Hilfe zur Teilhabe - Hilfeleistungen nach dem Salzburger Teilhabegesetz
Leistungen nach dem Salzburger Teilhabegesetz –S.THG
Ziel des Salzburger Teilhabegesetzes ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen durch verschiedene Hilfeleistungen, die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Das können zum Beispiel sein:
Heilbehandlung (§ 6 S.THG)
Drogen - Langzeittherapie
Alkoholentwöhnung
Gehörlosenambulanzen
Therapiestationen
Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln (§ 7 S.THG)
Ärztliche Verordnungen und Kostenvoranschläge sind zur Antragstellung mitzubringen
Hilfe zur Erziehung und Schulbildung (§ 8 S.THG)
Schultransportkosten
Hausunterricht
Paracelsusschule
Hilfe zur beruflichen Teilhabe (§ 9 S.THG)
Ausbildungszentrum Schloss Oberrain
Berufsausbildung 'Rettet das Kind'
Berufsausbildung über Landeszentrum für Hör- und Sehbildung
Hilfe zur sozialen Teilhabe (§ 10 S.THG)
Psychotherapie für Student*innen
Werkstätten und Wohneinrichtungen
Betreute Wohneinrichtungen
Mobile Wohnbetreuung
Kurzzeitunterbringung
Hilfe durch geschützte Arbeit (§ 11 S.THG)
Lohnkostenzuschüsse
Antragstellung erfolgt durch den/die Arbeitgeber*in
Benötigte Dokumente: Auskunft erteilt Ihnen gerne der/die zuständige Sachbearbeiter*in.
Formulare
- Antrag auf Hilfeleistung nach dem Salzburger TeilhabegesetzOnline-Formular des Landes Salzburg auch für Magistrat Salzburg.
- Beiblatt zum Antrag auf Hilfeleistung nach dem Salzburger Teilhabegesetz zur Berechnung des Kostenbeitragespdf-Vorlage zum Antrag auf Hilfeleistung nach dem Salzburger Teilhabegesetz zur Berechnung des Kostenbeitrages gem. § 17 S.THG. Formular bitte ausfüllen, ausdrucken und unterfertigen.