Quelle: Johannes Killer

Winterdienst - Schneeräumung

Winterdienst

Die Wintersaison dauert, analog zur Winterreifenpflicht, von 1. November bis 31. März.
Genaue Einsatzpläne werden mittels Wetterprognosen und angepassten Einsatzplan festgelegt. Denn im Ernstfall müssen knapp 650 Kilometer Straßen, davon 95 km Buslinien und auch 180 Kilometer Radwege von Schnee und Eis befreit werden.

Schneeräumung Tag und Nacht
Tag: Um ein reibungsloses Weiterkommen in der Stadt zu gewährleisten, sind die Mitarbeiter des Bauhofes von Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitags von 7 bis 12 Uhr im Einsatz.
Die Haltestellen werden bereits ab 5 Uhr von Schnee und Eis befreit. Bei starkem Schneefall, außerhalb der Arbeitszeit, werden alle Einsatzkräfte binnen kurzer Zeit mobilisiert.
Nacht: In der Nacht und an den Wochenenden bzw. Feiertagen ist eine Einsatzmannschaft von mindestens fünf Mitarbeitern im Einsatz.
Der Einsatz in der Nacht ist witterungsabhängig und zusätzliche Einsatzkräfte werden nach Bedarf herangezogen.
Der Einsatz bzw. die Kontrollfahrten erfolgen in der Regel bis ca. 24 und ab ca. 2 Uhr 30 Uhr.
Bei stärkerem Schneefall wird die ganze Nacht und am darauf folgenden Tag gearbeitet.

    Schneeräumung nach Prioritäten

    Radnetzplan Salzburg

     

    Die Schneeräumung erfolgt nach einer festgelegten Prioritätenliste, die sich auf Grund von rechtlichen Vorgaben und Richtlinien ergibt:

    • Erste Priorität haben Straßen mit übergeordneter Verkehrsbedeutung, wie O-Busstrecken oder Hauptverkehrsrouten.
    • Dann kommen Straßen der nachgeordneten und untergeordneten Verkehrsbedeutung.
    • Danach sind die Rad-, Geh- & Parkwege und Fußgängerzonen dran.
    • Und zu guter Letzt folgen die Parkplätze, Abstellflächen oder sonstige Verkehrsflächen.

    Heuer erstmals werden auch wichtige Haupt-Radwege priorisiert vom Schnee befreit, da immer mehr Menschen das Fahrrad auch in der kalten Jahreszeit nutzen.
    Vier zentrale Routen werden bevorzugt – also wie Buslinien – betreut:

    • die beiden Radwege an der Salzach, „S1“ und „S2“
    • die Ringroute um die Stadtberge „R1" und der
    • Alterbachradweg als wichtige Radpendelstrecke (Teilstück von „R3“).

    Winterdienst Fakten

    Schneemann

    Es gilt allgemein das Streusalz-Verbot

    Aus Gründen des Umweltschutzes gilt in der ganzen Stadt ein grundsätzliches Verbot der Streuung von Salz oder anderen Auftaumitteln. In der Salzstreuverordnung ist geregelt, wo und wann in der Stadt Salzburg, Salz gestreut werden darf (z. B. Eisregen). Eine optimale Wirkung erzielt Streusalz bei – 8 Grad. Um die Wirkung zu verbessern, wird seit über zehn Jahren Feuchtsalz verwendet. Aus Umweltschutzgründen kommt nur auf den Obusstrecken Salz zum Einsatz. Bewährt hat sich dabei die Feuchtstreuung: Salz und Wasser werden zu Sole gemischt. Damit kann schneller und dauerhafter enteist werden.  Die Sole kommt insbesondere an exponierten Stellen zum Einsatz. Verwendet wird rückstandsfreies Siedesalz. Das zeichnet sich durch besondere Reinheit aus und hilft mit, die Staubbelastung in der Stadt gering zu halten. Zudem kann durch den Einsatz von Sole die gestreute Salzmenge insgesamt reduziert werden. 

    „Who kehr´s“
    Auch die Anwohner:innen haben Pflichten, um zur Sicherheit auf den Straßen beizutragen. Laut der Straßenverkehrsordnung müssen Grundstückseigentümer von 6 bis 22 Uhr den Gehsteig vor ihren Häusern räumen und streuen. Auch der Gehsteigbereich bei Bushaltestellen entlang ihrer Grundstücksgrenze muss geräumt und gestreut werden. Bei Straßen ohne Gehsteig entlang des Grundstücks muss ein Meter Breite geräumt und gestreut werden. Für unbebaute land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen besteht keine Räumpflicht.

