Mietwohnung beantragen
Ein gültiger und vollständiger Antrag ist die Voraussetzung für die Vergabe einer Wohnung.
Wichtig!
Gültig ist ein Antrag wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Vollständig ist ein Antrag wenn alle Nachweise und Unterlagen übermittelt wurden und die Einwilligungserklärung zum Datenschutz, von allen Personen im Antrag ab 15 Jahren, unterzeichnet ist.
Ohne Nachweise keine Punkte
Als Grundlage für den Erhalt von Punkten dienen die jeweils erforderlichen Nachweise, die von der antragstellenden Person zu übermitteln sind.
Die Punkte setzen sich zusammen aus:
- den Punktebewertungen (für aktuelle Wohnsituation, persönliche Voraussetzungen, Punkte für Notlagen und Zusatzpunkte) und
- der Punkte für das Einkommen.
Was muss ich beachten?
- Welche persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wer kann eine Wohnung in der Stadt Salzburg beantragen
- Österreichische Staatsbürger:innen
- EWR- und Schweizer Bürger:innen mit einer Bescheinigung des Daueraufenthaltes für EWR- und Schweizer Bürger:innen gemäß § 53a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz NAG
- Deutsche Staatsbürger:innen nach einem Jahr rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich
- Drittstaatsangehörige mit unbefristetem Aufenthaltstitel
- Asylberechtigte mit einem positiven Asylbescheid
Weitere Voraussetzungen
- Mindestens 18 Jahre alt oder
- Mündig und minderjährig und Mutter und/oder Vater eines Kindes, mit dem Sie im gemeinsamen Haushalt leben oder
- Mündig und minderjährig und wohnen aufgrund einer Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe in einer Einrichtung
- Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg:
Bei Antragstellung bereits seit mindestens 5 Jahren durchgehend oder 15 Jahre in Summe Hauptwohnsitz gemeldet oder - Berufstätig in der Stadt Salzburg:
Bei Antragstellung bereits seit mindestens 5 Jahren durchgehend oder in Summe seit 10 Jahren berufstätig - Der Wohnbedarf kann nicht durch Eigentum (Wohnung, Haus) in der Stadt Salzburg oder in zumutbarer Entfernung zur Stadt Salzburg abgedeckt werden
- Ihr monatliches Netto-Haushaltseinkommen muss unter folgenden Einkommensobergrenzen bleiben.
Höchstzulässiges Einkommen nach Haushaltsgröße:
2.392 Euro bei 1 Person
3.680 Euro bei 2 Personen
3.956 Euro bei 3 Personen
4.416 Euro bei 4 Personen
4.692 Euro bei 5 Personen
4.968 Euro bei 6 Personen
5.336 Euro bei mehr als 6 Personen
- Was wird alles zum Einkommen gerechnet und wie werden damit die Einkommenspunkte berechnet?
Für die Berechnung des Einkommens werden die vollständigen Einkommensunterlagen der antragstellenden und aller mitziehenden Personen des vergangenen Jahres herangezogen.
- Zum Netto-Haushaltseinkommen gehören:
Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kranken- oder Rehageld, Pensionsleistungen, öffentliche Zuwendungen wie Wohnbeihilfe, Stipendien, Studienbeihilfen, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Sozialunterstützung, Mieteinnahmen, Unterhaltsleistungen und sonstige Beihilfen die Personen bekommen, die mit Ihnen gemeinsam leben. - Dabei werden berücksichtigt: Unterhaltszahlungen, Gehaltspfändungen, Unterhaltspfändungen sowie Abschöpfungsverfahren und Zahlungspläne.
- Pflegegeld wird nicht als Einkommen gerechnet.
- Für die Berechnung der Einkommenspunkte wird das Jahreszwölftel des gesamten Haushaltseinkommens durch folgende Faktoren dividiert:
Faktor 1,4 Alleinerziehnde Person
Faktor 1,2 Erwachsene Person
Faktor 0,7 weitere erwachsene Person im gemeinsamen Haushalt
Faktor 0,3 für das erste Kind
Faktor 0,2 für jedes weitere Kind
Faktor 0,2 bei Schwangeren ab Vorlage des Mutter-Kind-Passes - Für die Einkommenspunktezuteilung gilt die Einkommenstafel, welche jährlich zum 1. Februar an die Höhe der Ausgleichszulage angepasst wird
- Zum Netto-Haushaltseinkommen gehören:
- Mit welchem Mietzins muss ich rechnen?
Ein Drittel des gesamten Haushaltseinkommens ist für die Mietzinszahlung zumutbar.
