Kunstbeirat

Kunstbeirat

Fachbeirat für Kunst im öffentlichen Raum

Der Aufgaben- und  Wirkungsbereich des Kunstbeirates, dem eine beratende Funktion zukommt, bezieht sich auf alle Vorhaben künstlerischen Inhalts im öffentlichen Raum.
Das sind insbesondere die Gestaltung bzw. die Aufstellung von Skulpturen, Büsten, Wegheiligtümer, Brunnen etc., soweit sie auf städtischem Grund innerhalb von der Stadt Salzburg geplant sind.
Die Beurteilung durch den Kunstbeirat ist Voraussetzung für eine zivilrechtliche Genehmigung bzw. Ablehnung durch die Stadt.
Die Sitzungen des Kunstbeirats werden je nach Vorliegen von Projekten einberufen.

Die Arbeiten / Projekte sind bei der Geschäftsstelle des Fachbeirates in der Abteilung 2, Kultur, Bildung und Wissen,  einzureichen und müssen folgenden Kriterien des Beirats entsprechen:

  1. Eine zeichnerische Darstellung oder Modellfoto mit allem, was zur Verdeutlichung der künstlerischen Arbeit notwendig erscheint.
  2. Eine kurze Beschreibung/Konzept des Entwurfs und die räumliche Situierung in einem Plan - genauer Aufstellungsort (Grundrissplan, perspektivische Darstellung).
  3. Eine technische Beschreibung mit Angaben über Material, Konstruktion und Farbgebung.
  4. Biografie bzw. Website des Künstlers/der Künstlerin. 

Ausdrücklich muss darauf hingewiesen werden, dass unzureichend eingereichte Projekte nicht behandelt werden.

Derzeit setzt sich der Kunstbeirat aus folgenden Experten zusammen:

Vorsitzende: Mag. Elfrid Wimmer-Repp – Architekturbühne
Mag. Dr. Peter Assmann – Kunsthistoriker, Künstler, Schriftsteller
Mag. Dr. Gerda Ridler – Präsidentin Salzburger Kunstverein, Kunsthistorikerin und Kulturmanagerin
O.Univ.-Prof. Mag. Ursula Hübner – Künstlerin und Universitätsprofessorin
Hon.-Prof. Mag. Dr. Martin Hochleitner – Direktor Salzburg Museum

Ersatzmitglied: Arch. Dipl.-Ing. Robert Wurbs – Architekt