REK - Worum geht's
Das neue Räumliche Entwicklungskonzept (REK)
Das REK ist das wesentliche Raumplanungsinstrument der Stadt zur Definition langfristiger Ziele der räumlichen Entwicklung. Das derzeit gültige REK 2007 wurde Ende 2008 vom Gemeinderat beschlossen. Entsprechend dem Parteienübereinkommen der laufenden Funktionsperiode und auf Grund geänderter gesetzlicher Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes (ROG 2009), wie das REK aufgebaut sein soll, wird derzeit an der Neuerstellung des REK für die Stadt Salzburg gearbeitet.
Worum geht es?
Mit dem REK blicken wir in die Zukunft unserer Stadt und geben Antworten auf die Fragen der Stadtentwicklung für die kommenden 25 Jahre: leistbares Wohnen, Arbeiten, Verkehr und Klimawandelanpassung sind hier die wohl drängendsten Bereiche. Das REK ist somit das Raumplanungsinstrument, das die Inhalte für nachfolgende Verordnungen der Stadt auf der Ebene der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung definiert und vorgibt.
Der gesetzlich vorgegebene Zeithorizont des neuen REK wurde auf rund 25 Jahre gelegt. Für diesen Zeitraum soll das REK eine Vision der zukünftigen Stadtentwicklung skizzieren. Diese Vision – in Form von Leitsätzen – bildet den Überbau und Rahmen für das REK. Das REK wird vom Gemeinderat beschlossen und ist dann die Grundlage und Rahmen für weitere Beschlüsse zur räumlichen Stadtentwicklung.
- Leitlinien, Trends und Herausforderungen der Stadtentwicklung
Die Erarbeitung des REK stützt sich auf folgende Ziele und Grundsätze (Auszüge aus dem Raumordnungsgesetz):
- „Die räumlichen Existenzgrundlagen der Menschen für leistbares Wohnen, Arbeiten und Wirtschaften sowie eine intakte Umwelt sind nachhaltig zu sichern.“
- „Die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen und pfleglich zu nutzen, um sie für die Zukunft in ausreichender Güte und Menge zu erhalten. Die Vielfalt von Natur und Landschaft ist zu erhalten.“
- „Gewerbe, Industrie und Handel sind in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu sichern und zu verbessern.“
- „Die Erhaltung und Entwicklung einer möglichst eigenständigen und nachhaltigen Energieversorgung ist zu unterstützen.“
- „Vorrang für die Siedlungsentwicklung nach innen und Vermeidung von Zersiedelung“
Aufbauend auf diesen Zielen und Grundsätzen soll das REK die Leitlinien der Stadtentwicklung definieren. Dabei sind neben übergeordneten Vorgaben (zum Beispiel seitens des Landes oder des Regionalverbandes) auch Megatrends und Herausforderungen der Stadtentwicklung (wie z.B. Klimawandel, leistbares Wohnen, Demographischer Wandel, Digitalisierung etc.) zu berücksichtigen, um räumliche Entwicklungsziele und –maßnahmen festlegen zu können.
- Definition des Flächenbedarfs für Wohnen und Arbeiten und Festlegungen zur Standortentwicklung
Ein Kernelement des REK ist die Definition des Baulandbedarfs. Dieser Baulandbedarf ist in Abschätzung der künftigen städtischen Entwicklung gemeinsam für Wohnen und für Arbeiten zu definieren und ein Baulandbedarfsdeckungsmodell zu erarbeiten.
Möglichkeiten der Beteiligung an der Erstellung des neuen REK
Zur Erarbeitung des neuen REK sind verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung geplant.
Die Bürger*innen der Stadt werden ihre Empfehlungen und Vorstellungen formulieren und in den Prozess einbringen können. Dazu sind verschiedene Formate ausgearbeitet worden, die hier nur kurz vorgestellt werden:
- Digitale Beteiligungsplattform
Nach der Auftaktveranstaltung im November 2020 (Covid-bedingt als Live-Stream auf der Homepage der Stadt) fand eine mehrwöchige digitale Bürger*innenbeteiligung über eine eigene Online-Plattform statt.
