Anmeldung zur Kinderbildung und Kinderbetreuung ab 27. Jänner 2025

Ab Montag, 27.1.2025 startet die Anmeldemöglichkeit für die städtischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen für deren Besuch ab Herbst.
Im Bild: VS Abfalter

Ab Montag, 27. Jänner 2025, startet die Anmeldemöglichkeit für die städtischen Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen für deren Besuch ab Herbst. Möglich ist das bis 14. Februar 2025 für Kleinkindgruppen bzw. 7. März 2025 für Hort und Kindergarten.

Und so geht´s: Einen Termin mit der Betreuungseinrichtung der Wahl vereinbaren und danach persönlich mit dem Kind zur Anmeldung kommen. Das bietet einen ersten Eindruck vom Haus.

Zur Anmeldung mitbringen:

  1. Geburtsurkunde des Kindes
  2. Meldeschein des Kindes und der Erziehungsberechtigten
  3. Arbeitsbestätigungen
  4. Aktuellen Versicherungsdatenauszug
  5. E-card

In den Kindergarten werden nur Kinder aufgenommen, die vor dem 2. September 2025 das dritte Lebensjahr vollendet haben. Für Kinder, die vor dem 2. September 2025 das fünfte Lebensjahr vollendet haben und nächstes Jahr schulpflichtig werden, ist der halbtägige Kindergartenbesuch verpflichtend.

In den vier städtischen Kleinkindgruppen werden Kinder unter drei Jahren betreut. Für eine Aufnahme muss das Kind das erste Lebensjahr vollendet haben.