Taxi-Karte für Senior:innen und Menschen mit Behinderung
Seit vielen Jahren unterstützt die Stadt:Salzburg Personen in ihrer individuellen und unabhängigen Mobilität, die aufgrund von Barrieren in öffentlichen Verkehrsmitteln in deren Nutzung behindert bzw. ausgeschlossen sind. So wird ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen und Senioren und Seniorinnen geleistet. Dadurch soll es Personen ermöglicht werden private Fahrten (z.B. um Freunde zu besuchen, Einkaufen zu fahren und so weiter) zu tätigen.
Bitte beachten Sie: Auf die antragsstellende Person darf kein Auto gemeldet sein.
Wer kann eine Taxi-Karte beantragen?

Senior:innen ab 60 Jahre
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg, Bergheim, Wals-Siezenheim, Anif, Elsbethen, Grödig, Hallwang, Anthering, Elixhausen, Eugendorf oder Koppl
- Das monatliche Nettoeinkommen darf folgende Obergrenzen nicht überschreiten: (Stand 2025)
Für Alleinstehende: € 1.620,00
Für Paare (Ehepartner:innen/Lebensgefährt:innen): € 2.060,00 - Bezug von Pflegegeld der Stufe 3 oder höher
- Beziehen Sie kein Pflegegeld oder beziehen Sie Pflegegeld der Stufen 1 oder 2 ist ein ärztliches Attest über die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Gesundheitsschädigung vorzulegen.
Einzureichende Nachweise:
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (z.B. Pensionsbescheide),
- Pflegegeldbescheid,
- ggf. ärztliches Attest,
- Foto/Passbild

Menschen mit Behinderung
- Körperlich beeinträchtigte Personen
- Sinnesbehinderte Personen bzw. blinde/stark sehbehinderte Personen, die ohne Begleitperson nicht mobil sind
- Intellektuell- bzw. zerebralbehinderte Personen
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg, Bergheim, Wals-Siezenheim, Anif, Elsbethen, Grödig, Hallwang, Anthering, Elixhausen, Eugendorf oder Koppl
- Mindestalter von 18 Jahren
- Vorlage des Behindertenausweises des Bundessozialamts mit dem Vermerk: „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“
Einzureichende Nachweise:
- Kopie Behindertenausweis des Bundessozialamtes,
- Foto/Passbild
Formulare
- Taxi-Karte ONLINE Antrag für ALLEMit diesem Online-Formular des Aktiv und Mobil Portals der Stadt Salzburg können Sie eine Taxi-Karte beantragen und die nötigen Nachweise hochladen.
- Taxi-Karte PDF-Antrag zum Online ausfüllen für Senior:innenMit diesem pdf-Formular können Sie eine Taxi-Karte beantragen. Formular bitte ausfüllen, ausdrucken und unterfertigen.
- Taxi-Karte PDF-Antrag für Senior:innenMit diesem pdf-Formular können Sie eine Taxi-Karte beantragen. Formular bitte ausdrucken, ausfüllen und unterfertigen.
- Vorlage für Ärztliches AttestDiese pdf-Vorlage können Sie für ein ärztlichen Attests verwenden. Formular bitte ausdrucken, vom Arzt ausfüllen und unterfertigen lassen.
- Taxi-Karte PDF-Antrag zum Online ausfüllen für Menschen mit BehinderungMit diesem pdf-Formular können Sie eine Taxi-Karte beantragen. Formular bitte ausfüllen, ausdrucken und unterfertigen.
- Taxi-Karte PDF-Antrag für Menschen mit BehinderungMit diesem pdf-Formular können Sie eine Taxi-Karte beantragen. Formular bitte ausdrucken, ausfüllen und unterfertigen.
Wie funktioniert die Taxi-Karte?
- Wie hoch ist das Guthaben der Taxi-Karte? Wie kann ich mein Guthaben aufladen?
Sie erhalten halbjährlich ein Taxi-Guthaben, welches auf der Taxi-Karte gespeichert wird. Mit diesem Guthaben können Ihre Taxi-Fahrten bezahlt werden.
- Die Höhe des Taxi-Guthabens ist abhängig vom Hauptwohnsitz des/der Anspruchsberechtigten
Zone A = € 420,- pro Jahr: Stadt Salzburg, Bergheim und Wals-Siezenheim
Zone B = € 540,- pro Jahr: Anif, Elsbethen, Grödig und Hallwang
Zone C = € 630,- pro Jahr: Anthering, Elixhausen, Eugendorf und Koppl - Die Taxi-Karte wird höchstens zweimal jährlich mit einem Guthaben aufgeladen. Das Guthaben wird nur nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amt der MA 3/00 - Sozialamt aufgeladen.
- Die Höhe des Taxi-Guthabens ist abhängig vom Hauptwohnsitz des/der Anspruchsberechtigten
- Wo kann ich mein Taxi- Guthaben einlösen?
