Direkte Demokratie
Bürgerabstimmung und Bürgerbefragung
Gefällte Beschlüsse des Gemeinderates können – wenn dieser es beschließt – zum Gegenstand einer Bürgerabstimmung gemacht werden.
Entscheidet die Mehrheit der Bürger*innen mit „Nein“, darf der Beschluss nicht vollzogen werden. Wird von mindestens 2.000 berechtigten Personen (Unterschriftenliste) ein Antrag beim Bürgermeister eingebracht, dann ist eine Bürgerbefragung durchzuführen. Hat sie eine bestimmte Beschlussfassung im Gemeinderat zum Ziel, wird sie Bürgerbegehren genannt. Stimmt die Mehrheit mit „Ja“, muss sich der Gemeinderat damit beschäftigen.
Klubs und Fraktionen
Die Höhe der Förderung ist bereits beim 'Offenen Haushalt' abrufbar – nicht jedoch die Verwendung der Gelder.
Ob die Ausgaben widmungsgemäß erfolgten, wird freilich jährlich vom Kontrollamt überprüft.
Nach Kenntnisnahme werden die Ergebnisse dieser Prüfung künftig - also 2020 für das Jahr 2019 - hier abrufbar sein.
Finanzdaten aus dem öffentlichen Sektor
Transparenter Einblick in die Stadtfinanzen der Budgetjahre seit 2011 - übersichtlich präsentiert.
Welche Fördermittel bzw. Subventionen aus welchem Bereich (Kategorie) erhalten welche Projekte und Organisationen?
Fördermittel bzw. Subventionen für Projekte und Organisationen; Rechnungsabschluss, Schulden, Haftungen und Einblick in Bauprojekte
Überblick über alle Finanzströme - auch zwischen der Stadt und dem Land:
Wer bekommt für welches Projekt oder welche Aufgabe Geld?
Allen Subventionen steht auch konkreter Mehrwert für unsere Gesellschaft gegenüber, weil mit deren Hilfe Leistungen erbracht werden, die der Markt sonst nicht anbieten würde.
Die Stadt Salzburg unterstützt Projekte in den Bereichen Bildung, Kultur, Soziales, Gesundheit, Wirtschaft, Gewerbe und anderen Kategorien mit finanziellen Förderungen (Subventionen).
Darüber hinaus fallen auch zahlreiche Transfers an, welche die Stadt aufgrund rechtlicher Verpflichtungen zu leisten hat.