Einfach zu Ihrem Registerauszug mit ID Austria
Teilauszug Geburt
Teilauszug über Namensführung
Teilauszug über alle Ehen /inkl. Beendigung (hierzu muss die Scheidung bereits im Zentralen Personenstandsregister eingetragen sein)
Teilauszug über alle eingetragenen Partnerschaften /inkl. Beendigung (hierzu muss die aufgelöste eingetragene Partnerschaft bereits im Zentralen Personenstandsregister eingetragen sein)
Teilauszug über das bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft ("Ledigkeitsbescheinigung")
Gesamtauszug aller im Zentralen Personenstandsregister eigentragenen Personenstandsfälle
Lebensbestätigung
Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden. In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragenen Partnerschaften werden auch die vorangegangenen Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.
Beantragen einer Nacherfassung im Zentralen Personenstandsregister.
Es werden alle Personenstandsfälle zu einer Person im Zentralen Personenstandsregister eingetragen. (Dies dauert in der Regel 5-10 Werktage)
Achtung: Personenstandsfälle aus dem Ausland (Geburt, Ehe, Sterbefall in einem anderen Staat) werden nicht automatisch an die Personenstandsbehörde weitergeleitet. In solchen Fällen muss die Person den Personenstandsfall selbst bei der Personenstandsbehörde (Standesamt) melden.
Sie können sich nun mittels ID Austria anmelden und den Registerauszug anfordern.