Radparken in der Stadt Salzburg
Angebot an Fahrradabstellplätzen wird laufend verbessert
Eine Radhauptstadt braucht neben sicheren Radwegen auch gute Parkmöglichkeiten. Nur so kann das Ziel der Radverkehrsstrategie 2025+ auch erreicht werden, den Radverkehrsanteil von 20 auf 24 Prozent zu erhöhen. Das Angebot an Fahrradabstellplätzen wird laufend verbessert. Nun liegt ein Umsetzungskonzept vor, das vor allem die historische Innenstadt im Blick hat.
Rund 3.600 Stellplätze in Innenstadt zur Verfügung
Das bereits bestehende Radpark-Angebot kann sich sehen lassen: Auf rund 350 Standorten in der Altstadtschutzzone stehen 3.650 Parkplätze zur Verfügung. 530 versperrbare Radboxen können in der Stadt angemietet werden, am Hauptbahnhof stehen rund 1.100 überdachte Fahrradabstellplätze bereit. Darüber hinaus wurden die Parkplätze rund um den beliebten Wochenmarkt Schranne ausgebaut und in der Nähe des Hauptbahnhofs wurde im Juni eine neue Radgarage eröffnet. Beim Nelböckviadukt finden nun zusätzlich 150 Räder einen sicheren und wetterfesten Stellplatz vor.
Das Verkehrsplanungsbüro con.sens wurde damit beauftragt, ein Fahrradparkkonzept zu erarbeiten.
Für das Innenstadt-Radparken wurden einige Prinzipien herausgearbeitet:
- großes und stadtbildverträgliches Grundangebot an fixen Radständern und keine temporären Radständermodelle
- Grundangebot auch abseits der Innenstadt
- Temporäre Radständer bei Bedarf und zeitlich limitiert (z.B. Kinderstadt, Volksgartenfest)
- Es wird in Kauf genommen, dass der Bedarf an Kurzparkstellplätzen zu bestimmten Zeiten und in gewissen Bereichen nicht zur Gänze mit Radständern gedeckt werden kann
- Frei abgestellte Fahrräder werden akzeptiert, solange sie nicht zu unzulässigen Behinderungen führen (z.B. Linzergasse)
- Wenn in bestimmten Bereichen die Errichtung von Radstellplätze nicht möglich ist – zum Beispiel in der Linzer Gasse oder der Getreidegasse – erfolgt die Anordnung „am Weg dorthin“ bei den Zufahrten bzw. entlang wichtiger Radrouten (z. B. Salzach)
- Die Barrierefreiheit und Befahr- bzw. Begehbarkeit müssen stets gegeben sein
Radboxen für Pendler:innen
Einige konkrete Maßnahmen werden bereits seit vielen Jahren erfolgreich umgesetzt, wie zum Beispiel die Radboxen. Neu ist hier die Festlegung, dass diese prioritär für Pendler:innen an den Haltestellen aufgestellt werden. Für Bewohner:innen mit Hauptwohnsitz werden Radboxen im öffentlichen Raum nur dann zur Verfügung gestellt, wenn keine zumutbare Abstellmöglichkeit besteht und eine körperliche Einschränkung vorliegt (Behindertenrad) oder es sich um eine Familie mit Kindern (Kinderanhänger) handelt.
Start-Up liefert Idee für einheitlichen Radständer
Die Umsetzung anderer Maßnahmen wurden kürzlich gestartet. So wurde für die Altstadt ein neuer Radständer entwickelt, der die vielen unterschiedlichen Modelle ersetzen und so ein einheitliches Straßenbild ermöglichen soll. Das Salzburger Start-up Velovio hat mit dem Modell ARC einen Radbügel entwickelt, der einerseits in das geschützte Stadtbild passt und andererseits einen hohen Komfort für die Nutzer:innen bietet. Der neue Radbügel ARC wird bei der Neugestaltung der Plätze einsetzt (Kajetanerplatz, Waagplatz) und alte Anlagen werden kontinuierlich erneuert. So hat ARC in der Churfürststraße vor der juridischen Fakultät der Universität bereits rund 50 alte Modelle abgelöst.
Zukünftige Projekte
In Vorbereitung sind Parkmarkierungen für Lastenräder, gestartet werden soll in der Schanzlgasse (Kindergarten) und rund um die Schranne. Aktuell werden auch Bewilligungen für vorgeschlagene neue Park-Standorte (Franziskanergasse, Universitätsplatz, Staatsbrücke, etc.) eingeholt.
Die engen Gassen Salzburgs stellen eine besondere Herausforderung dar, so auch die Linzergasse. Am Platzl wird an einem Pilotversuch „Tagesparker“ gearbeitet. Damit soll der bestehende, ständig überlastete Radständer von Dauerparkern befreit werden.
Auch die regelmäßige Entfernung der „Fahrradleichen“ trägt zur Optimierung der Parkflächen bei. Dabei werden nicht genutzte, fahruntaugliche Räder mit verrosteten Ketten, platten Reifen oder fehlendem Sattel von den öffentlichen Radabstellanlagen entfernt.