MA 1/04 Gesundheitsamt - Impftermine
Weitere Aufgaben des Gesundheitsamtes
- Lungenröntgen & Tuberkulose Fürsorge
- Durchführung der nach dem TBC Gesetz vorgeschriebenen Untersuchung und Befundung der Torax-Röntgen Aufnahme
- Betreuung der an Tuberkulose erkrankten Patienten (deren Angehörigen) in der Stadt Salzburg und Salzburg Umgebung.
- Organisation von Umgebungsuntersuchungen, also der Familie, am Arbeitsplatz, am Ausbildungsplatz und weiteren Kontaktorten
- Zuerkennung von Leistungen nach dem TBC-Gesetz - Ubernahme der Behandlungskosten
- Durchführung von Tuberkulin-Testung nach Mendel-Mantoux (FH-Fachhochschule oder Auslandsaufenthalt)
- Ambulanz für Geschlechtskrankeiten
Regelmäßige Untersuchungen für Prostituierte der Stadt Salzburg auf das Freisein von Geschlechtskrankheiten nach dem Geschlechtskrankheitengesetz.
Nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter +43 662 8072 4815:- HIV - Untersuchung
- Lues-Serologie nach dem Geschlechtskrankheitengesetz
- Ausstellung des Gesundheitsbuches für Prostituierte in der Stadt Salzburg
- Aidsberatung
- Suchtmittelgesetz
Amtsärztliche Untersuchung nach dem Suchtmittelgesetz und Vorladung der Klienten im Auftrag von Staatsanwaltschaft, Gericht, Kriminalpolizei sowie nach Meldungen von Schulen und Einrichtungen des Bundesheeres.
- Hör- und Sprach-Reihenuntersuchungen
Hör- und Sprach-Reihenuntersuchungen werden für städtische und private Kindergärten der Stadt Salzburg durchgeführt.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt. - Salzburger Leichen- und Bestattungswesen
Die Totenbeschau wird täglich, auch an Sonn und Feiertagen, von den Amtsärzt:innen in der Stadt Salzburg durchgeführt.
Die Verständigung der/des diensthabenden Ärztin/Arztes erfolgt nicht direkt durch Angehörige, sondern durch ein Bestattungsunternehmen.
Die Bewilligung und Überwachung von Exhumierungen von Leichen nach dem Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetzes, die Bewilligung von Beerdigungsaufschübe sowie die Überwachung von Sargverlötungen nach dem Internationalen Übereinkommen über die Leichenbeförderung werden vom Gesundheitsamt durchgeführt.