Parkausweis bei Mobilitätseinschränkung
Ausweis gemäß § 29 b Straßenverkehrsordnung (StVO)
Salzburger*innen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg, die eine dauernd starke Gehbehinderung haben, können den 'Parkausweis für Behinderte' beantragen. Bei Wegfall der dauernd starken Gehbehinderung muss der Ausweis unverzüglich der ausstellenden Behörde zurückgegeben werden.
Voraussetzung für die Ausstellung des Parkausweises:
- der Besitz eines Behindertenpasses über das Sozialministeriumservice und
- der Zusatzeintragung: 'Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung'.
Sozialministeriumservice - Landesstelle Salzburg ist ebenso für die Ausstellung des Behindertenpasses als auch für die Ausgabe des Parkausweises zuständig.
Formulare
- Behindertenpass und/oder ParkausweisOnline-Antrag des Sozialministeriumservice mit Bürgerkarte oder Handysignatur
- ParkausweisMit diesem pdf-Formular des Sozialministeriumservice können Sie einen Parkausweis gem. §29b StVO 1960 beantragen. Formular ausfüllen, ausdrucken und unterfertigen.
- BehindertenpassAntrag des Sozialministeriumsservice als ausfüllbares Word-Formular. Formular ausfüllen, ausdrucken und unterfertigen.
Service und Kontakt
Sozialministerium - Landesstelle Salzburg
Adresse: Auersperstraße 67a, 5020 Salzburg
Tel: +43-662-88983-0
E-Mail: post.salzburg@sozialministeriumservice.at
Tel: +43-662-88983-0
E-Mail: post.salzburg@sozialministeriumservice.at