Taxi-Karte für Senior:innen und Menschen mit Behinderung
Die Taxigutscheine werden zur Taxi-Karte!
Seit vielen Jahren unterstützt die Stadt:Salzburg Personen in ihrer individuellen und unabhängigen Mobilität, die aufgrund von Barrieren in öffentlichen Verkehrsmitteln in deren Nutzung behindert bzw. ausgeschlossen sind. So wird ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen und Senioren und Seniorinnen geleistet. Dadurch soll es Personen ermöglicht werden private Fahrten (z.B. um Freunde zu besuchen, Einkaufen zu fahren und so weiter) zu tätigen.
Die ab 01.01.2023 gültige Taxi-Karte in Scheckkartenformat ersetzt die bisherigen Taxi-Gutscheine und den Stammkundenausweis aus Papier.
Wer kann eine Taxi-Karte beantragen?
- Körperlich beeinträchtigte Personen
- Sinnesbehinderte Personen bzw. blinde/stark sehbehinderte Personen, die ohne Begleitperson nicht mobil sind
- Intellektuell- bzw. zerebralbehinderte Personen
- Senior:innen ab 60 Jahre
Bitte beachten Sie: Auf die antragsstellende Person darf kein Auto gemeldet sein.
Wie hoch ist das Guthaben der Taxi-Karte? Wie kann ich mein Guthaben aufladen?
Die Taxi-Karte wird höchstens zweimal jährlich mit einem Guthaben aufgeladen. Die Höhe des Taxi-Guthabens ist abhängig vom Hauptwohnsitz des/der Anspruchsberechtigten
- Zone A = € 420,- pro Jahr: Stadt Salzburg, Bergheim und Wals-Siezenheim
- Zone B = € 540,- pro Jahr: Anif, Elsbethen, Grödig und Hallwang
- Zone C = € 630,- pro Jahr: Anthering, Elixhausen, Eugendorf und Koppl
Das Guthaben wird nur nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amt der MA 3/00 - Soziales aufgeladen.
Bitte beachten Sie:
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Taxi-Karte, es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Stadtgemeinde
- Ihr alter Stammkundenausweis ist noch bis 31.12.2022 gültig. Ebenso die Taxi-Gutscheine aus Papier. Die neue Taxi-Karte ersetzt diese ab 01.01.2023.
Welche Voraussetzungen müssen für den Erhalt einer Taxi-Karte gegeben sein?
Personen BIS zum vollendeten 59. Lebensjahr:
- Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg, Bergheim, Wals-Siezenheim, Anif, Elsbethen, Grödig, Hallwang, Anthering, Elixhausen, Eugendorf oder Koppl
- Mindestalter von 18 Jahren
- Vorlage des Behindertenausweises des Bundessozialamts mit dem Vermerk: „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“
Einzureichende Nachweise sind: Kopie Behindertenausweis des Bundessozialamtes, Foto/Passbild
Personen AB dem vollendeten 60. Lebensjahr:
- Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg, Bergheim, Wals-Siezenheim, Anif, Elsbethen, Grödig, Hallwang, Anthering, Elixhausen, Eugendorf oder Koppl
- Das monatliche Nettoeinkommen darf folgende Obergrenzen nicht überschreiten:
Für Alleinstehende: € 1.620,00
Für Paare (Ehepartner:innen/Lebensgefährt:innen): € 2.060,00 - Bezug von Pflegegeld der Stufe 3 oder höher
- Beziehen Sie kein Pflegegeld oder beziehen Sie Pflegegeld der Stufen 1 oder 2 ist ein ärztliches Attest über die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Gesundheitsschädigung vorzulegen.
Einzureichende Nachweise sind: Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (z.B. Pensionsbescheide), Pflegegeldbescheid, Foto/Passbild ggf. ärztliches Attest (das Attest-Formular siehe unten ist zwingend zu verwenden).
Neuantrag
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen können Sie sich online beim unten angeführten "Online-Link" registrieren und die benötigten Nachweise hochladen. Nach Absenden der Registrierung wird Ihr Antrag geprüft. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht werden Ihre Daten unwiderruflich gelöscht. Sie erhalten in jedem Fall eine Rückmeldung.
Oder füllen Sie einen der unten angeführten Anträge aus und schicken dies an:
- Postanschrift: Stadt:Salzburg, MA 3/00, "Aktiv & Mobil Team", Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg
- E-Mail: aktivundmobil@stadt-salzburg.at
Die Bearbeitung eines Neuantrags kann ca. 2 Wochen in Anspruch nehmen. Die Taxi-Karte wird Ihnen bei positiver Erledigung des Antrages per Post zugeschickt.
Datenschutz:Die antragsstellende Person nimmt mit Absenden des Neuantrages zur Kenntnis, dass die personenbezogenen Daten (einschließlich Foto) zum Zweck der Prüfung der Voraussetzungen sowie der Ausstellung einer personalisierten Taxi-Karte (= Stammkundenausweis) verarbeitet werden. Die Daten von Mitgliedern des Blinden- und Sehbehindertenverbandes werden auch an den Blinden- und Sehbehindertenverband Salzburg weitergegeben, welcher die Daten verwaltet und als direkter Ansprechpartner für etwaige Auskünfte zur Verfügung steht. Die Stadt Salzburg gibt die Daten nicht an den Beförderungsdienstleister (Taxi) oder sonstigen Personen weiter. Beachten Sie weiters die Datenschutzerklärung der Stadt unter Stadt Salzburg - Datenschutz (stadt-salzburg.at)