Betriebsanlagen - Fertigstellungsanzeige

Informationen zur Fertigstellungsanzeige:

Im Genehmigungsbescheid für eine Neuanlage oder einer Änderung der bestehenden Betriebsanlage wird im Spruch angeführt, dass die Fertigstellung der Betriebsanlage innerhalb einer bestimmten Frist mittels des mitgesendeten Formulars der Gewerbehörde anzuzeigen ist. Der Fertigstellungsanzeige sind entweder die geforderten Bestätigungen anzuschließen oder ist mitzuteilen, dass die Bestätigungen in der Betriebsanlage aufliegen.

Die Gewerbebehörde weist darauf hin, dass dieser Anordnung der Vorlage der Fertigstellungsanzeige innerhalb der gesetzten Frist Folge zu leisten ist. Eine Nichtbefolgung stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die entsprechend zu ahnden ist.