Alkoholverbote

Die Regelungen nach dem Salzburger Landessicherheitsgesetz umfassen neben dem Alkoholverbot auch verstärkte Überwachung der Einhaltung von Sperrstunden in Lokalen und Schanigärten, sowie der Jugendschutz-Bestimmungen durch Polizei und Amt für Öffentliche Ordnung. 

Übertretungen können mit Geldstrafen bis zu 300 Euro geahndet werden.

Alkoholverbot am Bahnhofsvorplatz

Räumlicher Geltungsbereich:
Für Teile des Südtirolerplatzes und Teile des Engelbert-Weiss-Weges, besteht das Verbot der Mitnahme und des Konsums von alkoholischen Getränken jeglicher Art. Der Bereich gilt in der gesamten Breite der Eingangsfront des Hauptbahnhofs und reicht bis über den Südtirolerplatz inklusive dem Buchenhain (Planbeilage A als Bestandteil der Verordnung, Amtsblatt 7 / 2018)

Zeitlicher Geltungsbereich: 
Täglich im Zeitraum von 6.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

Alkoholverbot Rudolfskai

Räumlicher Geltungsbereich:
für den Bereich des Rudolfskais, besteht das Verbot der Mitnahme und des Konsums von alkoholischen Getränken jeglicher Art; davon ausgenommen ist der Transport von alkoholischen Getränken in Kraftfahrzeugen. Der Bereich (Planbeilage A als Bestandteil der Verordnung, Amtsblatt 8/2018) betrifft den Rudolfkai zwischen Staatsbürckeund Mozartsteg.

Zeitlicher Geltungsbereich: 
in der Nacht von Freitag auf Samstag bzw. von Samstag auf Sonntag, im Zeitraum von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.

Alkoholverbot Gstättengasse

Räumlicher Geltungsbereich:
Für den Bereich der Gstättengasse, des Anton-Neumayr-Platzes und des Ursulinenplatzes, der in einem integrierenden Bestandteil dieser Verordnung planlich durch die farbliche Darstellung blau (Planbeilage A als Bestandteil der Verordnung, Amtsblatt 18/2016) entsprechend gekennzeichnet ist, besteht das Verbot der Mitnahme und des Konsums von alkoholischen Getränken jeglicher Art.

Zeitlicher Geltungsbereich: 
Samstag, Sonntag und an den gesetzlichen Feiertagen im Zeitraum von 0 Uhr bis 6 Uhr.