von Kastenfenstern und in Spechtlöchern in Fassadendämmungen angetroffen werden.
Besteht der Hinweis auf ein mögliches Vorkommen, sollte rechtzeitig vor dem Beginn der Sanierung eine Erhebung durch eine fledermauskundliche Fachkraft erfolgen. Für eine Kartierung kommen technische Hilfsmittel wie z.B. Endoskop-Kamera, Wärmebildkamera und Ultraschall-Detektoren zum Einsatz.
Vor Sanierungsbeginn muss ein Konzept vorliegen, wie der Fledermausbestand erhalten werden kann bzw. wie temporäre oder dauerhafte Ersatzquartiere geschaffen werden können. Es gibt heute schon viele Möglichkeiten Ersatzquartiere auf Fassaden oder unter Putz in Bauwerke zu integrieren.
- Naturschutz-Sachverständige Devica Russ BSc, Tel.: 0662/8072-3162 und Vera Maria Kaatsch MSc, Tel.: 0662/8072-3161.
- Naturschutzbehörde im Magistrat Salzburg
- Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft und der Biodiversitätsdatenbank am Haus der Natur
Meldungen von Brutplätzen bitte per Mail an: jakob.poehacker@hausdernatur.at
Weitere Informationen und Beratung
Durchsichtige Fallen: Wie Glasflächen die Tierwelt bedrohen
Glasflächen sind für Vögel gefährlich, weil diese Tiere im Flug durchsichtige oder spiegelnde Glasflächen nicht immer als Hindernisse erkennen. Besonders gefährlich sind Glasflächen an Gebäuden mit freier Durchsicht oder reflektierenden Oberflächen, die den Himmel oder einen gespiegelten Grünraum vortäuschen. Daher fliegen sie oft ungebremst gegen Glasscheiben, was in den meisten Fällen mit dem Tod des Tieres endet. Um das Vogelschlag-Risiko zu verringern, sollen Fenster mit einem reflexionsarmen Glas ausgestattet werden. Zusätzlich sollen die Gläser, vor allem bei großen Verglasungen mit Mustern oder Markierungen versehen werden, die den Vögeln helfen, die Gefahr zu erkennen.
Weitere Informationen zu hochwirksmen Maßnahmen:
Licht aus, Natur an – Artenschutz durch bewusste Beleuchtung in Salzburg
Künstliche Beleuchtung kann die natürlichen Lebensräume verschiedener Tierarten, wie Fledermäuse, Vögel und Insekten, beeinträchtigen. Sie kann zu Störung der Orientierung führen und sich negativ auf Nahrungssuche und Fortpflanzung auswirken. Um den Artenschutz zu berücksichtigen, ist es wichtig, bei der Planung und Umsetzung von Außenbeleuchtung einige Maßnahmen zu beachten.
Negative Auswirkungen von Lichtverschmutzung:
Künstliche Beleuchtung kann die innere Uhr vieler Tiere und Pflanzen durcheinanderbringen, was negative Auswirkungen auf ihren Fortpflanzungszyklus, Nahrungserwerb und sogar ihr Überleben hat. Besonders lichtempfindliche Arten sind gefährdet, wenn ihre Lebensräume durch städtische Beleuchtung zerschnitten werden. Dies führt oft zu Veränderungen in der Artenzusammensetzung und kann bedrohte Arten gefährden. Dabei meiden beispielsweise Fledermäuse, die auf Dunkelheit angewiesen sind, beleuchtete Bereiche, was ihre natürliche Nahrungssuche und Fortpflanzung beeinträchtigen kann. Insbesondere Insekten sind durch das künstliche Licht gestört, denn sie werden von Lichtquellen angezogen, was ihren natürlichen Rhythmus stört.
Maßnahmen für eine tierfreundliche Beleuchtung sind zum Beispiel:
- eine durch Dämmerungs- und Bewegungssensoren bedarfsgerechte Beleuchtung
- eine gezielte Abschirmung von Leuchtkörpern nach der Seite und nach oben
- die Verwendung von insektenfreundlichem warm-weißen Licht
Durch bewussten Umgang mit der Außenbeleuchtung können Sie dazu beitragen, den Artenschutz in Salzburg zu stärken, ohne auf notwendige Beleuchtung verzichten zu müssen. Der verantwortungsvolle Einsatz von Licht kann helfen, die Nachtlebensräume unserer Tiere besser zu bewahren.