Ausnahmegenehmigung bitte nicht abdecken

Symbolbild
Bei den derzeitigen Witterungsbedingungen sowie in den heißen Sommermonaten werden von Fahrzeuglenker:innen häufig Abdeckplanen für Windschutzscheiben verwendet. Dadurch kann die hinter der Windschutzscheibe angebrachte Ausnahmegenehmigung für die Kurzparkzone verdeckt werden und ist für die Kontrollorgane nicht ausreichend wahrnehmbar. In diesen Fällen kann es zur Ausstellung eines Organmandats kommen.
Wird nachträglich nachgewiesen, dass eine gültige Ausnahmegenehmigung vorliegt, werden eingeleitete Verfahren in der Regel eingestellt. Die Bearbeitung verursacht jedoch einen erheblichen administrativen Mehraufwand.
Fahrzeuglenker:innen werden daher ersucht, die Ausnahmegenehmigung stets gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen. Wird eine Abdeckplane verwendet, ist diese im Bereich der angebrachten Genehmigung entsprechend umzuklappen oder auszusparen, damit die Kontrolltätigkeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.