Volksbegehren
- „GRATIS Verhütung“
- „Karfreitag-Feiertag für Alle“
- „Polizei - kritischer Personalmangel“
- "Transparenz im Parlament"
- „Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl“
„GRATIS Verhütung“
Prävention, Zugänglichkeit, Aufklärung:
Gratis Verhütung für ALLE!
Mit einer Unterschrift können Sie heute eine starke Botschaft für Gleichberechtigung und Gesundheit senden.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber wird aufgefordert, folgende Forderungen umzusetzen:
- Kostenlose Kondome und Lecktücher in Apotheken und Drogerien!
- Gratis hormonelle und nicht hormonelle Verhütung (z.B. Pille, Stäbchen, Spritze, Hormonspirale, Kupferkette & -spirale, Goldspirale, etc.)!
- Gratis Pille Danach!
- Kostenübernahme von Verhütungsberatung bei Ärzt:innen!
- Umfassende sexualpädagogische Aufklärung in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen!
Unsere Gesundheit und unser Wohlergehen hängen eng mit der richtigen Verhütung zusammen. Fehlende oder falsche Verhütung bergen schwerwiegende Risiken – sowohl gesundheitliche als auch gesellschaftliche. Eine ungewollte Schwangerschaft mit all ihren Folgen oder die Verbreitung sexuell übertragbarer Krankheiten müssen unbedingt vermieden werden. Das ist im Interesse von uns allen.
Eine individuell angepasste Verhütungsmethode ist somit genauso eine Gesundheitsleistung wie viele andere ärztliche Behandlungen und sollte demnach ebenso kostenlos zur Verfügung stehen. Ein geringes Einkommen soll und darf nicht über die Verhütungsmethode entscheiden, sondern körperliche Verträglichkeit und persönliche Präferenzen müssen im Vordergrund stehen. Jeder Mensch hat das Recht, in Gesundheitsfragen frei und unabhängig von finanziellen Einschränkungen zu wählen.
Eine solche Maßnahme würde nicht nur individuellen Schutz bieten, sondern auch einen bedeutenden gesellschaftlichen Beitrag zur Eindämmung von sexuell übertragbaren Krankheiten leisten. Es liegt daher in unserem gemeinsamen Interesse, effektive Verhütungsmethoden wie Kondome oder Lecktücher nicht nur zugänglich, sondern auch kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Eine fundierte Beratung und umfassende Aufklärung sind die Grundvoraussetzungen für richtige Verhütung!
- Daher darf die Verhütungsberatung bei Ärzt:innen keine Privatleistung mehr sein, sondern muss kostenlos werden. Denn wir haben alle ein Recht darauf, über unsere sexuelle Gesundheit aufgeklärt zu werden.
- Genauso wichtig ist die altersgerechte Aufklärung an Schulen. Denn Wissen ist die beste Prävention gegen ungewollte Schwangerschaften und Infektionen mit sexuell übertragbaren Krankheiten.
Mit Ihrer Unterstützung für dieses Volksbegehren setzen wir uns gemeinsam für eine gesündere, aufgeklärtere und verantwortungsbewusstere Gesellschaft ein.
Geben Sie Ihre Stimme für die kostenfreie Bereitstellung von Verhütungsmitteln ab und helfen Sie mit, den Zugang zu sicherer und effektiver Verhütung für jede:n zu gewährleisten.
Text und Begründung finden Sie hier: GRATIS Verhütung
„Karfreitag-Feiertag für Alle“
Der Karfreitag aIs Tag der Erinnerung an den Tod Jesu Christ am Kreuze stellt ein zentrales Ereignis im Leben Jesu, damit für das Christentum und die ganze Menschheit dar.
Die Geburt Jesu zu Weihnachten, der Tod am Karfreitag und die Auferstehung Jesu Christi zu Ostern sind prägende Ereignisse des christlichen Glaubens und der christlichen Frohbotschaft.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge daher den Karfreitag im § 7 des Feiertagsruhegesetzes verankern.
Text und Begründung finden Sie hier: Karfreitag-Feiertag für Alle
„Polizei - kritischer Personalmangel“
Seit Jahrzehnten wird die Polizei in Österreich systematisch ausgedünnt und dezimiert. Auch geschönte Statistiken ändern nichts daran, dass vor allem in Wien, letztendlich aber in ganz Österreich, immer weniger Personal, sprich Exekutivbedienstete, zur Verfügung stehen. Durch ein Bundes-Verfassungsgesetz muss eine von der Wohnbevölkerung abhängige Mindestzahl an Polizisten:innen sichergestellt sein, was zu einer Aufstockung der Exekutive um mindestens 25% führt, sowie leistungsgerechte Gehälter.
