Volksbegehren
Von 11. bis 18. März 2024 finden österreichweit folgende Volksbegehren statt:
- "Frieden durch Neutralität“: Text und Begründung Frieden durch Neutralität
- „Nein zu Atomkraft-Greenwashing“: Text und Begründung Nein zu Atomkraft-Greenwashing
- „Parteienförderungen abschaffen“: Text und Begründung Parteienförderungen abschaffen
- "CO2-Steuer abschaffen“: Text und Begründung CO2-Steuer abschaffen
- "Energieabgaben streichen – Volksbegehren“: Text und Begründung Energieabgaben streichen - Volksbegehren
- „Glyphosat verbieten“: Text und Begründung Glyphosat verbieten!
- "Essen nicht wegwerfen“ Text und Begründung Essen nicht wegwerfen!
- "Energiepreisexplosion jetzt stoppen“: Text und Begründung Energiepreisexplosion jetzt stoppen!
- „Tägliche Turnstunde“: Text und Begründung Tägliche Turnstunde
- „Kein NATO-Beitritt“: Text und Begründung Kein NATO-Beitritt
- "Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren“ Text und Begründung Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren
- „Kein Elektroauto-Zwang“: Text und Begründung Kein Elektroauto-Zwang
- „Neutralität Österreichs stärken“: Text und Begründung Neutralität Österreichs stärken
- „BIST DU GESCHEIT“: Text und Begründung BIST DU GESCHEIT
Eintragung vor einer Eintragungsbehörde:
In diesem Zeitraum können die Stimmberechtigten zu den nachfolgend festgesetzten Eintragungszeiten, in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und persönlich gegen Nachweis der Identität ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem Eintragungsformular erklären.
Öffnungszeiten der Eintragungslokale:
- Montag, 11.3.2024: 8 bis 16 Uhr
- Dienstag, 12.3.2024: 8 bis 16 Uhr
- Mittwoch, 13.3.2024: 8 bis 16 Uhr
- Donnerstag, 14.3.2024: 8 bis 16 Uhr
- Freitag, 15.3.2024: 8 bis 16 Uhr
- Montag, 18.3.2024: 8 bis 20 Uhr
Online-Eintragung
Ab 11.3.2024 können Stimmberechtigte auch mittels elektronischer Signatur bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraums, 20 Uhr online die Eintragung für das Volksbegehren tätigen.
Nur eine Eintragung ist möglich
Personen, die für diese Volksbegehren bereits eine gültige Unterstützungserklärung im Zuge des Einleitungsantrages abgegeben haben (am Gemeindeamt/Magistrat oder online), können am Eintragungsverfahren nicht mehr teilnehmen, da ihre Unterstützungserklärung bereits für das Ergebnis des Volksbegehrens zählt.
Eintragungsberechtigung:
Eintragungsberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und zum Stichtag (5.2.2024) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. D.h. Personen, die am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraums das 16. Lebensjahr vollendet haben. EU-Bürger und Auslandsösterreicher sind nicht eintragungsberechtigt.
Nachweis der Identität:
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Ausübung Ihres Stimmrechtes vor einer Eintragungsbehörde eine zur Feststellung Ihrer Identität geeignete Urkunde oder sonstige amtliche Bescheinigung (z.B. Personalausweis, Pass, Führerschein, oder einen sonstigen amtlichen Lichtbildausweis) benötigen!
Eintragungslokale:
Unabhängig von Ihrem Hauptwohnsitz können Sie als wahlberechtigte Person in jedes Eintragungslokal in Österreich gehen um dort für das Volksbegehren zu unterschreiben.
In Salzburg können Sie in folgenden Eintragungslokalen die Eintragung vornehmen:
- Schloss Mirabell, Mirabellplatz 4
- Wirtschaftshof Salzburg, Siezenheimer Straße 20
Mobile Eintragungsbehörde:
Wenn Sie das Eintragungslokal infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit nicht aufsuchen können, kontaktieren Sie das Einwohner- und Standesamt unter 06628072-3521 betreffend des Besuchs durch eine mobile Eintragungsbehörde.
Stimmkarten:
Es gibt keine Stimmkarten, da Sie in jedes beliebige Eintragungslokal in Österreich gehen können oder die Eintragung online durchführen können.