- Young Experts & Future Labs
Das Team der "Young Experts" wurde nach einem Auswahlverfahren aus mehr als 40 Interessent*innen ausgewählt und begleitet den Erstellungsprozess des REK. Das erste Treffen fand online Mitte Februar statt. Damit werden die Anliegen junger Menschen, die auf Grund des Planungshorizontes in besonderem Ausmaß von den Festlegungen des REK betroffen sind, berücksichtigt.
- Bürger*innen-Rat
Im Mai 2021 fand ein Bürger*innen-Rat mit ergebnisoffenen Fragestellungen zur Stadtentwicklung statt.
- Infoveranstaltungen und Stadtteilgespräche
Zu wichtigen Zeitpunkten der Projektbearbeitung werden zudem öffentliche Informationsveranstaltungen angeboten. In einer späteren Projektphase sollen flächenbezogene Festlegungen auch im Rahmen von Stadtteilgesprächen zur Diskussion gestellt werden.
Das neue REK im Detail
- Evaluierung und Grundlagenerhebungen
Im Rahmen der Erstellung des neuen REK werden von der zuständigen MA 5/03 – Stadtplanung und Verkehr eine Evaluierung des REK 2007 erstellt sowie an verschiedenen Bestandsaufnahmen und Grundlagenerhebungen gearbeitet. Dabei werden zu wesentlichen Themen der Stadtentwicklung, unterstützt durch umfassende Studien, die bisherige Entwicklungen sowie die aktuelle Situation erfasst, beschrieben und quantifiziert. Im weiteren Prozess wird auch ein Grundlagenbericht erstellt, der diese Ergebnisse entsprechend abbildet.
- Visionsprozess und Entwicklungsziele
Aus dieser Evaluierung und Grundlagenerhebung - ergänzt um einen parallel geführten „Visionsprozess“ - ergeben sich die künftigen Herausforderungen sowie thematischen Handlungsfelder für die künftige Stadtentwicklung. Diese wiederum sollen auf die Entwicklungsziele und Maßnahmen heruntergebrochen werden. Das Ergebnis wird im REK-Textteil verschriftlicht.
- Definition des Baulandbedarfs
Ein Kernelement des REK ist die Definition des 25-jährigen Baulandbedarfs. Dieser Bauland-bedarf ist sowohl für die künftige Entwicklung von Wohnen und als auch von Arbeiten in der Stadt zu definieren. Neben der reinen quantitativen Zunahme der Bewohner*innen, Beschäftigten und Arbeitsstätten sind auch qualitative Entwicklungen und die damit einhergehenden Erfordernisse zu berücksichtigen. Beispiele dafür sind demographische Entwicklungen, Veränderungen in Haushaltsgrößen oder geänderte Anforderungen von bestehenden und künftigen Wirtschaftsbetrieben. Dazu wird ein Baulandbedarfsdeckungsmodell erarbeitet.
- Differenzplan
Formal ist ein „Differenzplan“ mit den möglichen Entwicklungspotentialen zu erstellen. Der „Differenzplan“ enthält dabei all jene Flächen, die grundsätzlich für eine bauliche Entwicklung aus fachlicher Sicht geeignet wären. Diese Flächen sind einer Umweltprüfung zu unterziehen. Dabei werden die Auswirkungen einer möglichen Entwicklung der Fläche auf diverse Schutzgüter (u.a. Boden, Luft, Mensch etc.) geprüft und in einem sogenannten Umweltbericht festgehalten.
- Entwicklungsplan und textliche Beschreibungen
Der Entwicklungsplan bildet schließlich die künftigen Entwicklungspotentiale im Rahmen des REK ab und wird gemeinsam mit dem Planungsbericht öffentlich aufgelegt. Im Rahmen der öffentlichen Auflage können Einwendungen zum Entwurf erhoben werden. Nach Abschluss der öffentlichen und politischen Diskussion wird das REK zum Beschluss vorgelegt.