    Es gilt ein generelles Salzstreuverbot für Privatpersonen und Hausverwaltungen, um die Umwelt zu schützen. In extremen Wetterlagen kann der Magistrat jedoch für begrenzte Zeit Ausnahmen von diesem Verbot genehmigen.

    Einige Verhaltensregeln für den Winter:

    • Schnee von privaten Parkplätzen darf nicht auf die Straße geschoben werden, auch nicht bei starkem Schneefall.
    • Wenn ein städtischer Schneepflug Schnee auf einen bereits geräumten Gehsteig schiebt, muss der Gehsteig erneut geräumt werden.
    • Schneewechten und Eiszapfen an Dächern zur Straße hin müssen schnell entfernt werden und gefährdete Bereiche sollten abgesperrt werden.
    • Wenn der Weg nach der Räumung rutschig oder eisig ist, sollte Splitt gestreut werden. Vorsorgliches Streuen vor dem Schneefall ist jedoch nicht sinnvoll.
    • Im Frühling sollte der Splitt, wenn kein Schneefall mehr erwartet wird, wieder eingekehrt werden. Kleinere Mengen können über den Restmüll entsorgt werden, während größere Mengen vom Recyclinghof übernommen werden. Die Entsorgung von Splitt auf die Straße oder in den Kanal ist untersagt.

    Zahlencheck:

    Voller Einsatz im Winter
    • 450 Kilometer Straßen / 180 Kilometer Geh- und Radwege
    • Bei einem Volleinsatz stehen rund 200 Männer und vier Frauen und rd. 60 Winterdienst-Fahrzeuge zur Verfügung, die für die Bürger:innen von Salzburg die Sicherheit auf den Stadtstraßen gewährleisten.
    • 102 zur Verfügung stehende Einsatzgeräte: Drei „Salzstreuer“ für Hauptverkehrs-Obuslinien. Bei Bedarf können weitere drei Fahrzeugen auf Salz-/Solestreuung umgerüstet werden;
    • Weiters gibt es fünf Splittstreuer für Hauptstraßen und Siedlungen und fünf Allrad Fahrzeuge, um auf den Bergstrecken zu räumen und streuen
    • Weitere acht Multicars mit Pflug und Streuer (fünf Sole) für Rad- und Gehwege, drei davon umrüstbar auf Schneefräse;
    • Elf „Saugi-Teams“ mit je vier Mann Besatzung zum Freischaufeln von Zebrastreifen und Bushaltestellen und Kreuzungsbereichen;
    • 16 stadteigene Schneepflüge stehen zum Schneeabtransport und 17 private Schneepflüge stehen bereit
    • Zum Schnee-Abtransport stehen drei Radlader inklusive Unterstützung der Stadtgärten zur Verfügung.
    • Zehn Bauregie-Teams, zu je vier bis sechs Mann, für Brücken Stiegen Berge und der Schneeabfuhr in der Stadt
    • 22 selbstfahrende Schneefräsen für Rad- und Gehwege
    • So wie jedes Jahr lagert die Stadt Salzburg am Bauhof, in Silos und Lagerhallen, ca. 1.400 t Salz und 2.000 t Streusplitt ein.
    • Die Soleanlage hat ein Fassungsvermögen von rund 28.000 Liter Sole und kann diese - falls notwendig - nachproduzieren
    • Noch ist das Team des „Winterdienstes“ nicht komplett. Als Support sucht man weiterhin die Unterstützung Fahrerinnen und Fahrer mit eigenem Fahrzeug (z.B. Pflug, Streuvorrichtung bzw. Unimog).

    Winterdienst und Auswirkungen auf die Umwelt

    Umweltbundesamt erforscht Auswirkungen des Winterdienstes
    Winterdienst hat Auswirkungen auf die Umwelt

    Neben der Sicherheit für alle Verkehrsteilnnehmer:innen ergeben sich auch spannende Effekte eines Winterdienstes auf die Umwelt. Das betrifft den sorgsamen Einsatz der Streumittel und deren konkrete Auswirkungen auf das Umfeld, die Luft, die Vegetation und Gewässer. Das Umweltbundesamt hat daher im Auftrag von Stadt und Land Salzburg erstmals für eine österreichische Stadt die konkreten Auswirkungen des Winterdienstes erforscht. Die Ergebnisse der ökologischen Gesamtschau inklusive Empfehlungen werden als Entscheidungsgrundlage für umweltverträgliche Veränderungen des Winterdienstes in der Landeshauptstadt dienen. Sie bestätigen damit das Salzstreuverbot der Stadt, das den Salzeinsatz nur auf Obusstrecken erlaubt.

