Veranlagungs- und Darlehensstrategie
Bund, Länder und Gemeinden sind zu einem sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Umgang mit öffentlichen Mitteln verpflichtet.
Im öffentlichen Finanzmanagement wird dieser Verpflichtung durch die Optimierung des Kosten-/Risiko-Verhältnisses, das heißt durch die mittel- bis langfristige Minimierung der Kosten unter Einhaltung von Risikogrenzen, nachgekommen.
Die Optimierung erfordert das Ausbalancieren der sich widersprechenden Zielsetzungen, auf der einen Seite möglichst niedrige Kosten und auf der anderen Seite möglichst niedrige Risiken zu erreichen. Dies wird im Rahmen der strategischen Jahresplanung dargelegt.
Ziel der Veröffentlichung der strategischen Jahresplanung ist, die Stärkung des Vertrauens in die öffentliche Finanzgebarung zu steigern und die Transparenz des öffentlichen Haushaltes zu erhöhen.
§ 33 Abs. 6 der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - VRV 2015 sieht gleichzeitig mit der Einführung der öffentlichen Doppik ab 1.1.2020 verpflichtend die Darlegung der Zielsetzungen und Methoden des Risikomanagements für aktive Finanzinstrumente (Veranlagungen) und Finanzschulden vor.
Als erste Gebietskörperschaft Österreichs legte die Stadt Salzburg bereits 2016 diese Zielsetzungen und Methoden hiermit öffentlich auf und unterstreicht damit seine österreichweite Vorreiterrolle in Sachen Haushaltstransparenz.
Strategische Jahresplanung der Stadt Salzburg: Schulden- und Liquiditätsmanagement 2024
Gemäß § 4 des Salzburger Finanzgebarungsgesetzes (LGBl Nr 59/2013) haben die Rechtsträger ihrem Schulden- und Liquiditätsmanagement eine strategische Jahresplanung zu Grunde zu legen. Damit wird auch § 33 Abs. 6 VRV 2015 entsprochen.
Strategische Jahresplanung der Stadt Salzburg: Schulden- und Liquiditätsmanagement 2024 (Beschluss GR 13.12.2023)