Spielapparate, Spielautomaten

Service und Kontakt

Selbstbemessungsabgaben (SBA)
Adresse: Hubert-Sattler-Gasse 5, 5020 Salzburg
E-Mail: abgabenbehoerde@stadt-salzburg.at
Susanne Steinlechner
Abgabenstrafverfahren
Peter Stiborek
Mitarbeiter

Für das Betreiben von Spielapparaten wird im Stadtgebiet von Salzburg eine Abgabe eingehoben.
Vor Inbetriebnahme oder bei Standortwechsel zu beachten:

  • Spielapparate sind VORder Inbetriebnahmebinnen einer Woche ab Aufstelldatum beim Stadtsteueramt anzumelden.
  • Der Standortwechsel eines Spielapparates muss binnen einer Woche ab Aufstelldatum beim Stadtsteueramt gemeldet werden.
  • Nach erfolgter Anmeldung wird vom Stadtsteueramt eine Vignette auf dem Spielapparatangebracht.

Vergnügungssteuer-Erklärung für Spielapparate: Die monatliche Abgabenerklärung hat spätestens bis zum 15. des nächsten Monats zu erfolgen.