Organstrafverfügung - Strafzettel
Parkstrafe
Übertretungen sind als Verwaltungsübertretungen zu ahnden.
Die Strafe für ein Organmandat (Organstrafverfügung) beträgt 25 Euro.
Sie haben ab dem Datum der Organstrafverfügung zwei Wochen Zeit, die Strafe zu bezahlen. Ein Einspruch gegen eine Organstrafverfügung ist nicht möglich.
Wenn Sie nicht oder zu spät einzahlen, wird die Organstrafverfügung ungültig und es beginnt ein Verwaltungsverfahren. Die Geldstrafe kann dadurch höher werden.
Zahlung
- Überweisung mit dem beigelegten Zahlschein
- Online Banking: Bitte geben Sie unbedingt als Verwendungszweck/Kundendaten die 12-stellige Zahl an. So können wir Ihre Zahlung richtig zuordnen.
Geldstrafen für Übertretungen nach dem Salzburger Parkgebührengesetz und der Parkgebührenverordnung werden für den öffentlichen Verkehr in der Stadt Salzburg verwendet.
Parkgebührenverordnung der Stadt Salzburg
- Parkgebührenverordnung 1990 idF der 21. Novelle, Abl. Nr. 24/2015 - ohne Pläne
- Anlage 1: Innenstadt-Riedenburg-Lehen-Süd, zur Parkgebührenverordnung der Stadt Salzburg
- Anlage 2: Schallmoos, zur Parkgebührenverordnung der Stadt Salzburg
- Anlage 3: Elisabeth-Vorstadt-Ost, zur Parkgebührenverordnung der Stadt
- Anlage 4: Elisabeth-Vorstadt-West, zur Parkgebührenverordnung der Stadt
- Anlage 5: Nonntal-Ost, zur Parkgebührenverordnung der Stadt
- Anlage 6: Nonntal-West, zur Parkgebührenverordnung der Stadt Salzburg
- Anlage 7: Lehen-Nord, zur Parkgebührenverordnung der Stadt Salzburg
- Anlage 8: L 118 Elisabethstraße, zur Parkgebührenverordnung der Stadt Salzburg
- Anlage 9: B 150 Dr.-Franz-Rehrl-Platz, zur Parkgebührenverordnung der Stadt Salzburg
- Anlage 10, Vignette Mobilparken / Vorderseite, zur Parkgebührenverordnung der Stadt Salzburg