Quelle: wild + team/Max Pataly

Ehrengräber/Betreuungsgräber

Erklärung einer Grabstelle zu einem Ehrengrab / Betreuungsgrab

Grabstellen in den städtischen Friedhöfen der Stadt Salzburg von Verstorbenen, die zu ihren Lebzeiten eine persönliche Verbundenheit zur Stadt Salzburg hatten und sich um die Stadt Salzburg in außerordentlicher Weise verdient gemacht haben oder Leistungen erbracht haben, die auf kulturellem, wissenschaftlichem, wirtschaftlichem oder sozialem Gebiet von entscheidender und hervorragender Bedeutung sind, können zu Ehrengräbern der Stadt Salzburg erklärt werden.

Eine Erklärung zum Ehrengrab (oder Betreuungsgrab) erfolgt durch den Stadtsenat der Stadt Salzburg.

Bei Ehrengräbern steht das Benutzungsrecht der Stadtgemeinde Salzburg zu.
Eine solche Erklärung gilt für einen Zeitraum von höchstens 30 Jahren und kann jeweils wieder längstens um diesen Zeitraum verlängert werden. Für die Dauer der Erklärung übernimmt die Stadtgemeinde die Grabstellengebühr, sowie die Kosten für die laufende Instandhaltung und gärtnerische Ausschmückung der Grabstelle.

Bei Betreuungsgräbern steht das Nutzungsrecht einer anderen Rechtsperson zu. Eine solche Erklärung gilt jeweils für höchstens 10 Jahre und kann längstens um diesen Zeitraum verlängert werden. Für die Dauer der Erklärung trägt die Stadtgemeinde die Kosten für die laufende Instandhaltung und die gärtnerische Ausgestaltung der Grabstelle.