Spielapparate, Spielautomaten
Service und Kontakt
Selbstbemessungsabgaben (SBA)
Adresse: Hubert-Sattler-Gasse 5, 5020 Salzburg
E-Mail: abgabenbehoerde@stadt-salzburg.at
E-Mail: abgabenbehoerde@stadt-salzburg.at
Für das Betreiben von Spielapparaten wird im Stadtgebiet von Salzburg eine Abgabe eingehoben.
Vor Inbetriebnahme oder bei Standortwechsel zu beachten:
- Spielapparate sind VORder Inbetriebnahmebinnen einer Woche ab Aufstelldatum beim Stadtsteueramt anzumelden.
- Der Standortwechsel eines Spielapparates muss binnen einer Woche ab Aufstelldatum beim Stadtsteueramt gemeldet werden.
- Nach erfolgter Anmeldung wird vom Stadtsteueramt eine Vignette auf dem Spielapparatangebracht.
Vergnügungssteuer-Erklärung für Spielapparate: Die monatliche Abgabenerklärung hat spätestens bis zum 15. des nächsten Monats zu erfolgen.
Formulare
- Spielapparat anmeldenMit diesem Online-Formular des Bürgerportals der Stadt Salzburg können Sie Spielapparate vor der Inbetriebnahme bzw. Aufstellung anmelden.
- Spielapparat anmeldenMit diesem pdf-Formular können Sie Spielapparate vor der Inbetriebnahme bzw. Aufstellung anmelden. Formular bitte ausdrucken, ausfüllen und unterfertigen.
- Spielapparate AbgabenerklärungMit diesem pdf-Formular können Sie die Abgabeerklärung für die Vergnügungssteuer einreichen. Formular bitte ausdrucken, ausfüllen und unterfertigen.