Behördengänge Menschen mit Behinderung
Die Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und am Ende ein Formular.
Digitales Angebot
- BehindertenparkplatzDie Behörde kann auf Ansuchen einen Behindertenparkplatz an der Arbeitsstelle oder dem Wohnsitz verordnen. Auf solchen Parkplätzen dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit Behindertenausweis halten.
- Behindertenpass - BehindertenausweisDer Behindertenpass des Sozialministeriumservice ist ein amtlicher Lichtbildausweis und dient als bundeseinheitlicher Nachweis einer Behinderung - unabhängig von der Art der Behinderung.
- Hilfeleistung nach dem Salzburger TeilhabegesetzZiel des Salzburger Teilhabegesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen durch verschiedene Hilfeleistungen, die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Das können zum…
- Parkausweis bei MobilitätseinschränkungAusweis: Zuständig für die Ausstellung ist das Sozialministeriumservice. Voraussetzung:
- Stadtbus:Karte für Menschen mit BehinderungFür Menschen mit Behinderung ab 70% GdB gibt es die Monatsnetzkarte für den O-Bus günstiger. Holen Sie sich die Allgemeine Monatskarte mit dieser Stadtbus:Karte der Stadt.
- Stadtbus:Karte für die BlindenwertkarteMitgliedern des Blinden- und Sehbehindertenverband Salzburg ermöglicht diese Stadtbus:Karte den Kauf einer „Blindenwertkarte“ um € 11,00 pro Monat.
- Taxi-Karte für Senior:innen und Menschen mit Behinderung
- Wahlkartenabo für Menschen mit BehinderungenDamit nicht jede/r Wahlberechtigte bei jeder Wahl eine Wahlkarte beantragen muss, gibt es das kostenlose Wahlkartenabo für Menschen mit Behinderungen.