Veranstaltungsstätten - Genehmigung

Veranstaltungsbehördliche Genehmigung gemäß §§ 16 und 17 Salzburger Veranstaltungsgesetz 1997 – VAG 1997
Der Betrieb von Veranstaltungsstätten für die Abhaltung von allgemein zugänglichen Veranstaltungen wie z.B. Theater, Museen, Kinos, Open Air Konzerte, Zirkusse, Straßenfeste bedarf einer veranstaltungsbehördlichen Genehmigung nach den Bestimmungen des Salzburger Veranstaltungsgesetzes 1997.

Voraussetzung:
Genehmigugsansuchen mit Beilagen: dem erforderlichen Genehmigungsansuchen sind Einreichunterlagen beizuschließen, die eine Beurteilung des Vorhabens nach dem Veranstaltungsgesetz und der hiezu ergangenen Veranstaltungsstättenverordnung ermöglichen.

Erforderliche Beilagen in zweifacher Ausfertigung:
Inneneinrichtung: Publikumsbereich mit Bestuhlung und sonstiger Einrichtung, Bühnenbereich mit sämtlichen Aufbauten, Licht- und Tonlagen, Regie- und Steuerungseinrichtungen, Buffetbereiche und Schankanlagen, Verkehrs- und Fluchtwege, Zu- und Abgänge, Absperr- und Sicherheitseinrichtungen.
Gastrostände und Verkaufsstände: Einrichtung und technische Ausstattung, Geräte etc.
Beschreibung der Veranstaltungsstätte: Detaillierte Beschreibung der Veranstaltungsstätte samt Ablauf der Veranstaltung
Hier stellt Ihnen Bau- und Anlagenbehörde die pdf-Vorlage "Veranstaltungsstätte beschreiben" zur Verfügung

Fristen:
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Ansuchen jedenfalls rechtzeitig- spätestens vier Wochen vor der beabsichtigten Abhaltung der Veranstaltung - eingebracht werden sollte und unvollständig belegte Ansuchen zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren führen.