Was muss ich tun?
- Welche Unterlagen werden von der antragstellenden Person benötigt?
- Amtlicher Lichtbildausweis in Farbkopie
- Versicherungsdatenauszug vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) oder der KFA
- Einkommensnachweise für das ganze letzte Kalenderjahr:
- Für Arbeitnehmer:innen (z.B.: Angestellte, Arbeiter:innen, Pensionisten) der Bescheid der Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuerbescheid) für das letzte Kalenderjahr
- Für Selbständige: der Bescheid der Einkommensteuererklärung (Einkommensteuerbescheid) für das letzte veranlagte Kalenderjahr
- Bezugsbestätigung für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe
- Die Bestätigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers oder des Gerichts über den Bezug von Kindesunterhalt
- Bestätigungen über die Höhe von Wochen- bzw. Kinderbetreuungsgeld
- Bestätigungen über den Bezug von Schüler- oder Studienbeihilfe
- Bestätigungen über den Bezug sonstiger einkommensrelevanter Leistungen
- Wird Sozialunterstützung (ehemals Mindestsicherung) bezogen, das Kostenblatt der Sozialunterstützung - Falls Sie sich scheiden lassen: Scheidungsurteil oder zumindest den Nachweis über die Einreichung der Scheidung
- Wenn Sie verheiratet sind, aber getrennt leben: Gerichtliche Genehmigung oder Vergleich der gesonderten Wohnungsnahme
- Wenn Sie derzeit in einem Schuldenregulierungsverfahren sind: Pfändungsnachweis auf das Massekonto
- Wenn Sie aufgrund eines Schuldenregulierungsverfahrens gepfändet werden oder aufgrund eines Zahlungsplans Schuldenrückzahlungen leisten: Anmeldeverzeichnis (Gesamtaufstellung der Schulden) und den Beschluss über den Zahlungsplan oder das Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan
- Wenn Sie für ein Kind oder einen Jugendlichen Unterhalt bezahlen: Nachweis über die Unterhaltspflicht
- Wenn Sie keine österreichische Staatsbürgerschaft haben: Positiver Asylbescheid, Nachweis des unbefristeten Aufenthaltes, „Bescheinigung des Daueraufenthaltes für EWR-Bürger:innen und Schweizer Bürger:innen“
- Nachweis über Ihre aktuelle Wohnsituation:
- Mietvertrag der Wohnung, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder bei Anmietung eines Pensionszimmers die Bestätigung Ihres Vermieters und einen Wohnungsplan (Größe und Einteilung)
- Wenn Sie in einer Eigentums- oder Dienstwohnung leben, dann benötigen wir den Kauf-bzw. Dienstvertrag, - Nachweis über die Höhe der aktuellen Wohnkosten: z.B. Kontoauszug
- Nachweis über die Einzahlung der letzten Monatsmiete: z.B. Kontoauszug
- Wenn Sie unverschuldet Ihre Wohnung verlieren: Nachweis über Wohnungsverlust z.B. Bestätigung Vermieter:in, gerichtliches Räumungsurteil
- Wenn Sie Wohnbeihilfe bekommen: Mitteilung über die Gewährung der Wohnbeihilfe
- Wenn Sie ein Kind erwarten: Schwangerschaftsbestätigung ab dem 4. Monat (Mutter-Kind-Pass, Seite 9 - Name der Mutter und Seite 13 – errechneter Geburtstermin)
- Wenn ein gesundheitlicher Grund für den Wohnungswechsel vorliegt benötigen wir einen Nachweis über Gesundheitsschädigung oder eine aktuelle Bestätigung vom Facharzt
- Bei Behinderung, Krankheit oder Pflege: Behindertenausweis, Pflegegeldbescheid
- Wenn Sie im Nachtschichtbetrieb arbeiten: Arbeitgeberbestätigung
- Welche Unterlagen werden von weiteren Erwachsene, die im neuen Haushalt wohnen werden, benötigt?
