Hilfeleistung nach dem Salzburger Teilhabegesetz
Leistungen nach dem Salzburger Teilhabegesetz –S.THG
Ziel des Salzburger Teilhabegesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen durch verschiedene Hilfeleistungen, die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Das können zum Beispiel sein:
Heilbehandlung (§ 6 S.THG)
 Drogen - Langzeittherapie
 Alkoholentwöhnung
 Gehörlosenambulanzen
 Therapiestationen
Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln (§ 7 S.THG)
 Ärztliche Verordnungen und Kostenvoranschläge sind zur Antragstellung mitzubringen
Hilfe zur Erziehung und Schulbildung (§ 8 S.THG)
 Schultransportkosten
 Hausunterricht
 Paracelsusschule
Hilfe zur beruflichen Teilhabe (§ 9 S.THG)
 Ausbildungszentrum Schloss Oberrain
 Berufsausbildung 'Rettet das Kind'
 Berufsausbildung über Landeszentrum für Hör- und Sehbildung
Hilfe zur sozialen Teilhabe (§ 10 S.THG)
 Psychotherapie für Student*innen
 Werkstätten und Wohneinrichtungen
 Betreute Wohneinrichtungen
 Mobile Wohnbetreuung
 Kurzzeitunterbringung
Hilfe durch geschützte Arbeit (§ 11 S.THG)
 Lohnkostenzuschüsse
 Antragstellung erfolgt durch den/die Arbeitgeber*in
 Benötigte Dokumente: Auskunft erteilt Ihnen gerne der/die zuständige Sachbearbeiter*in.
Formulare
- Antrag auf Hilfeleistung nach dem Salzburger TeilhabegesetzOnline-Formular des Landes Salzburg auch für Magistrat Salzburg.
 - Beiblatt zum Antrag auf Hilfeleistung nach dem Salzburger Teilhabegesetz zur Berechnung des Kostenbeitragespdf-Vorlage zum Antrag auf Hilfeleistung nach dem Salzburger Teilhabegesetz zur Berechnung des Kostenbeitrages gem. § 17 S.THG. Formular bitte ausfüllen, ausdrucken und unterfertigen.