Mitteilung gemäß § 3a BauPolG für bewilligungspflichtige technische Einrichtungen und Bauvollendungsanzeige
Folgende bauliche Maßnahmen sind, sofern deren Bewilligung in Form eines selbständigen Verwaltungsakts beantragt wird, der Baubehörde in vereinfachter Form schriftlich bzw. mittels unten angeführtem Online Formular mitzuteilen:
1. die Errichtung und erhebliche Änderung von Luftwärmepumpen;
2. die Errichtung und erhebliche Änderung von sonstigen technischen Einrichtungen, ausgenommen die Errichtung oder der Austausch von
     Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen mit flüssigen fossilen oder festen Brennstoffen.
Luftwärmepumpen sind einem Mitteilungsverfahren nur zugänglich, wenn deren Schallemissionen einen Grenzwert von 40 dB(A) bei Tag und 33 dB(A) bei Nacht an der nachbarlichen Grundstücksgrenze nicht überschreiten.
 Bei Standorten, die im Flächenwidmungsplan als Reine Wohngebiete ausgewiesen sind, reduziert sich der Nacht-Grenzwert auf 30 dB(A)
Das Mitteilungsverfahren findet keine Anwendung
- für folgende Bauten (§ 10 Abs 2 BauPolG):
- Versammlungs- und Veranstaltungsbauten;
- Geschäftshäuser, Handelsgroßbetriebe;
- gastgewerbliche Bauten, die der Beherbergung von mehr als 10 Gästen oder bei mehr als 100 Sitzplätzen der Verabreichung
von Speisen oder Getränken dienen;
- Jugend- und Ferienheime;
- Pensionisten- und Seniorenheime;
- Kranken- und Kuranstalten;
- Kindergärten, Horte, Kinderheime;
- Schulen, Schüler- und Studentenheime.
 - für Bauten, für die ein Erhaltungsgebot gemäß § 59 ROG 2009 gilt.
 - im Schutzgebiet (Schutzzone I und II) nach § 2 Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980.
 
Die Mitteilung gemäß § 3a BauPolG kann samt den notwendigen Planunterlagen eingereicht werden:
- mit dem nachstehenden Online-Formular
 - per E-Mail (servicecenterbauen@stadt-salzburg.at)
 - in Papierform per Post
 
Formulare
- Mitteilung gemäß § 3a - Technische Anlagen
 - Beschreibung Luft-Wärmepumpe/KlimaanlageMit diesem pdf-Formular können Sie den Einbau einer Luftwärmepumpe beschreiben. Formular bitte ausfüllen, ausdrucken und unterfertigen.
 - Erklärung des Planers für Pelletsheizungen
 - Bauvollendungsanzeige im Mitteilungsverfahren