Projektanmeldung zur Gestaltungsbeiratssitzung

Für eine Anmeldung sind die Unterlagen der Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirates (MA 5/03-Amt für Stadtplanung und Verkehr) spätestens bis zum jeweiligen Abgabetermin (Ausnahme: Modell kann nachgereicht werden) in folgenden Formen zu übergeben:

  • in Papierform (sollte auf Präsentations- oder Fotopapier gearbeitet werden, so ist gleichzeitig ein gefalteter Plansatz auf Normalpapier für die Aktenablage beizulegen)

und

  • in digitaler Form - ausgefülltes Projektdatenblatt (untenstehend abrufbar) inkl. beigelegter Planunterlagen. Mit Abschluss dieses Vorgangs werden die Unterlagen automatisch ans Amt für Stadtplanung und Verkehr gesendet.

Die Projektbeschreibung hat neben Erläuterungen zum architektonischen Konzept jedenfalls eine städtebauliche und freiraumplanerische Erklärung unter Berücksichtigung des urbanen Kontextes zu beinhalten.

Bei Wiedervorlagen sind die Änderungen zum Vorprojekt zu beschreiben.

Voraussetzung ist die Vollständigkeit und Qualität der Planunterlagen

  • Die erforderlichen Planunterlagen sind dem untenstehend abrufbaren Beiblatt zu entnehmen.
  • Bei Wiedervorlagen ist die planliche Darstellung - soweit möglich - in vergleichbarer Form zur vorangegangenen Vorlage im Gestaltungsbeirat auszuführen.
  • Sollte eine Präsentation auf Fotopapier gewünscht sein, so ist gleichzeitig ein gefalteter Plansatz auf Normalpapier bei der Geschäftsstelle abzugeben.
  • Drei Wochen vor der Sitzung wird in einer internen Vorbesprechung anhand der Qualität und der Übereinstimmung mit der Rechtslage entschieden, ob ein Projekt in der kommenden Sitzung behandelt wird.

Um ein Projekt in einer Sitzung des Gestaltungsbeirates behandeln zu können, müssen die Unterlagen sowohl in Papierform als auch digital fristgerecht (mindestens drei Wochen vor der jeweiligen Sitzung) und vollständig der Geschäftsstelle vorgelegt werden.

Für die Befassung im Rahmen der Baueinreichung ist die Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirates zur Terminreservierung zu informieren und dieser eine weitere Planparie der Einreichunterlagen (ungebunden) zu übergeben.