Energie- und Heizkostenzuschuss

Stadt Salzburg verdoppelt Heizkostenzuschuss

"Energie 100er" der Stadt Salzburg 

Die Stadt Salzburg unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen bei den steigenden Energiekosten. 
Ab 1. Jänner kann der Heizkostenzuschuss beim Land Salzburg (€ 250) beantragt werden. Haushalte mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg erhalten automatisch weitere 100€ von der Stadt Salzburg.
Für die Auszahlung des „Energie100ers" ist keine separate Antragstellung erforderlich – sie erfolgt unbürokratisch und automatisch nach Bewilligung des Zuschusses durch das Land Salzburg. Dieses niederschwellige Verfahren in Kooperation mit dem Land Salzburg soll dazu beitragen, dass die finanzielle Unterstützung rasch dort ankommt, wo sie benötigt wird.

Häufige Fragen zum "Energie 100er"

Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg

Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, werden Salzburgerinnen und Salzburger mit einem einmaligen Zuschuss von 250 Euro unterstützt.

Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss läuft von 1. Jänner 2025 bis 30. September 2025.

ACHTUNG: Wenn Sie heuer bereits einen Heizkostenzuschuss erhalten haben, können Sie für dieses Jahr keinen weiteren Heizkostenzuschuss mehr geltend machen.

Einen Heizkostenzuschuss erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Bundesland Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren Nettoeinkommen je Haushalt eine gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Diese Einkommensgrenzen sind in den Förderrichtlinien des Landes genau geregelt.

Einkommensgrenze 2024/2025:

  • Alleinlebende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher: 1.392 Euro
  • Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften: 1.820 Euro

Die Einkommensgrenze erhöht sich:

  • Für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um 385 Euro
  • Für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um 621 Euro
  • Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um 621 Euro

Formular

Den Online-Antrag auf Gewährung eines Heizkostenzuschusses kann jeder/jede für sich selber stellen – es ist kein Amtsweg notwendig!