Mittelfristige Finanzplanung

Die Mittelfristige Finanzplanung (MFP) wird jährlich Mitte Dezember zeitgleich mit dem Voranschlag vom Gemeinderat der Stadt Salzburg beschlossen. Sie zeigt, wie sich die Finanzen der Stadt in den kommenden fünf Jahren entwickeln könnten und stellt damit eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die politischen Organe dar.

Die MFP der Stadt Salzburg wird wie folgt dargestellt:

  •  Ergebnishaushalt (Anlage 1a zur VRV 2015) - vergleichbar mit einer Gewinn- und Verlustrechnung
  •  Finanzierungshaushalt (Anlage 1b zur VRV 2015) - vergleichbar mit einer Cashflow-Rechnung
  •  Voranschlagsquerschnitt (Anlage 5b zur VRV 2015) - berechnet das vorläufige Maastricht-Ergebnis der Stadt

Rechtliche Grundlagen:

  • Österreichischer Stabilitätspakt (ÖStP) 2012:
    Verpflichtet im Artikel 15 alle Gebietskörperschaften, einen mittelfristigen Haushaltsrahmen entsprechend den unionsrechtlichen Regelungen festzulegen und darüber jährlich an das Landeskoordinationskomitee zu berichten.
  • Salzburger Stadtrecht 1966:
    Hält gemäß § 65a fest, dass der Gemeinderat der Stadt Salzburg einen mittelfristigen Finanzplan für einen Zeitraum von fünf Finanzjahren (Voranschlag und weitere 4 Planjahre) zu beschließen hat.
  • Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015:
    Regelt die Form und das Verfahren zur Erstellung des Voranschlags sowie der Rechnungsabschlüsse. Hinsichtlich der Mittelfristigen Finanzplanung finden sich in der VRV 2015 keine expliziten Formvorschriften. Aus Gründen der Vergleichbarkeit und um den Meldungsverpflichtungen gemäß Stabilitätspakt nachkommen zu können, orientiert sich die Darstellung der MFP sinngemäß an den Regelungen der VRV 2015 und somit am jeweiligen Voranschlag.