Behördengänge Betriebsanlagen
Die Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und am Ende ein Formular.
Digitales Angebot der Stadt Salzburg zu den behördlichen Angelegenheiten gewerblicher Betriebsanlagen (Errichtung, Änderung, dem Betreiben, etc.)
- Betriebsanlage - Ansuchen um Neugenehmigung
- Betriebsanlage - Antrag über Abweichungen im Zuge der Bauausführung gemäß § 79c Abs 2 GewO 1994
- Betriebsanlage - Ansuchen um Änderung einer genehmigten Betriebsanlage gem § 81 Abs 1 GewO 1994
- Betriebsanlage - Anzeige der Änderung einer genehmigten Betriebsanlage gem § 81 Abs 3 GewO 1994
- Betriebsanlage - Verpflichtung zur Eigenüberprüfung gemäß § 82b GewO 1994Inhaber einer genehmigten Betriebsanlagen sind verpflichtet, eigenverantwortlich zu prüfen, ob die Betriebsanlage mit den im Genehmigungsbescheid erteilten Auflagen übereinstimmt.
- Betriebsanlage erforderliche ProjektunterlagenVorlagen für Eigentümerverzeichnis, Maschinenverzeichnis, Betriebsbeschreibungen für Neuanlage, für Änderungen und für Gastgewerbe.
- Abfallwirtschaftskonzept gemäß § 353 Z 1 lit. c GewO 1994Im Zuge des Ansuchens und Betriebsanlagengenehmigung und bei Betriebsanlagen mit mehr als 20 Arbeitnehmer*innen ist die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzepts verpflichtend.
- ArbeitsstättenbewilligungArbeitsstätten, die eine Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen bewirken können, müssen bewilligt werden.
- Betriebsanlagen - Fertigstellungsanzeige
- Gastgewerbe: Anzeige des Betriebes eines Gastgartensunter bestimmten Voraussetzungen können Gastgärten ohne Genehmigung betrieben werden und benötigen lediglich eine Anzeige
- Photovoltaikanlagen auf Betriebsgebäuden... die zunehmend verbrauchsoptimiert sind und eine Eigenverbrauchsquote von mind. 60 % erreichen, erfüllen zumeist die Kriterien der Genehmigungspflicht einer gewerblichen Betriebsanlage.