Behördengänge Menschen mit Behinderung
Die Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und am Ende ein Formular.
Digitales Angebot
- Behindertenpass - BehindertenausweisDer Behindertenpass des Sozialministeriumservice ist ein amtlicher Lichtbildausweis und dient als bundeseinheitlicher Nachweis einer Behinderung - unabhängig von der Art der Behinderung.
- Parkausweis bei MobilitätseinschränkungAusweis: Zuständig für die Ausstellung ist das Sozialministeriumservice. Voraussetzung:
- BehindertenparkplatzDie Behörde kann auf Ansuchen einen Behindertenparkplatz an der Arbeitsstelle oder dem Wohnsitz verordnen. Auf solchen Parkplätzen dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit Behindertenausweis halten.
- Hilfe zur Teilhabe - Hilfeleistungen nach dem Salzburger TeilhabegesetzZiel des Salzburger Teilhabegesetzes ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen durch verschiedene Hilfeleistungen, die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Das können…
- Wahlkartenabo für Menschen mit BehinderungenDamit nicht jede/r Wahlberechtigte bei jeder Wahl eine Wahlkarte beantragen muss, gibt es das kostenlose Wahlkartenabo für Menschen mit Behinderungen.
- Taxi-Karte für Senior:innen und Menschen mit Behinderung
- Stadtbus:KartenFür Menschen mit Behinderung ab 70% GdB gibt es die Monatsnetzkarte für den O-Bus günstiger. Holen Sie sich die