- Amtlicher Lichtbildausweis in Farbkopie
- Wenn Sie für ein Kind oder einen Jugendlichen Unterhalt bezahlen: Nachweis über die Unterhaltspflicht
- Einkommensnachweise für das ganze letzte Kalenderjahr:
- Für Arbeitnehmer:innen (z.B.: Angestellte, Arbeiter:innen, Pensionisten) der Bescheid der Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuerbescheid) für das letzte Kalenderjahr
- Für Selbständige: der Bescheid der Einkommensteuererklärung (Einkommensteuerbescheid) für das letzte veranlagte Kalenderjahr
- Bezugsbestätigung für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe
- Die Bestätigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers oder des Gerichts über den Bezug von Kindesunterhalt
- Bestätigungen über die Höhe von Wochen- bzw. Kinderbetreuungsgeld
- Bestätigungen über den Bezug von Schüler- oder Studienbeihilfe
- Bestätigungen über den Bezug sonstiger einkommensrelevanter Leistungen
- Wird Sozialunterstützung (ehemals Mindestsicherung) bezogen, das Kostenblatt der Sozialunterstützung - Versicherungsdatenauszug vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) oder der KFA
- Wenn Sie derzeit in einem Schuldenregulierungsverfahren sind: Pfändungsnachweis auf das Massekonto
- Wenn Sie aufgrund eines Schuldenregulierungsverfahrens gepfändet werden oder aufgrund eines Zahlungsplans Schuldenrückzahlungen leisten: Anmeldeverzeichnis (Gesamtaufstellung der Schulden) und den Beschluss über den Zahlungsplan oder das Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan
- Unterschriebene Einwilligungserklärung (Datenschutz)
- Wenn die Erwachsenen keine österreichische Staatsbürgerschaft haben: Asylbescheid, Nachweis des Aufenthaltes, Anmeldebescheinigung
- Bei Behinderung, Krankheit oder Pflege: Behindertenausweis, Pflegegeldbescheid
- Wenn die Personen im Nachtschichtbetrieb arbeiten: Arbeitgeberbestätigung
- Welche Unterlagen werden für Kinder und Jugendliche, die im neuen Haushalt wohnen werden, benötigt?
- Amtlicher Lichtbildausweis in Farbkopie
- Für Jugendliche ab 15 Jahren: unterschriebene Einwilligungserklärung (Datenschutz)
- Wenn Sie für Kinder oder Jugendliche Unterhalt bekommen: Nachweis über Anspruch auf Unterhalt
- Für Jugendliche ab 15 Jahren: Versicherungsdatenauszug vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) oder der KFA
- Einkommensnachweise für das ganze letzte Kalenderjahr: z.B. Einkommensteuerbescheid, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Waisenpensionsbescheid, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Stipendien oder Studienbeihilfe, Sozialunterstützung, Nachweis von sonstigen einkommensrelevanten Leistungen
- Wenn Kinder oder Jugendliche keine österreichische Staatsbürgerschaft haben: Asylbescheid, Nachweis des Aufenthaltes, Anmeldebescheinigung
- Für Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen: Schulbesuchsbestätigung
- Für Jugendliche, die eine Lehrlingsausbildung machen: Lehrvertrag
- Was sind Zusatzpunkte und wer kann diese bekommen?
Zusatzpunkte können vergeben werden, sind aber keine Voraussetzung für die Antragstellung.
Zusätzliche Punkte
- kann die antragstellende Person bekommen, wenn sie mindestens zwei Jahre durchgehend Freiwilligenarbeit geleistet hat.
Dieser Nachweis wird benötigt: Bestätigung des Vereins mit der Auflistung der Tätigkeit und der jährlichen Stundenanzahl von mindestens 90. - können alle Personen, ab 18 Jahren, bekommen, wenn sie Nachweise für Deutschkenntnisse bringen.
Nachweise können z.B. sein: ein positiver Pflichtschulabschluss an einer Schule mit deutscher Unterrichtssprache oder ein höherwertiger Schulabschluss, eine Integrationsvereinbarung oder ein positives Zeugnis B1-Niveau, eine Bestätigung über die Beherrschung der österreichischen Gebärdensprache oder eine Bestätigung eines zertifizierten Institutes über die Sprachstandserhebung. Weitere Informationen zum Ablauf und den Kosten einer Sprachstandserhebung finden Sie in dem nachstehenden Dokument Sprachinstitute für eine Sprachstandserhebung.
- kann die antragstellende Person bekommen, wenn sie mindestens zwei Jahre durchgehend Freiwilligenarbeit geleistet hat.
Formulare
- Mietwohnung online beantragenMit diesem Online-Formular des Bürgerportals der Stadt Salzburg können Sie eine Mietwohnung beantragen.
- Mietwohnung beantragenMit diesem pdf-Formular können Sie eine Mietwohnung beantragen. Formular bitte online ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Oder Sie drucken es aus, befüllen und unterschreiben es händisch.
- Einwilligungserklärung DatenschutzBeilage zum Antragsformular für eine Mietwohnung. pdf-Formular bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.
