Wohnungsvergabe
Die Wohnungsvergabe wird durch die neue Wohnungsvergaberichtlinie - gültig seit 7.6.2023 - geregelt.
Diese Richtlinien gelten für alle Mietwohnungen, die sich im Eigentum der Stadt Salzburg befinden und für alle Miet- und Mietkaufwohnungen mit Vergaberecht durch die Stadt Salzburg.
Verfahren zur Wohnungsvergabe
- Das Ansuchen für eine Mietwohnung
Für die Aufnahme in die Wohnungsvergabe ist ein vollständig ausgefülltes Antragsformular Voraussetzung, sowie die Abgabe aller notwendigen Unterlagen (in Kopie) und die Erfüllung der Grundvoraussetzungen. Damit der Antrag bearbeitet werden kann, ist die Unterzeichnung der Einwilligungserklärung zum Datenschutz, von allen Personen im Antrag ab 15 Jahren, unbedingt notwendig.
Nach einer 3-monatigen Wartezeit (Mindestvormerkdauer) wird der Antrag aktiv und in die Vergabe aufgenommen.
Nach Aktivstellung des Antrages ist jederzeit mit einem Wohnungsangebot zu rechnen. Die Zuteilung erfolgt nach Verfügbarkeit der Wohnungen. Wartezeiten sind einzuplanen.
Bei begründeten Fällen (Einzelfallprüfung) kann die 3-monatige Mindestvormerkdauer entfallen. Das betrifft zum Beispiel: Schwangerschaft ab dem 4. Monat (Vorlage Mutter-Kind-Pass), eine Versorgung aus Notunterkünften oder Wohnungsverlust. - Das Erhebungsverfahren
Dabei werden alle notwendigen Kriterien zur Beurteilung der persönlichen Verhältnisse der Wohnungssuchenden und deren Wohnverhältnisse erfasst. Im Zuge der Bearbeitung wird festgestellt, ob die vorliegenden Kriterien erfüllt werden. Die Erfassung der Daten erfolgt durch die Sachbearbeiter:innen des Wohnservice. - Die Wohnungsvergabe
Jeder wohnungswerbende Haushalt mit einem vollständigen und gültigen Antrag erhält maximal drei Wohnungsangebote. Die Wohnungsangebote können je nach Verfügbarkeit über eine längere Zeit erfolgen. Sollte binnen drei Tagen nach Angebot keine Zu- oder Absage oder sonstige Information im Wohnservice einlangen, wird das einer Ablehnung gleichgesetzt.
Bei Zuteilung einer Wohnung kann nur im Rahmen der Möglichkeiten auf Wünsche (Lage, Lift, Balkon,…) Rücksicht genommen werden bzw. nur nach Vorlage entsprechender Nachweise. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erfüllung der Wünsche. - Die Verlängerung des Antrages
Vor Ablauf eines Jahres muss der Antrag verlängert werden. Das kann in schriftlicher Form, mündlich per Telefon oder nach persönlicher Vorsprache erfolgen.
Bei Verlängerung sind die gesamten Einkommensnachweise des Vorjahres vorzulegen. Dafür steht ein eigenes Online-Formular zur Verfügung. Im Zuge der Verlängerung werden die Grundvoraussetzungen erneut geprüft und müssen erfüllt werden. Bei Nichtverlängerung wird der Antrag automatisch geschlossen. - Bei Änderungen der Lebensumstände muss eine Meldung im Wohnservice erfolgen.
Behördengänge
Häufig gestellte Fragen zur Wohnungsvergabe
- Was passiert, wenn ich den Antrag und die Unterlagen online übermittelt oder persönlich abgegeben habe?
Ihr Antrag wird geprüft und Sie erhalten anschließend einen Brief.
Darin steht- ob noch Unterlagen fehlen
- ein persönlicher Termin notwendig ist
- Ihr Antrag in Ordnung und vollständig ist
- oder Ihr Antrag abgelehnt wird.
Wichtig!
In jedem Brief ist Ihre persönliche Aktenzahl angeführt. Bitte bewahren Sie diese gut auf. Wenn Sie uns anrufen, uns über das Online-Formular "Unterlagenübermittlung an das Wohnservice" Unterlagen nachreichen oder ein E-Mail schreiben, geben Sie diese Aktenzahl immer an. Nur dann bekommen Sie Auskunft über Ihren Antrag. - Wenn mein Antrag in Ordnung ist, ab wann ist er gültig und wie lange?