- Die Taxi-Karte kann bei SALZBURG-TAXI 81-11 eingelöst werden.
Wenn Sie eine Taxi-Fahrt planen, die Sie mit der Taxi-Karte bezahlen möchten, rufen Sie bitte bei SALZBURG-TAXI 81-11 unter folgender Telefonnummer an: 0662 81 11 - Wenn Sie nicht bei SALZBURG-TAXI 81-11 anrufen, erkundigen Sie sich VOR Fahrtantritt, ob der/die Taxi-Fahrer:in die Taxi-Karte als Zahlungsmittel akzeptieren kann. Nicht alle Taxi-Fahrer:innen gehören zu SALZBURG-TAXI 81-11! Nur bei Taxi-Fahrer:innen von SALZBURG-TAXI 81-11 ist sichergestellt, dass sie den passwortgeschützten Zugang zum Scannen des QR-Codes haben.
- Besser vorher nachfragen, als später bar bezahlen zu müssen.
Ist ein/e Taxi-Fahrer:in nicht berechtigt die Taxi-Karte als Zahlungsmittel zu akzeptieren, ist die Fahrt von Ihnen selbst zu bezahlen.
- Die Taxi-Karte kann bei SALZBURG-TAXI 81-11 eingelöst werden.
- Wie erfolgt die Bezahlung der Taxi-Fahrt?
Die Bezahlung einer Taxi-Fahrt erfolgt über den QR-Code, der auf der Rückseite der Taxi-Karte abgebildet ist. Der/die Taxi-Fahrer:in scannt den QR-Code
und gibt den genauen Preis der Taxi-Fahrt ein. Der Betrag wird automatisch von Ihrem Taxi-Guthaben abgezogen. - Wie kann ich mein noch verfügbares Guthaben abrufen?
- Sobald eine Taxi-Fahrt vom/der Taxi-Fahrer:in gebucht wurde, erhalten Sie eine SMS.
- Die SMS wird an jene Handynummer geschickt, die Sie bei der Antragsstellung hinterlegt haben.
- Löschen Sie die SMS nicht! Die SMS zeigt Ihnen wie viel Sie für die letzte Fahrt bezahlt haben und wie hoch ihr verfügbares Guthaben ist.
Sie haben keine Handynummer bei der Taxi-Karte hinterlegt?
Bitte fragen Sie den/die Taxi-Fahrer:in VOR Fahrtantritt. Der/die Fahrer:in kann durch das Scannen des QR-Codes die Höhe Ihres noch verfügbaren Guthabens einsehen. - Ihre Handynummer hat sich geändert?
Bitte teilen Sie dies dem zuständige Amt - MA 3/00 Soziales - so rasch wie möglich mit.
- Was mache ich, wenn ich die Taxi-Karte verloren habe?
Bitte kontaktieren Sie umgehend das zuständige Amt - MA 3/00 Soziales.
- Die Karte wird sofort gesperrt.
- Sie erhalten im Anschluss eine neue Taxi-Karte.
- Das bisher nicht verbrauchte Guthaben wird auf die neue Karte gebucht.
- Kann mir die Taxi-Karte entzogen werden?
Ja, die Stadt:Salzburg kann Ihnen die Taxi-Karte entziehen, wenn:
- Die Taxi-Karte wissentlich an eine dritte Person weitergegeben wird und diese Taxi-Fahrten mit der Karte bezahlt.
- Das Taxi-Guthaben verwendet wird um Trinkgeld an den/die Taxi-Fahrer:in zu bezahlen. Ein Aufrunden des Betrages ist verboten! Trinkgeld ist den Fahrer:innen immer bar zu bezahlen.
- Taxi-Fahrten mit der Karte bezahlt werden, die nicht den Transport des Kunden/der Kundin beinhalten (z.B. Lieferung von Lebensmitteln usw.).
- Die Voraussetzungen zum Erhalt einer Taxi-Karte nicht mehr gegeben sind.
Bitte beachten Sie: auf die Taxi-Karte besteht kein Rechtsanspruch. Sie ist eine freiwillige Leistung der Stadt:Salzburg.
Bei Missbrauch ist diese unwiderruflich einzuziehen! - Ich bin Mitglied beim Blinden- und Sehbehindertenverband Salzburg!
Als Mitglied des Blinden- und Sehbehindertenverbands können Sie sich an den BSVS wenden, wenn
- Sie einen Neuantrag zur Taxi-Karte stellen möchten.
- Sie sich erkundigen möchten wie hoch Ihr verfügbares Taxi-Guthaben ist.
- sich die Voraussetzungen oder Ihre Handynummer geändert haben.
- Sie Ihr Taxi-Guthaben anfordern möchten.
Tel.Nr.: 0662 431 663-0