Gefährdungsmeldung bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung

Jede Person ist berechtigt, eine Kindeswohlgefährdung der Kinder- und Jugendhilfe zu melden.
Wenn Sie als Nachbar/in, Bekannte/r, Verwandte/r der Familie etc. weder "einfach wegschauen" noch gleich zur Polizei gehen wollen, ist eine Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe eine gute Möglichkeit, eine Abklärung einzuleiten.
Der Kinder- und Jugendhilfeträger (Jugendamt) muss Meldungen nachgehen und kann professionell die Situation einschätzen und handeln. Er kann dem Kind bzw. der Familie Hilfe anbieten und ist nicht zur Anzeige verpflichtet.

Sie haben in Ihrem privaten Umfeld den konkreten Verdacht einer Kindeswohlgefährdung?
Für die betroffenen Kinder und Jugendlichen wäre es wichtig, wenn Sie dies mitteilen.

Verwenden Sie dazu die "Online-Gefährdungsmeldung - Kindeswohl" oder melden sie es - auch in anonymer Form - entweder Telefonisch oder per Mail an die Kinder- und Jugendhilfe.