Wenn Ihr Antrag in Ordnung ist und alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind, werden Sie nach einer Wartefrist von drei Monaten in die Wohnungsvergabe aufgenommen. Nach dieser Wartefrist ist Ihr Antrag für zwölf Monate gültig.
Beispiel:
Sie stellen einen vollständigen, richtigen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen am 13.1.2024.
Das bedeutet, dass Ihr Ansuchen ab 13.4.2024 gültig ist und am 13.4.2025 endet.
In der Zeit von 13.4.2024 bis 13.4.2025 können Sie ein Wohnungsangebot erhalten. - Ist mein Antrag tatsächlich nur zwölf Monate gültig?
Ja.
- Wie verlängere ich meinen Antrag um in der Wohnungsvergabe zu bleiben?
10 Tage bevor Ihr Antrag endet rufen Sie das Wohnservice an, schreiben ein E-Mail oder informieren das Wohnungsservice mit dem Online-Formular "Unterlagenübermittlung an das Wohnservice" und übermitteln dabei gleichzeitig die notwendigen Unterlagen.
Damit Ihr Antrag aktiv bleibt, werden diese Unterlagen benötigt:
- Versicherungsdatenauszug vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) oder der KFA von Ihnen
- Einkommenssteuerbescheid vom letzten Kalenderjahr und sonstige Nachweise über einkommensrelevante Leistungen von Ihnen (z.B.: Bezugsbestätigung für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kindesunterhalt, Wochen- bzw. Kinderbetreuungsgeld, Schüler- oder Studienbeihilfe, Kostenblatt der Sozialunterstützung)
Wenn es weitere erwachsene Personen im Antrag gibt, benötigt das Wohnservice von diesen:
- Versicherungsdatenauszug vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) oder der KFA
- Einkommenssteuerbescheid vom letzten Kalenderjahr und sonstige Nachweise über einkommensrelevante Leistungen (z.B.: Bezugsbestätigung für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kindesunterhalt, Wochen- bzw. Kinderbetreuungsgeld, Schüler- oder Studienbeihilfe, Kostenblatt der Sozialunterstützung)
Von Jugendlichen ab 15 Jahren im Antrag
- die eine Schule besuchen: Schulbesuchsbestätigung
- die arbeiten: Versicherungsdatenauszug und Einkommenssteuerbescheid vom letzten Kalenderjahr
Wichtig!
Den Antrag für die Einkommenssteuererklärung oder die Arbeitnehmerveranlagung stellen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. - Wenn mein Antrag in Ordnung ist bekomme ich dann sofort eine Wohnung?
Nein.
- Kann ich mir die Lage im Stadtgebiet aussuchen?
Nein, eine Wohnung kann im gesamten Stadtgebiet zugeteilt werden.
- Wie lange wird es dauern bis ich ein Wohnungsangebot erhalte?
Zeitliche Angaben oder Einschätzungen können nicht gemacht werden. Wenn das Wohnservice ein Wohnungsangebot für Sie hat, erhalten Sie einen Anruf, ein E-Mail oder einen Brief.
- Sind die angebotenen Wohnungen möbliert oder mit Einbauküche ausgestattet?
Nein.
- Was passiert wenn mir die erste Wohnung nicht gefällt?
Wenn Sie ein Wohnungsangebot erhalten, haben Sie 3 Tage Zeit dem Wohnservice zu melden, ob Sie die Wohnung annehmen oder nicht. Wenn keine Zu- oder Absage oder sonstige Information im Wohnservice einlangt, wird das als Ablehnung gewertet.
- Bekomme ich nach einer Ablehnung noch ein Wohnungsangebot?
Wenn Sie die erste Wohnung ablehnen, können Sie noch maximal 2 weitere Wohnungsangebote erhalten.
Wichtig!
Die Wohnungsangebote können je nach Verfügbarkeit über einen längeren Zeitraum erfolgen. Wenn Sie alle 3 Wohnungen ablehnen, erhalten Sie eine Sonderwartezeit von 3 Jahren. Das heißt, sie können erst nach 3 Jahren wieder einen Antrag im Wohnservice stellen.