Poller sichern Fußgängerzonen
Parkverbot-Ausnahmegenehmigung / Poller
Zu- und abfahren können nur Inhaber:innen von Ausnahmegenehmigungen, die mit Hilfe einer Fernsteuerung bzw. Codes die Poller außerhalb der Ladezeiten versenken können.
Hierfür gilt das Antragsformular für straßenpolizeiliche Ausnahmebewilligung von Verkehrsbeschränkungen im Altstadtbereich, siehe Download;
Ladezeit gilt an Werktagen Montag bis Samstag und 8. Dez. von 6 - 11 Uhr.
Ausnahme Zufahrt Augustinergasse auf den Mönchsberg: Ladetätigkeit von 6 - 10 Uhr
Ausnahme Gstättengasse: Ladetätigkeit werktags von 7 - 19 Uhr und samstags 7 - 16 Uhr
Poller: Antragsformular für straßenpolizeiliche Ausnahmebewilligung
Fußgängerzone - FUZO in der Altstadt
Die erste Fußgängerzone in der Stadt Salzburg wurde 1975 eingerichtet, im Jahr 1983 dann große Teile der linken und rechten Altstadt für Fußgänger*innen und zum Teil Radfahrer*innen reserviert. Nur Bewohner*innen, Taxis und Lieferdienste haben beschränkte Zufahrt. 2007 wurde die Zone zuletzt erweitert: Da wurde die Kaigasse in der linken Altstadt von einer Fahrverbotszone in eine Fußgängerzone umgewandelt.