Amphibien- und Reptilienschutz

Ein weiteres Handlungsfeld betrifft den Schutz der Amphibien und Reptilien. Diese bewohnen besonders naturnahe Lebensräume im Umfeld der Stadt, auf den Stadtbergen, aber auch in urbanen Bereichen, etwa entlang von Bahngleisen oder in Gewerbegebieten.
Zu den Amphibien in der Stadt zählen Erdkröte, Grasfrosch, Springfrosch, verschiedene Wasserfrösche, Gelbbauchunke, Berg-, Teich- und Kammmolch, sowie der Feuersalamander. Bei den Reptilien finden sich Zauneidechse, Bergeidechse und Mauereidechse, Blindschleiche, Äskulapnatter, Schlingnatter und Ringelnatter.
Bei der Planung von Bauvorhaben ist es notwendig, vorab zu überprüfen, ob auf der Baufläche und im nächsten Umfeld geschützte Tierarten vorkommen. Bei ungenützten, brach liegenden Grundstücken kommt es häufig vor, dass Tiere zuwandern und sich ansiedeln. Durch eine Abfrage in der Biodiversitätsdatenbank am Haus der Natur, die den Amtssachverständigen zugänglich ist, kann überprüft werden, ob bereits Nachweise von geschützten Arten im Umfeld der Fläche bekannt sind. Durch die Datenbankabfrage kann ein artenschutzrechtlicher Handlungsbedarf unkompliziert und frühzeitig erkannt werden. Die Datenbankabfrage ersetzt jedoch keine fachkundige Kartierung der Fläche, die notwendig ist, wenn geeignete Habitatstrukturen vorhanden sind. Falls geschützte Arten im betroffenen Gebiet nachgewiesen wurden oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, erfordert der Artenschutz die Beauftragung einer ökologischen Bauaufsicht durch die Antragsteller. Diese muss vor und während des Bauvorhabens sicherstellen, dass keine artenschutzrechtlichen Bestimmungen verletzt werden.
Die Stadt Salzburg setzt auf eine enge Zusammenarbeit von Naturschutz, Stadtentwicklung und Bauträgern, um schon in der Planungsphase gemeinsam Lösungen zu finden, den Lebensraum von gefährdeten Tieren wie der Zauneidechse dauerhaft zu erhalten und zu fördern. Es ist wichtig und notwendig, auch bei Renovierungen oder Neubauten den Artenschutz zu berücksichtigen, um die biologische Vielfalt zu bewahren und gleichzeitig eine nachhaltige Stadtentwicklung voranzutreiben. So kann gleichzeitig in und um Siedlungen der Erholungswert für die Bewohner gesichert und verbessert werden.