Verordnungen
Ortspolizeiliche Verordnungen
Jede Gemeinde hat das Recht ortspolizeiliche Verordnungen zu erlassen. Damit kann auf örtliche Missstände reagiert werden, die das örtliche Gemeinschaftsleben stören. Die Nichtbefolgung gilt als Verwaltungsübertretung und kann bestraft werden.Die Rechtsgrundlage für ortspolizeiliche Verordnungen ist die Bundesverfassung (Art 118 Abs. 6 B-VG). Der Vollzug erfolgt durch Organe der Gemeinde.
Durchführungsverordnung
Eine Durchführungsverordnung regelt die konkrete Anwendung eines Gesetzes. Beispiele dafür wären das Alkoholverbot in bestimmten Bereichen einer Gemeinde sowie das Bettelverbot. Das Salzburger Landes-Sicherheitsgesetz erlaubt den Erlass derartiger Durchführungsverordnungen.
Der Vollzug erfolgt durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei oder Organe der Gemeinde).