Hilfe zur Teilhabe in Leichter Sprache erklärt
Hilfe nach dem Teilhabegesetz
Menschen mit Behinderungen sollen keine Nachteile haben.
Deshalb gibt es in Salzburg das Teilhabe-Gesetz.
In diesem Gesetz steht:
Menschen mit Behinderung sollen in der Gesellschaft besser teilhaben können:
Zum Beispiel
- mit einer Arbeit
- oder in der Schule
- oder wenn sie den Bus benutzen
- oder wenn sie eine Behandlung brauchen
Informieren sie sich beim InfoCenter Soziales ICS.
Telefon: 0662 8072 3230
Email: sozialamt@stadt-salzburg.at
Adresse:
Saint Julien Straße 20, Kiesel Gebäude
Das Kieselgebäude ist barrierefrei
Sie erreichen das Kieselgebäude mit den Buslinien: 1, 2, 3, 5, 6
Infos zum Teilhabe-Gesetz im Kieselgebäude im Servicecenter Soziales ICS
Hilfe gibt es auch bei diesen Dingen:
Schulbesuch
- Schultransport-Kosten
- Haus-Unterricht
Berufsausbildung
- Ausbildungs-Zentrum Schloss Oberrain
- Berufs-Ausbildung bei Rettet das Kind
- Landes-Zentrum für Hör- und Sehbildung
Geschützte Arbeit
- Lohnkosten-Zuschüsse. Den Antrag stellt die Firma.
Heil-Behandlungen
- Drogen-Therapie
- Gehörlosen-Ambulanzen
- Therapie-Stationen
Wohnen und soziale Teilhabe
- Betreutes Wohnen
- Mobile Wohnbetreuung
- Werkstätten