Parken in der Kurzparkzone
Stadtplan mit den Zonen-Einteilungen
Gebührenpflichtige Kurzparkzone
Die Gebührenpflicht gilt von Montag bis Freitag jeweils von 9–19 Uhr.
An Samstagen können Sie in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen gratis parken – von 9-16 Uhr aber maximal 3 Stunden lang. Sie benötigen in dieser Zeit eine korrekt eingestellte Parkscheibe.
An Sonn- und Feiertagen können Sie gratis und ohne Zeitlimit parken.
So können Sie die Parkgebühr bezahlen:
- Münzen
- Bankomat (NFC = nur die Karte ans Lesegerät halten)
- Handy
Preis: 1 Stunde = 1,50 Euro
Maximale Parkzeit: 3 Stunden = 4,50 Euro
Parkscheinautomaten-Stellplätze
Gebührenfreie Kurzparkzone
Die gebührenfreie Kurzparkzone gilt von Montag bis Freitag jeweils von 9-19 Uhr.
In diesen Zeiten benötigen Sie eine korrekt eingestellte Parkscheibe. Mit dieser können Sie für maximal 3 Stunden gratis parken.
Außerhalb dieser Zeiten (und an Feiertagen) können Sie gratis und ohne Zeitlimit parken.
Wie erkenne ich eine Kurzparkzone?
Durch die Verkehrszeichen „Kurzparkzone“ und „Ende der Kurzparkzone“ an den Ein- und Ausfahrtsstraßen in die Zone. Innerhalb des Gebiets müssen keine zusätzlichen Hinweisschilder aufgestellt werden. Als Bodenmarkierung gibt es breite blaue Balken an der Einfahrt in die Kurzparkzone.
Zusätzliche Symbole:
- Parkuhr für Kurzparkzone ohne Gebühr
- Euro-Zeichen für gebührenpflichtige Kurzparkzone
Innerhalb der Parkzone gibt es keine zusätzlichen blauen Markierungen für einzelne Stellplätze.
Bitte beachten Sie
In einer Kurzparkzone kann es auch weitere Park-Beschränkungen geben – z. B. Halte- und Parkverbote oder Ladezonen.
Information zum Stadtplan mit den Zonen-Einteilungen:
dunkelblaue Kurzparkzone = gebührenpflichtig
hellblaue Kurzparkzone = gratis, aber mit Parkscheibe
Mobiles Parken
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Formulare betreffend Kurzparkzone 'Parkpickerl':
- Parkzonen: Ausnahmegenehmigung für Bewohner:innenBewohner:innen können eine Ausnahmegenehmigung 'Parkpickerl' beantragen, auf Grund welcher sie ihr Fahrzeug dauerhaft in der Nähe ihres Wohnsitzes parken dürfen.
- Parkzonen: Ausnahmegenehmigung für Dienstnehmer:innenFür die, die ihren Arbeitsplatz innerhalb einer flächendeckenden Kurzparkzone zu Zeiten erreichen müssen, in denen kein innerstädtisches öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht.
- Parkzonen: Ausnahmegenehmigung für Unternehmer:innenUnternehmer*innen, die in einem Kurzparkzonengebiet (Blaue Zone) einen Betriebsstandort haben, können eine (standortbezogen) Ausnahmebewilligung beantragen.