Energie- und Heizkostenzuschuss

"Energie 100er" der Stadt Salzburg
Die Stadt Salzburg unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen bei den steigenden Energiekosten.
Ab 1. Jänner kann der Heizkostenzuschuss beim Land Salzburg (€ 250) beantragt werden. Haushalte mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg erhalten automatisch weitere 100€ von der Stadt Salzburg.
Für die Auszahlung des „Energie100ers" ist keine separate Antragstellung erforderlich – sie erfolgt unbürokratisch und automatisch nach Bewilligung des Zuschusses durch das Land Salzburg. Dieses niederschwellige Verfahren in Kooperation mit dem Land Salzburg soll dazu beitragen, dass die finanzielle Unterstützung rasch dort ankommt, wo sie benötigt wird.
Häufige Fragen zum "Energie 100er"
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den "Energie 100er" zu erhalten?
Sie müssen lediglich Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg haben und Ihr Antrag für den Heizkostenzuschuss beim Land Salzburg muss positiv erledigt worden sein.
- Wie funktioniert die Antragstellung?
Ab Januar können Sie den Heizkostenzuschuss beim Land Salzburg beantragen. Ein zusätzlicher Antrag für den "Energie 100er" der Stadt Salzburg ist nicht notwendig. Der "Energie 100er" wird automatisch auf das von Ihnen beim Land Salzburg angegebene Konto überwiesen. Sollten Sie über kein Bankkonto verfügen, erhalten Sie einen gesonderten Brief der Stadt Salzburg mit den weiteren Schritten.
- Wann erfolgt die Auszahlung?
Sobald Sie den Heizkostenzuschuss vom Land Salzburg (250 €) erhalten haben, wird unser Zuschuss automatisch angewiesen. Rechnen Sie bitte mit einer zeitlichen Verzögerung, da die Stadt Salzburg hier die vollständigen Daten des Landes Salzburg erhält.
- Ich habe den Heizkostenzuschuss des Landes erhalten, aber nicht den "Energie 100er" - was kann ich tun?
Sollten Sie sechs Wochen nach der Auszahlung des Heizkostenzuschusse weder ein Schreiben noch die Auszahlung erhalten haben, nutzen Sie bitte das Kontaktfeld oben rechts auf der Website. Unsere Mitarbeiter:innen sind bemüht, Ihre Anliegen so rasch wie möglich zu klären.
Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg
Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, werden Salzburgerinnen und Salzburger mit einem einmaligen Zuschuss von 250 Euro unterstützt.
Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss läuft von 1. Jänner 2025 bis 30. September 2025.
ACHTUNG: Wenn Sie heuer bereits einen Heizkostenzuschuss erhalten haben, können Sie für dieses Jahr keinen weiteren Heizkostenzuschuss mehr geltend machen.
Einen Heizkostenzuschuss erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Bundesland Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren Nettoeinkommen je Haushalt eine gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Diese Einkommensgrenzen sind in den Förderrichtlinien des Landes genau geregelt.
Einkommensgrenze 2024/2025:
- Alleinlebende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher: 1.392 Euro
- Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften: 1.820 Euro
Die Einkommensgrenze erhöht sich:
- Für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um 385 Euro
- Für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um 621 Euro
- Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um 621 Euro