Hilfe zur Teilhabe in Leichter Sprache erklärt
Hilfe nach dem Teilhabegesetz
Menschen mit Behinderungen sollen keine Nachteile haben.
 Deshalb gibt es in Salzburg das Teilhabe-Gesetz.
In diesem Gesetz steht:
 Menschen mit Behinderung sollen in der Gesellschaft besser teilhaben können:
 Zum Beispiel
- mit einer Arbeit
 - oder in der Schule
 - oder wenn sie den Bus benutzen
 - oder wenn sie eine Behandlung brauchen
 
Informieren sie sich beim InfoCenter Soziales ICS.
Telefon: 0662 8072 3230
 Email: sozialamt@stadt-salzburg.at
Adresse:
 Saint Julien Straße 20, Kiesel Gebäude
 Das Kieselgebäude ist barrierefrei
 Sie erreichen das Kieselgebäude mit den Buslinien: 1, 2, 3, 5, 6
Infos zum Teilhabe-Gesetz im Kieselgebäude im Servicecenter Soziales ICS
Hilfe gibt es auch bei diesen Dingen:
Schulbesuch
- Schultransport-Kosten
 - Haus-Unterricht
 
Berufsausbildung
- Ausbildungs-Zentrum Schloss Oberrain
 - Berufs-Ausbildung bei Rettet das Kind
 - Landes-Zentrum für Hör- und Sehbildung
 
Geschützte Arbeit
- Lohnkosten-Zuschüsse. Den Antrag stellt die Firma.
 
Heil-Behandlungen
- Drogen-Therapie
 - Gehörlosen-Ambulanzen
 - Therapie-Stationen
 
Wohnen und soziale Teilhabe
- Betreutes Wohnen
 - Mobile Wohnbetreuung
 - Werkstätten