Bewerbung um den Simon S. Filmnachwuchspreis 2025
2025 schreibt die Stadt Salzburg zum siebten Mal einen Preis für Salzburger Nachwuchsfilmer*innen aus.
Vergeben werden
- Hauptpreis für den besten ausgezeichneten Film € 5.000,-- und eine Preisskulptur gestaltet von Manuel und Tobias Gruber
- 2. Platz € 3.000,--
- 3. Platz € 2.000,-
und erstmals
- Rookie Award € 1.000,--
Eingereicht werden können
a) jeder Abschlussfilm einer Film- und Medienausbildung, der nicht älter als 3 Jahre ist (dh. Fertigstellungsdatum 2022, 2023, 2024 oder eine aktuelle Produktion aus 2023). Der Film darf noch nicht kommerziell verwertet worden sein.
b) jede studentische Arbeit bzw. Produktion im Rahmen einer Film/Medienausbildung, die nicht älter als 3 Jahre ist (dh. Fertigstellungsdatum 2022, 2023, 2024 oder eine aktuelle Produktion aus 2025). Der Film darf noch nicht kommerziell verwertet worden sein.
c) Filme von young beginners der Altersgruppe bis 35 Jahre (es zählt das Alter des/der Filmemachers/in im Jahr der Fertigstellung des Filmes). Der Film darf nicht älter als 3 Jahre sein (dh. Fertigstellungsdatum 2022, 2023, 2024 oder eine aktuelle Produktion aus 2025). Der Film darf noch nicht kommerziell verwertet worden sein.
d) "Rookie Award" - Erstlingsfilme von "absolute young beginners" der Altersgruppe 18 - 20 Jahre ohne professionelle Erfahrung.
Ein Film kann nur in einer der vier Kategorie (a, b, c oder d) eingereicht werden! Prämiert werden die drei besten Filme aus den Gesamteinreichungen (Kategorie a, b, c) sowie die beste Einreichung für den "Rookie Award".
Einreichen können
- Einzelpersonen, die entweder in Salzburg geboren sind und einen, über den Geburtsort hinausgehenden biografischen Salzburg Bezug nachweisen können (künstlerische Präsenz und Aktivitäten) - Nachweis
oder - Einzelpersonen, die in der Stadt Salzburg ihren ständigen Wohnsitz haben (aktueller Nachweis)
oder - Einzelpersonen, deren Film einen expliziten Salzburg-Bezug (Drehort, Filmthema) aufweist.
Der Salzburg-Bezug ist mit den entsprechenden Nachweisen zu belegen und der Einreichung als eigenständiges pdf-Dokument unter dem Dateinamen „Salzburg-Bezug“ anzufügen. - Teams mit Mitgliedern, die mehrheitlich in Salzburg geboren sind und einen über den Geburtsort hinausgehenden biografischen Salzburg Bezug nachweisen können (künstlerische Präsenz und Aktivitäten) - Nachweis
oder - Teams mit Mitgliedern, die mehrheitlich in der Stadt Salzburg seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz haben (aktueller Nachweis)
oder - Teams deren Film einen expliziten inhaltlichen Salzburg-Bezug (Drehort, Filmthema) aufweist.
Der Salzburg-Bezug ist mit den entsprechenden Nachweisen zu belegen und der Einreichung als eigenständiges pdf-Dokument unter dem Dateinamen „Salzburg-Bezug“ anzufügen.
Vergeben wird der Salzburger Filmnachwuchspreis von einer unabhängigen Jury. Gegen die Auswahlentscheidung ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Die Auszeichnung wird im Rahmen einer Veranstaltung mit Screening der Preisträger*innen Filme im DAS KINO vergeben.
Bewerbungsunterlagen:
• Vollständig ausgefülltes Einreichformular mit aktuellem Meldenachweis
• Kurze Inhaltsangabe des Films
• Kurzbiografie und Filmografie des/der Einreichers/in
• VIMEO Sichtungslink mit Passwort zum Film
• ein Filmstill (300 dpi)
- bei Variante a): Nachweis der Ausbildungsstätte, dass es sich beim eingereichten Film um die Abschlussarbeit der Ausbildung handelt.
- bei Variante b): Nachweis der Ausbildungsstätte, dass es sich beim eingereichten Film um eine Arbeit handelt, die im Rahmen einer Film / Medienausbildung gemacht wurde.
- bei Variante c und d): Nachweis des Geburtsdatums
Elektronische Einreichung
Die Bewerbungsunterlagen und der Film müssen fristgerecht zum Einreichtermin vollständig hochgeladen sein.
WICHTIG! bitte nur einmal hochladen! Sie erhalten KEINE Rückbestätigung. Sie sehen auf der Seite unter dem grauen Balken welche Dateien Sie hochgeladen haben!!
Um die Übersichtlichkeit zu gewähren, benennen Sie die Dokumente bitte einheitlich mit: NAME_Projekt Titel.
Nicht vollständig hochgeladene Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
- Einreichschluss: Mittwoch, 10. September 2025
Absagen erfolgen schriftlich und werden nicht begründet.
Von der Jury Nominierte werden schriftlich verständigt, die Bekanntgabe der Preisträger*innen erfolgt im Rahmen einer Veranstaltung im DAS KINO.
WICHTIG!
Verpflichtung der nominierten Einreicher*innen:
unmittelbar nach Bekanntgabe der Nominierung müssen die für ein Kino Screening notwendigen technischen Spezifikationen erfüllt und per WeTransfer übermittelt werden, und zwar
- der nominierte Film in der bestmöglichen Auflösung (Format: PAL Auflösung HD 1920 x 1080 – 48KHz unkomprimiert oder ein DCP)
- der Trailer (max. 30 – 60 Sek.) mp4 1920x1080 HD
Hinweis zur Verwendung der personenbezogenen Daten:
Der/die Bewerber*in nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtgemeinde Salzburg - bei positiver Entscheidung - den Namen des/der Preisträger*in und die Höhe des Preises im Internet und in Berichten (z.B.: Kultur-, und Sozialbericht) zum Zwecke der Offenlegung der Verwendung von öffentlichen Geldern veröffentlicht sowie für statistische Zwecke bekannt gibt.
Der/die Bewerber*in nimmt weiters zur Kenntnis, dass die im Zusammenhang mit der Bewerbung bekanntgegebenen Daten – bei positiver Entscheidung - zum Zwecke der weiteren Bearbeitung und Verwaltung im Aktenverwaltungssystem und in der internen Adressdatenbank der Stadtgemeinde Salzburg verarbeitet werden und dass aufgrund geltender Rechtsvorschriften für Kontrollzwecke eine Datenweitergabe an das Kontrollamt, den Rechnungshof andere Stadt-, Landes- und Bundesstellen und die Europäische Union erforderlich werden kann. Auf die damit im Zusammenhang stehende Datenschutzerklärung (www.stadtsalzburg.at/datenschutz) wird ausdrücklich verwiesen.