Weitere Geld-Hilfen in Leichter Sprache

Heiz­kos­ten-Zu­schuss

Das heißt: 
Der Staat zahlt etwas zu Ihren Heizkosten dazu.
Der Heizkosten-Zuschuss ist 250 Euro im Jahr vom Land
und 100 Euro von der Stadt Salzburg.

Dafür müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie wohnen im Bundesland Salzburg.
  • Sie haben einen eigenen Haushalt.
  • Ihre Heizkosten sind mehr als 150 Euro im Jahr.
  • Ihr Einkommen ist weniger als 1.392 Euro im Monat.
  • Bei einem Ehepaar ist das gemeinsame Einkommen weniger als 1.820 Euro im Monat.

Den Antrag für den Heizkosten-Zuschuss müssen Sie beim Land Salzburg stellen.
Sie können den Antrag auch online stellen.

Beim Antrag hilft Ihnen gerne eine Bewohnerservicestelle oder das Stadtservice im Schloss Mirabell.

Zusatz-Leistung bei Sonderbedarf

Sie bekommen Sozial-Unterstützung
und müssen Ihre Wohnung einrichten?
Dann können Sie einen Antrag stellen auf Zusatz-Leistung bei Sonderbedarf.
Zum Beispiel für den Kauf von Möbeln.
Oder für den Kauf von einer Küche.
Oder nach der Geburt von einem Kind, wenn sie neue Dinge kaufen müssen. 

Voraussetzung für die Zusatz-Leistung ist:
Sie bekommen schon Sozial-Unterstützung.
Sie können den Antrag auch online machen.

Hilfe in besonderen Lebenslagen

Sie können auch einen Antrag stellen auf Hilfe in besonderen Lebenslagen.
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen bekommen auch Menschen, die keine Sozial-Unterstützung haben.