Parklets

Kommunikationsraum auf Park(platz)flächen

Die Stadt sucht Interessierte, die Plätze zum Verweilen schaffen

Ein Parklet ist ein kleiner, auf Parkplätzen eingerichteter Park oder Sitzbereich. Es besteht aus Elementen wie Sitzflächen, Pflanzen, Beleuchtung, Regenschutz, Fahrradabstellmöglichkeiten oder sonstigen Installationen.
Und bietet somit die Möglichkeit für Kommunikation, soziales Miteinander, Erholung, Spielen oder sogar Lernen in der Nachbarschaft. Es wird mehr öffentlicher Raum zur Verfügung gestellt und ist ein Ort der Begegnung, der Ruhe, der Natur und Kunst. Ein Parklet besteht aus ökologischen Materialien. Da es kein festes Fundament hat, kann ein Parklet kostengünstig hergestellt und schnell auf- und wieder abgebaut werden.

Damit will die Stadt:Salzburg 

  • öffentliche Plätze für Menschen attraktiver machen
  • neue Orte der Begegnung im öffentlichen Raum schaffen
  • zum spontanen Verweilen, Plaudern und Spielen einladen
  • zusätzlichen konsumfreien öffentlichen Raum schaffen
  • den Platzverbrauch fürs Parken sichtbar machen
  • eine Diskussion über den Stellenwert des motorisierten Verkehrs anregen

Machen Sie Ihr eigenes Parklet in der Stadt Salzburg!

Ein Parklet soll andere motivieren mitzumachen!

Ihr Parklet soll

  • kreativ und funktional ausgestattet sein
  • das Zusammenleben in den Stadtteilen der Stadt Salzburg fördern
  • keine kommerziellen Zwecke verfolgen
  • realistisch im vorgesehenen Zeitraum umsetzbar sein
  • für alle Generationen gestaltet sein

Wer kann mitmachen?

Mitmachen können alle in der Stadt Salzburg lebenden Menschen, die sich mit Parklets für ein gutes Zusammenleben und mehr Aufenthaltsqualität in Salzburgs Straßen engagieren wollen.
Dies sind: Einzelpersonen, Hausgemeinschaften, Nachbarschafts- und Stadtteilinitiativen, Vereine, Schulen, Kindergärten und lokale Kleinunternehmen, aber auch soziale Organisationen und Bildungseinrichtungen.
Alle Infos finden Sie im unten angeführten Leitfaden.

Ablauf

Organisieren Sie Ihr eigenes Parklet.
  • Projekteinreichung bis 31. Mai 2024
  • die eingereichten Standorte werden vor Ort durch die MA 01/07 – Verkehrs- und Straßenrechtsamt begutachtet
  • Beurteilung der Einreichung durch Expertengruppe, die eingereichten Unterlagen werden auf Machbarkeit und Vereinbarkeit mit den erforderlichen Einreichkriterien geprüft
  • Ausstellung einer Sondergenehmigung für jene Einreichungen, welche die Einreichkriterien gänzlich erfüllen
  • Stellen eines Förderantrages
  • eigenständiger Bau der Parklets
  • Aufbau des Parklets - Datum laut Sondergenehmigung
  • Abbau des Parklets - Datum laut Sondergenehmigung

Schritte wo die Stadt:Salzburg Sie bei der Umsetzung unterstützt

  • Antrag für die Genehmigung bei der MA 01/07 – Verkehrs- und Straßenrechtsamt bzgl. der Bewilligung für die verkehrsfremde Nutzung (Bewilligung nach §82 Straßenverkehrsordnung – StVo) und für das Halte- und Parkverbot. Seitens der MA 01/07- wird die zivilrechtliche Genehmigung der MA 4/00 – Grundstücksangelegenheiten/Zivilrecht miterledigt.
  • bei der Bewerbung der Aktion
  • beim Stellen eines Förderantrages
  • Bei Bedarf: Beantragung eines Halte- und Parkverbotes für die Aufstellung des Parklets, Beschaffung und Anbringung der Verkehrszeichen

Notwendige Unterlagen für die Bewerbung

  • Antragsformular (im Anhang aufrufbar)
  • Lageplan mit entsprechenden Maßangaben, z.B. Google Maps, mit 2 – 3 Vorschlägen markiert.
  • Genaue Beschreibung des Parklets
    • Gestaltung auf der Parkfläche: Zeichnung mit Maßen und Beschreibung
    • Materialien für die Umsetzung Ideen und Konzept für die Parkletnutzung (z.B. Pflege, mögliche Aktionen auf dem Parklet)
  • Persönliche Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und Mailadresse

Kosten

  • Genehmigung bei der MA 01/01 – Verkehrs- und Straßenrechtsamt für die Verkehrsfremde Nutzung
  • Kosten für den Bau und Erhalt des Parklets
  • Haftpflichtversicherung
  • Entfernung und Entsorgung

Für den finanziellen Beitrag kann ein Förderantrag (max. 2.000,00) bei der Stadt Salzburg, MA 03/00 – Soziales, St.-Julien-Straße 20, 5020 Salzburg, gestellt werden.

Leitfaden für den Bau eines Parklets

Zum Antrag

Bitte per Mail an: miteinander@stadt-salzburg.at

Tipps

  • Sogenannte “Readymades” sparen viel Geld und sind auch aus ökologischer Sicht sehr willkommen! Upcycling von Gegenständen wird honoriert, so können z.B. aus alten Autoreifen Sitzgelegenheiten entstehen.
  • Falls Teile des Parklets beweglich sein sollen, unbedingt auf Sicherheit für die Benutzer:innen achten (es nicht einfach abreißen kann, kann man davon getroffen werden, sich verletzen, einklemmen etc.)
  • Vandalismus ist leider ein großes Thema im öffentlichen Bereich. Ist das Parklet robust? Hat es keine leicht entflammbaren Elemente? Kann man es ggf. leicht reinigen?
  • Denken Sie bei der Planung und dem Bau auch an Stürme und Starkregen (keine losen oder nur leicht befestigten Teile)

Zonenplan "Welterbe und Altstadt"

Für die Altstadtschutzzone I & II gibt es eigene Voraussetzungen zu beachten. Wo sich die Grenzen zur Altstadtschutzzone befinden, sehen Sie im Zonenplan.
Datenschutz und Geheimhaltung

Die Einreichenden nehmen zur Kenntnis, dass die Stadt im Fall der Auswahl des Projektes die Projektbeschreibungen inkl. aller Beilagen veröffentlichen darf (z.B. Homepage, Pressemeldungen etc.).

Ich/wir habe/n die Datenschutzerklärung der Stadt Salzburg gelesen und zur Kenntnis genommen: www.stadt-salzburg.at/datenschutz.


Weiters wird durch den/die Einreichenden bestätigt, dass die Texte samt Beilagen selbst verfasst wurden. Rechte an allenfalls urheberrechtlich geschützten Werken wurden durch die einreichende Stelle eingeholt. Für den Fall der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Verwendung bzw. Veröffentlichung fremder Werke bestehen, wird die Stadt Salzburg schad- und klaglos gehalten.