- Mietwohnung beantragen – VollmachtBeilage zum Antragsformular für eine Mietwohnung. Das pdf-Formular bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.
- Mietwohnung beantragen – Vollmacht für Organisationen und VereineBeilage zum Antragsformular für eine Mietwohnung. Das pdf-Formular bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben.
- Unterlagenübermittlung an das WohnserviceMit diesem Online-Formular des Bürgerportals der Stadt Salzburg können Sie Dokumente hochladen und Nachrichten an das Wohnservice übermitteln.
Fragen zu den Formularen
- Wie komme ich zu einem Antrag?
Das Antragsformular finden Sie
- hier auf dieser Website als Online-Formular oder als pdf-Formular
- im Wohnservice, Saint-Julien-Straße 20, Kieselgebäude 6. Stock während der Öffnungszeiten
- Was mache ich mit dem Online-Formular?
- Alle notwendigen Felder ausfüllen.
- Besorgen Sie alle notwendigen Unterlagen und laden die einzelnen Dateien hoch.
Diese Dateiformate werden akzeptiert: PDF, JPG, PNG und TXT. (Zip-Dateien werden aus Sicherheitsgründen nicht übernommen.)
Tipp! Laden Sie eine pdf Scan App auf Ihr Handy um einfach Ihre Unterlagen zu scannen und als pdf hoch zu laden und mit dem Online Formular mit zu senden. - Stimmen Sie der Einwilligungserklärung zu, indem Sie das Kontrollkästchen anklicken.
- Das Formular wird dann online an das Wohnservice der Stadt Salzburg geschickt.
Hinweis:
Sie können am Ende jeder Formularseite Ihre bisher eingegebenen Daten mit dem Button "Zwischenspeichern" auf Ihrer Festplatte zur späteren Verwendung speichern.
Die Daten werden standardmäßig als fsxml-Datei gespeichert und können nur vom Formular importiert und lesbar dargestellt werden.
Möchten Sie Ihre gespeicherten Formulardaten (fsxml-Datei) zu einem späteren Zeitpunkt in ein neues Formular übertragen, öffnen Sie erneut ein leeres Online-Formular und verwenden Sie den Button "Formulardaten laden", ebenfalls am Ende jeder Formularseite.
- Was mache ich mit dem pdf-Antragsformular?
- Füllen Sie das Antragsformular vollständig, leserlich und richtig aus.
- Unterschreiben Sie das Antragsformular.
- Füllen Sie die Einwilligungserklärung aus und unterschreiben auch diese.
- Lassen Sie die Einwilligungserklärung auch von allen Personen im Antrag ab 15 Jahren unterschreiben.
- Besorgen Sie alle notwendigen Unterlagen in Kopie.
- Wo gebe ich das pdf-Antragsformular ab?
- persönlich im Wohnservice, Saint-Julien-Straße 20, Kieselgebäude 6. Stock
- per Post an Wohnservice, Saint-Julien-Straße 20, Postfach 63, 5024 Salzburg
- eingescannt per E-Mail an wohnservice@stadt-salzburg.at
- per Fax an 0662/8072-2078
- Was passiert, wenn ich den Antrag und die Unterlagen abgeschickt / abgegeben habe?
Ihr Antrag wird geprüft und Sie erhalten anschließend einen Brief. Darin steht, ob noch Unterlagen fehlen, ein persönlicher Termin notwendig oder Ihr Antrag in Ordnung ist oder Ihr Antrag abgelehnt wird.
Wichtig!
Außerdem ist in jedem Brief Ihre persönliche Aktenzahl angeführt. Bitte bewahren Sie diese gut auf. Wenn Sie uns anrufen oder ein E-Mail schreiben, geben Sie diese Aktenzahl immer an. Nur dann bekommen Sie Auskunft über Ihren Antrag. - Ist es möglich, dass ich für eine andere Person einen Antrag stelle und auch Informationen bekomme?
Grundsätzlich ja. Das Wohnservice benötigt dafür einen Nachweis der gewählten oder gesetzlichen oder gerichtlichen Erwachsenenvertretung. Eine Vollmacht können Sie auch gemeinsam mit der Person, die vertreten wird, ausfüllen und unterschreiben. Ein entsprechendes pdf-Formular finden Sie auf dieser Website. Oder Sie legen eine vom Notar beglaubigte Vollmacht vor.
- Was ist, wenn die antragstellende Person nicht ins Wohnservice kommen kann?
Wenn die Person in irgendeiner Form eingeschränkt ist, dann kontaktieren Sie bitte das Wohnservice. Es wird eine Lösung gefunden.