Standesamt Salzburg

ACHTUNG: Mittwoch ist Parteienfreier Tag im Standesamt (Termine nur nach Vereinbarung)

Welche Aufgaben hat das Standesamt?

Das Standesamt Salzburg ist Sitzgemeinde eines aus 10 Gemeinden bestehenden Standesamtsverbandes. Dem Standesamt kommt die Geschäftsführung des Standesamtsverbandes Salzburg zu. Es ist mit jährlich etwa 1.200 Trauungen, 3.300 Geburten, 2.000 Sterbefällen, 1.100 Vaterschaftsanerkennungen und 200 Obsorge-Erklärungen eines der größten Standesämter in Österreich.

Zu den Aufgaben des Standesamtes gehören u.a. die Beurkundung (Eintragung) von Geburten, eherechtliche Angelegenheiten (Ermittlung der Ehefähigkeit, Klärung der Namensführung nach Eheschließung, die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen und die Eheschließung) und der Ehe entsprechenden Angelegenheiten der eingetragenen Partnerschaft, sowie die Beurkundung (Eintragung) von Sterbefällen. Auch ​​​​die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises fällt in den Aufgabenbereich des Standesamtes.

Personenstandsfälle wie Geburt, Ehe, Tod udgl. werden nicht mehr in Personenstandsbüchern beurkundet, sondern in das unter Mitwirkung der Stadt Salzburg entwickelte Zentrale Personenstandsregister eingetragen.

Die MA 1/02 als Personenstandsbehörde ist für die Entgegennahme von Obsorge-Erklärungen und Vaterschaftsanerkenntnissen zuständig.
Weiters für die Nachbeurkundung von ausländischen Personenstandsfällen; d.h. die Ausstellung von Urkunden in der Regel für anerkannte Flüchtlinge.

Personenstandsfälle im Ausland
Wenn ein Personenstandsfall wie Geburt, Eheschließung oder Sterbefall im Ausland eintritt, muss dieser beim Standesamt gemeldet werden. Sie können die entsprechende Urkunde bei jedem Standesamt in Österreich in das Zentrale Personenstandsregister eintragen lassen.