Text und Begründung finden Sie hier: Polizei - kritischer Personalmangel
„Transparenz im Parlament“
Im sanierten Parlament gibt es eine moderne Abstimmanlage, die aber von den Abgeordneten nicht benutzt wird. Damit wäre es einfach möglich, ihr Stimmverhalten nachzuvollziehen und für interessierte Bürger und Medien zu dokumentieren. Die vorhandene Anlage soll genutzt werden!
Der Bundesgesetzgeber möge
- die namentliche elektronische Abstimmung im Nationalrat als Regelfall und
- die Dokumentation des individuellen Stimmverhaltens aller Abgeordneten auf der Parlamentshomepage gesetzlich verankern.
Text und Begründung finden Sie hier: Transparenz im Parlament
„Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl“
Um das Wahlergebnis im jeweiligen Fall messbar an der wahlberechtigten Bevölkerung abzubilden wird der Bundes(verfassungs)gesetzgeber aufgefordert, die Wähler und Wählerinnen für beide vorgeschlagenen Wahlen, Nationalrat,- Bundespräsidentenwahl, verpflichtend zu Wahl aufzurufen. Dies sollte zur Stärkung der Demokratie und dessen Bewusstein in unserem Land förderlich sein.
Text und Begründung finden Sie hier: Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
Eintragung vor einer Eintragungsbehörde:
In diesem Zeitraum können die Stimmberechtigten zu den nachfolgend festgesetzten Eintragungszeiten, in den Text der Volksbegehrens Einsicht nehmen und persönlich gegen Nachweis der Identität ihre Zustimmung zu den beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem Eintragungsformular erklären.
Die Volksbegehren werden über das Zentrale Wählerregister des Bundes durchgeführt. Das heißt, Sie können in jedes Eintragungslokal in Österreich gehen um dort für die Volksbegehren zu unterschreiben.
Öffnungszeiten der Eintragungslokale:
- Montag, 15.6.2026: 8 bis 16 Uhr
- Dienstag, 16.6.2026: 8 bis 16 Uhr
- Mittwoch, 17.6.2026: 8 bis 16 Uhr
- Donnerstag, 18.6.2026: 8 bis 16 Uhr
- Freitag, 19.6.2026: 8 bis 16 Uhr
- Montag, 22.6.2026: 8 bis 20 Uhr
Online-Eintragung
Ab 15.6.2026 können Stimmberechtigte auch mittels elektronischer Signatur (ID-Austria) bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraums, 20 Uhr online die Eintragung für die Volksbegehren tätigen.
Nur eine Eintragung ist möglich
Personen, die für ein Volksbegehren bereits eine gültige Unterstützungserklärung im Zuge des Einleitungsantrages abgegeben haben (am Gemeindeamt/Magistrat oder online), können am Eintragungsverfahren nicht mehr teilnehmen, da ihre Unterstützungserklärung bereits für das Ergebnis des jeweiligen Volksbegehrens zählt.
Eintragungsberechtigung:
Eintragungsberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums (22.6.2026) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und zum Stichtag (11.5.2026) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. D.h. Männer und Frauen, die am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraums das 16. Lebensjahr vollendet haben. EU-Bürger/innen sind nicht eintragungsberechtigt.
Nachweis der Identität:
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Ausübung Ihres Stimmrechtes vor einer Eintragungsbehörde eine zur Feststellung Ihrer Identität geeignete Urkunde oder sonstige amtliche Bescheinigung (z.B. Personalausweis, Pass, Führerschein, oder einen sonstigen amtlichen Lichtbildausweis) benötigen!
Eintragungslokal in der Stadt Salzburg:
In Salzburg können Sie im Schloss Mirabell, Mirabellplatz 4 je Volksbegehren eine Eintragung vornehmen:
Mobile Eintragungsbehörde:
Wenn Sie das Eintragungslokal infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit nicht aufsuchen können, kontaktieren Sie das Einwohner- und Standesamt unter 06628072-3521 betreffend des Besuchs durch eine mobile Eintragungsbehörde.
