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Kindes- und Jugendwohl und Schutz

Können Eltern oder andere Obsorgeträger das Wohl von Kindern und Jugendlichen nicht oder nicht ausreichend gewährleisten, muss die Kinder- und Jugendhilfe Hilfe leisten.
Dabei sind mögliche Gefährdungen des Kindeswohls zu erkennen und die Familie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Pflege und Erziehung der Kinder und Jugendlichen zu beraten und zu unterstützen. Wenn kein gelinderes Mittel zur Sicherstellung des Kindeswohls möglich ist sorgt die Kinder-und Jugendhilfe für Pflege und Erziehung außerhalb der Familie.

Meldung eines Verdachtfalles für Privatpersonen

Sie haben in Ihrem privaten Umfeld den konkreten Verdacht einer Kindeswohlgefährdung? Für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ist es wichtig, wenn Sie dies mitteilen.

Meldung eines Verdachtfalles für Fachkräfte

Fachkräfte sind bei einem Verdacht der Kindeswohlgefährdung nach § 37 B-KJHG verpflichtet dies der Kinder und Jugendhilfe schriftlich zu melden.

Kindesmisshandlungen erkennen

Verletzungen, die nicht mit einem einfachen Sturzgeschehen in Einklang zu bringen sind, wie zum Beispiel Verletzungen an der Außenseite der Arme und der Oberschenkel, am Rücken oder Oberkopf und Ohren, im Gegensatz zu sturz- und stoßtypischen Verletzungen wie zum Beispiel aufgeschürfte Knie und Unterarme und Handinnenflächen, am Hinterkopf, Kinn und Nase.

Hinweise auf Misshandlung:

  1. Das Fehlen einer schlüssigen und nachvollziehbaren Erklärung.
  2. Passt die motorische Entwicklung des Kindes zu dem geschilderten Tathergang? Ein einjähriges Kind ist z. B. nicht in der Lage, auf einen Herd zu klettern und diesen ohne fremde Hilfe einzuschalten.
  3. Wechselnde Versionen zum angegebenen Unfallhergang.
  4. Verhaltensauffäligkeiten des Kindes während der Untersuchung:
    Angst, völlige Passivität, Überangepasstheit, extreme Unterwürfigkeit, Aggressivität, destruktives Verhalten, Distanzminderung.
  5. Viele unterschiedliche Verletzungen an verschiedenen Körperstellen sprechen für eine Misshandlung.
  6. Verzögertes Aufsuchen medizinischer Hilfe bei schwerwiegenden Verletzungen ist hochgradig verdächtig.