Taxi-Karte für Senior:innen und Menschen mit Behinderung

Seit vielen Jahren unterstützt die Stadt:Salzburg Personen in ihrer individuellen und unabhängigen Mobilität, die aufgrund von Barrieren in öffentlichen Verkehrsmitteln in deren Nutzung behindert bzw. ausgeschlossen sind. So wird ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen und Senioren und Seniorinnen geleistet. Dadurch soll es Personen ermöglicht werden private Fahrten (z.B. um Freunde zu besuchen, Einkaufen zu fahren und so weiter) zu tätigen.

    Bitte beachten Sie: Auf die antragsstellende Person darf kein Auto gemeldet sein.

    Wer kann eine Taxi-Karte beantragen?

    Taxi-Karte im Scheckkartenformat

    Senior:innen ab 60 Jahre

    Voraussetzungen:

    • Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg, Bergheim, Wals-Siezenheim, Anif, Elsbethen, Grödig, Hallwang, Anthering, Elixhausen, Eugendorf oder Koppl
    • Das monatliche Nettoeinkommen darf folgende Obergrenzen nicht überschreiten: (Stand 2025)
      Für Alleinstehende: € 1.620,00
      Für Paare (Ehepartner:innen/Lebensgefährt:innen): € 2.060,00
    • Bezug von Pflegegeld der Stufe 3 oder höher
    • Beziehen Sie kein Pflegegeld oder beziehen Sie Pflegegeld der Stufen 1 oder 2 ist ein ärztliches Attest über die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Gesundheitsschädigung vorzulegen.

    Einzureichende Nachweise:

    • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (z.B. Pensionsbescheide),
    • Pflegegeldbescheid,
    • ggf. ärztliches Attest,
    • Foto/Passbild
    Taxi-Karte im Scheckkartenformat

    Menschen mit Behinderung

    • Körperlich beeinträchtigte Personen
    • Sinnesbehinderte Personen bzw. blinde/stark sehbehinderte Personen, die ohne Begleitperson nicht mobil sind
    • Intellektuell- bzw. zerebralbehinderte Personen

    Voraussetzungen:

    • Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg, Bergheim, Wals-Siezenheim, Anif, Elsbethen, Grödig, Hallwang, Anthering, Elixhausen, Eugendorf oder Koppl
    • Mindestalter von 18 Jahren
    • Vorlage des Behindertenausweises des Bundessozialamts mit dem Vermerk: „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“

    Einzureichende Nachweise:

    • Kopie Behindertenausweis des Bundessozialamtes,
    • Foto/Passbild

    Wie funktioniert die Taxi-Karte?

    Alle Fragen rund um die Benutzung der Taxi-Karte

    Wie funktioniert die Taxi- Karte? Die Infos auch zum Download