Sozialunterstützung
Die Sozialunterstützung (SU) ist eine Hilfe für Menschen, die in finanzielle Not geraten sind und ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln (Arbeitskraft, Einkommen und Vermögen), durch familiäre Unterhaltsleistungen oder sonstige Leistungen von Dritten abdecken können.
Aufgaben und Ziele sind die
- Vermeidung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausschließung und die
- Förderung von Einstieg und Rückkehr ins Arbeitsleben
Die SU umfasst monatliche Leistungen für Lebensunterhalt und Wohnbedarf.
Nicht krankenversicherte Bezieher*innen der SU werden in die gesetzliche Krankenversicherung eingebunden und erhalten eine eigene E-Card.
Erstinformation - Erstantragstellung - Terminvereinbarung:
Voraussetzungen für eine Sozialunterstützung
Leistungen werden nur auf Antrag gewährt. Jeder Antrag zieht ein behördliches Ermittlungsverfahren nach sich, das mit einer individuellen Entscheidung endet. Anspruchsberechtigt sind Personen, die
- ihren Hauptwohnsitz und ihren tatsächlich dauerenden Aufenthalt im Land Salzburg haben.
Zu einem dauerhaften Aufenthalt im Inland sind berechtigt:
- österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger;
- dauerhaft niedergelassene Fremde, die sich seit mindestens fünf Jahren dauerhaft tatsächlich und rechtmäßig im Inland aufhalten;
- aufenthaltsberechtigte EU-/EWR-Bürger, Schweizer Bürger und Drittstaatsangehörige, die sich noch nicht seit mindestens fünf Jahren dauerhaft tatsächlich und rechtmäßig im Inland aufhalten, wenn die Gewährung von Leistungen der Sozialunterstützung auf Grund völkerrechtlicher oder unionsrechtlicher Vorschriften zwingend geboten ist und dies im Einzelfall nach Anhörung der zuständigen Fremdenbehörde (§ 3 NAG) festgestellt wurde;
- Personen, denen der Status des Asylberechtigten nach asylrechtlichen Bestimmungen zuerkannt worden ist.
Die Unterstützung ist arbeitsabhängig - Mitwirkungspflicht: Jede / jeder Arbeitsfähige muss im Rahmen seiner Möglichkeiten seine Arbeitskraft einsetzen und so an seiner Existenzsicherung mitwirken.
Antragstellung der Sozialunterstützung
Für Einwohner:innen in der Stadt Salzburg
Zuständigkeit: Sozialamt des Magistrates Salzburg
1. Per Online-Formular, samt Anhang aller notwendigen Unterlagen
2. Per Post, an die Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt; Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg
3. Per Fax: 0662/8072-3209
4. Eingescannt per email an sozialamt@stadt-salzburg.at
5. Persönlich abgeben im Sozialamt: Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt; Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg, 3. Stock – Amtspostkasten
Bei der elektronischen Übermittlung von Unterlagen bzw allen Anträgen / Formularen ist zu beachten:
- Die übermittelten Unterlagen müssen lesbar beim Sozialamt einlangen.
- Wenn Sie Bilder oder pdf-Dateien mitsenden, achten Sie bitte auf auf eine komprimierte Dateigröße – zu große Dateien überlasten das System (komprimieren Sie Bilder usw. auf z.B. mittlere Qualität)
- Keine Cloud-Speicherlösungen: Links zu cloud-Speicherlösungen können aus Sicherheitsgründen vom Sozialamt nicht geöffnet werden und werden somit auch nicht weiter verarbeitet.
- Teilen Sie dem Sozialamt für Rückfragen auch immer Ihre Telefonnummerund Mailadresse mit.