Musik-Sonderförderung 2025 für Musikproduktion/Tonträger- bzw. Musikvideoherstellung

Auf Grund des Stellenwertes einer qualitätsvollen Aufnahme für die Musiker:innen/Bands und infolge häufiger Anfragen aus dem Rock- und Popbereich wurde eine Musik-Sonderförderung für das Jahr 2025 in Höhe von insgesamt 20.000,-- € im Fachbereich zeitgenössische Musik vorgesehen.

GEFÖRDERT WERDEN:
Musikproduktionen und dazu gehörige Musik-Videoproduktionen aus den Bereichen Rock, Pop, Elektronik, Hip Hop, Alternative, Weltmusik, Jazz und zwar:

  • Aufnahme: Mittelverwendung möglich für Tonstudio, Mix, Mastering, Computerbearbeitung, Equipment Mieten, Pressung CD, DVD, Vinyl etc.
  • Video: Mittelverwendung möglich für Aufnahme, Regie, Schnitt, Nachbearbeitung, Equipment, Mieten etc.

Bewerben können sich:

  • Musikgruppen bzw. Einzelkünstler:innen aus den Bereichen, Rock, Pop, Elektronik, Hip Hop, Alternative, Weltmusik, Jazz die zu ihrer Präsentation eine Musikproduktion einen Tonträger/ein Musikvideo im Jahr 2024 produzieren.
  • Hauptwohnsitz des Antragstellers in Salzburg (aktueller Nachweis) und/oder nachweislich kontinuierliche Tätigkeit in der Musikszene der Stadt Salzburg in zumindest einem der oben genannten Musikgenres.

Einreichschluss: Donnerstag, 18. Mai 2025 (Vergabesitzung Anfang Juli 2025)
Kennwort bzw. Verwendungszweck: Tonträgersonderförderung 2025

Alle Informationen, insbesondere zu den Bewerbungsunterlagen, finden Sie in der unten angeführten Ausschreibung zum Downloaden.