Gefährdungsmeldung - Kindeswohl
Kindeswohlgefährdung - jede Person ist berechtigt, eine Kindeswohlgefährdung der Kinder- und Jugendhilfe zu melden.
Wenn Sie als Nachbar/in, Bekannte/r, Verwandte/r der Familie etc. weder "einfach wegschauen" noch gleich zur Polizei gehen wollen, ist eine Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe eine gute Möglichkeit, eine Abklärung einzuleiten.
Der Kinder- und Jugendhilfeträger (Jugendamt) muss Meldungen nachgehen und kann professionell die Situation einschätzen und handeln. Er kann dem Kind bzw. der Familie Hilfe anbieten und ist nicht zur Anzeige verpflichtet.