    Wichtige Ergebnisse im Überblick

    • Die Länge der vom Winterdienst betreuten Straßen, Geh- und Radwege im Stadtgebiet von Salzburg beläuft sich auf rund 650 km. Für die Betreuung dieses Streckennetzes werden jährlich rund 1.000 Tonnen Salz, 2.700 Tonnen Splitt und 187.600 Liter Sole eingesetzt.
    • Der Winterdienst wirkt sich besonders stark auf Straßenbegleitflächen aus, die vielfach im Zuge von Bautätigkeit geschaffen wurden. Auf diesen Standorten weisen die Böden keine natürliche Bodenstruktur auf. Ihre Funktionen, wie die Fähigkeit Wasser oder CO2 zu speichern, sind eingeschränkt.
    • Diese Bedingungen werden durch die Ausbringung von Streusalz noch verschärft. Ein Übermaß an Natrium verringert die Verfügbarkeit von Nährstoffen. Die Folge sind Schäden an den Pflanzen.
    • Die Stadtbäume spiegeln Umwelteinflüsse, wie Bodenverdichtung und –versiegelung, Trockenheit, mechanische Schädigung und Streusalz-Einfluss, deutlich wieder. Diese Faktoren können sich teilweise in ihren Wirkungen verstärken. So sind Bäume, die bereits durch Trockenheit oder Salzeinfluss geschädigt sind, besonders anfällig für Schädlinge und Krankheiten.

    „Einfache Maßnahmen können dazu beitragen, die Bodenbedingungen zu verbessern und Schäden durch Auftausalze zu verringern. Auf bereits stark geschädigten Standorten kann weniger Salzstreuung helfen, Umwelt und Vegetation zu schonen“, erläutert Umweltbundesamt-Experte Helmut Gaugitsch. Dasselbe gilt für Pflanzkonzepte, die genügend Wurzelraum schaffen und die Verwendung geeigneter Substrate. Weitere Maßnahmen, die zum Erhalt der Stadtbäume beitragen, sind: eine Reduktion der Streumittel, insbesondere auf Standorten mit geschädigten Bäumen, eine Bewässerung in den Sommermonaten, um Salz auszuwaschen, und das Anbringen eines mechanischen Schutzes vor dem Salzeintrag. Auch Bordsteinkanten oder Schürzen aus Folie sowie die Verwendung geeigneter Baumarten bei Neupflanzungen tragen zu einem ökologisch verträglichen Winterdienst bei.

    Splitt- und Salzstreuung können in den Wintermonaten und vor allem im Frühjahr an einzelnen Tagen in einem relevanten Ausmaß auch zur Belastung durch Feinstaub führen. Die Studie zeigt, dass es seit 2011 zu keiner Überschreitung des Grenzwertkriteriums gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG–L) in Salzburg gekommen ist. Obwohl das Grenzwertkriterium in Salzburg seit einigen Jahren nicht mehr überschritten wird, ist dennoch aus Sicht der Luftqualität ein möglichst sparsames Ausbringen von Streumittel empfehlenswert. „Besonders positiv hervorstreichen möchte ich den raschen Frühjahrsputz der Müllbusters in der Stadt. So werden unnötige Feinstaubbelastungen vermieden oder gesenkt“, meint Alexander Kranabetter, Emissionsexperte vom Land.

    Mögliche Auswirkungen des Winterdienstes auf das Grundwasser wurden im Rahmen der Studie ebenso untersucht. Der Verlauf der Chloridkonzentrationen bei den 13 Messstellen in einer Entfernung bis zu 300 m der Winterdienst-Touren zeigt bis etwa 2006 steigende und seither rückläufige Konzentrationen. Von den innerstädtischen Messstellen liegt kein Chlorid-Messwert über dem Schwellenwert der Qualitätszielverordnung „Chemie Grundwasser (QZV Chemie GW)“ vor.